Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen? 6000€ Strafe für die Ärztin Kristina Hänel

„Die Richterin muss nun darüber entscheiden, wie sie mit einem Gesetz umgeht, das 1933 dazu diente, jüdische, kommunistische oder liberale Ärztinnen und Ärzte einzuschüchtern, zu vertreiben oder zumindest die Approbation entziehen zu lassen“, hatte Monika Frommel vor einigen Tagen in der Süddeutschen Zeitung geschrieben.

Das Amtsgericht Gießen hat nun heute entschieden: 6000 Euro. Das ist die Summer zu der Kristina Hänel verurteilt wurde. Die knappe Bemerkung auf ihrer Webseite, dass sie Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen per Email zugänglich macht, wird als Werbung nach §219a gewertet. Der Staatsanwalt spricht von einem Wettbewerbsvorteil, sei sie doch die einzige Ärzt_in der Region, die so einen Hinweis auf der Homepage führt.

Das Urteil und die Begründungen zementieren wieder einmal: Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, sollen möglichst viele Schikanen in den Weg gestellt werden. Das Urteil verdeutlicht, was es bedeutet, dass Schwangerschaftsabrüche nur unter Umständen überhaupt straffrei sind. Nicht umsonst kämpfen Feminist_innen seit Jahrzehnten für die Abschaffung der §218 und §219, und somit dafür, dass zum einen Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr im Strafgesetzbuch verhandelt werden (in bester Gesellschaft von Mord und Totschlag) und zum anderen diese überhaupt erst einmal legalisiert werden.

Der Staatsanwalt mag einen Wettbewerbsvorteil sehen – die Frage aber danach, warum denn andere Ärzt_innen diese Informationen nicht ebenfalls öffentlich bereitstellen, wird nicht gestellt. Vielleicht liegt es ja gerade daran, dass in den letzten Jahren zunehmend Abtreibungsgegner_innen konkret nach Webseiten fanden und Praxen und Ärzt_innen anzeigen? (Auch: Was soll dieses Wettbewerbsgerede überhaupt? Warum sprechen wir nicht darüber, dass flächendeckend guten Zugang und von der Kasse übernommene Eingriffe geben sollte? Und bei welchen anderen medizinischen Prozeduren sprechen wir von Werbung?)

Das Urteil nun sollte nicht das Ende der Aufregung sein – sondern Start einer neuen Bündelung von Aktionen und Widerstand. Dies Gesetzeslage und der gesellschaftliche Diskurs muss verändert werden.

Es ist ja Wunschlistenzeit. Ich hätte da eine (noch sehr erweiterbare):

  • Abschaffung §219a (siehe zum Beispiel auch diesen Änderungsvorschlag (PDF))
  • Legalisierung von Abtreibungen
  • Zugang zu reproduktiven Maßnahmen für alle (dazu gehört z.B. Zugang zu Informationen, Angebote von Maßnahmen in allen Regionen, Angebote nicht ausschließlich an cis hetero Frauen addressieren und Räume entsprechend gestalten)
  • reproduktive Rechte gedacht und durchgesetzt ohne Cis_Hetero_Sexismus, Ableismus, Rassismus und Klassismus

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