Weg mit § 219a: Wir haben ein Recht auf Informationen zum Schwanger­schafts­abbruch

Spätestens seit dem medial breit rezipierten Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel werden die Stimmen gegen § 219a immer lauter. Hänel wurde im November 2017 zu 6.000 Euro Strafe verurteilt, weil sie auf ihrer Web­seite schrieb, dass sie Informationen zu Schwanger­schafts­abbrüchen per Email zugänglich macht. Bereits dieser Satz wurde als Werbung nach §219a gewertet. Der Paragraph aus der Nazizeit erschwert auch heute noch Ärzt_innen in Deutschland, sachlich über Schwanger­schafts­abbrüche auch auf ihrer Webseite zu informieren. Wer heute „Abtreibung“ oder „Schwanger­schafts­abbruch“ googelt, landet auf den Seiten von Abtreibungs­gegnern, während Ärzt_innen, die kurz und knapp Informationen zum Thema bereit­stellen, reihen­weise Anzeigen kassieren.

Weg mit § 219a

Am 22. Februar wird der § 219a StGB im Bundestag debattiert. Das Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung ruft zu Aktionen anlässlich der Debatte auf und startete auch eine Fotoaktion mit dem Titel „Weg mit § 219a“.

Auffällig ist, dass bei der Aktion oftmals ausschließlich von „Frauen“ (oder „Frauenrechten“) die Rede ist. Die Realität ist: Menschen unterschiedlichster Geschlechter können schwanger werden und sollten von ihrem Informationsrecht in einem respektvollen Rahmen Gebrauch machen können. Ein Teil des Kampfes für körperliche (und sexuelle und geschlechtliche) Selbstbestimmung beinhaltet, queere, nicht-binäre und trans* Realitäten sichtbar zu machen sowie anzuerkennen, dass die Vorbedingungen für Selbstbestimmung sehr unterschiedlich sein können: Viele kämpfen überhaupt erst einmal dafür, jenseits von Pathologisierung und Unverständnis medizinische Information und Unterstützung zu bekommen. Die Streichung des § 219a ist dabei ein richtiger, längst überfälliger Schritt. Es handelt sich hier aber nicht um ein „Frauenrecht“, sondern um ein Menschenrecht auf leicht zugängliche und sachliche medizinische Informationen.

Ich schließe mich daher Charlotts Wünschen vom November 2017 an, die über die Forderung, den diskutierten Paragraphen zu streichen, hinaus­gehen und die Debatte bereichern. Neben der Abschaffung von § 219a forderte sie:

  • Legalisierung von Abtreibungen
  • Zugang zu reproduktiven Maßnahmen für alle (dazu gehört z.B. Zugang zu Informationen, Angebote von Maßnahmen in allen Regionen, Angebote nicht aus­schließlich an cis hetero Frauen addressieren und Räume entsprechend gestalten)
  • reproduktive Rechte gedacht und durchgesetzt ohne Cis_Hetero_Sexismus, Ableismus, Rassismus und Klassismus
Bild: Magda Albrecht
Bild: Magda Albrecht #wegmit219a

Dieses Bild ist mein Beitrag zur Fotoaktion #wegmit219a. Ich mag nicht so gerne meinen Mund zukleben, sondern möchte lieber meinen Mund aufmachen. Ich hoffe, dass § 219a bald Geschichte ist … und als nächstes gehört § 218 gestrichen!

Zum Weiterlesen bzw. -hören:

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