§ 218 abschaffen! Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für alle!

Am Wochenende gab es Grund zur Freude: Nach vielen Jahren unermüdlichen Aktivsmus, noch einmal verstärkt nach dem Tod Savita Halappanavars, gab es in Irland ein Referendum zur Aufhebung des 8. Amendments. Dieser Verfassungszusatz gibt die Grundlage für das absolute Abtreibungsverbot, welches in Irland gilt und ungewollt schwangere Personen entweder zum Austragen zwingt oder dazu, wenn es ihnen möglich ist, außer Landes zu reisen, um eine Abtreibung vorzunehmen. Die Pro-Choice-Aktivist_innen konnten einen klaren Sieg verzeichnen. Der Weg ist nun geebnet für die Legaslisierung von Abtreibungen. Angekündigt wurde ein Gesetz, welches Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche unabhängig von Gründen erlaubt.

In Deutschland hingegen jährt sich heute zum 25. Mal der Bundesverfassungsgerichts-beschluss zum § 218. In diesem Urteil stellte das Gericht nochmals heraus, dass grundsätzlich Abtreibungen rechtswidrig sind und legte die Beratungspflicht fest. Das Gericht entschied:

Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.

[…]

Grundrechte der Frau tragen nicht so weit, daß die Rechtspflicht zum Austragen des Kindes – auch nur für eine bestimmte Zeit – generell aufgehoben wäre. Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, daß es in Ausnahmelagen zulässig, in manchen dieser Fälle womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen. Es ist Sache des Gesetzgebers, solche Ausnahmetatbestände im einzelnen nach dem Kriterium der Unzumutbarkeit zu bestimmen. Dafür müssen Belastungen gegeben sein, die ein solches Maß an Aufopferung eigener Lebenswerte verlangen, daß dies von der Frau nicht erwartet werden kann.

Bereits in den 1970ern wurde in der BRD gesetzlich festgeschrieben, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche illegal aber straffrei seien. Ein Kompromiss, der auch schwer erkämpft wurde, aber der damals wie heute eben keine Legalisierung und damit vor allem schwierigen Zugang und Schikane statt Selbstbestimmung über den eigenen Körper bedeutet. In den 1990ern brandte die Debatte erneut auf, denn standen dort nach der sogenannten Wiedervereiningung die Abtreibungsregelungen von BRD und DDR sich gegenüber. In der DDR waren Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten 12. Woche seit 1972 legal. Das Bundesverfassungsericht stärkte die BRD-Regelung. Es betonte, dass der Staat gar eine Verpflichtung habe den „rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben“. Wenn in den letzten Woche also viele vollkommen entrüstet nach Irland guckten, wäre ein gleichermaßen kritischer Blick auf die deutschen Rechtsregelungen angemessen.

Weg mit §219a, Aktion 2018.

Im Verlauf der Debatten rund um § 219a, also das so genannte Werbeverbot (wir berichteten wiederholt), betonten Politiker_innen wiederholt, dass man nur § 219a abschaffen möchten und sie nicht an § 218 ran wollen. Heute ist ein guter Tag um zu sagen: „Das stimmt nicht!“ Wir wollen an § 218 ran. Wir wollen legalisierte Schwangerschaftsabbrüche, guten Zugang unabhängig von Ort, Pass, race, Gender und finanziellen Mitteln, eine Abschaffung der Beratungspflicht und eine Diskursveränderung zu Abtreibungen.

In Berlin gehen heute ab 16.30 Aktivist_innen vor dem Gesundheitsministerium auf die Straße. Motto der Kundgebung: „Schwangerschaftsabbrüche legalisieren! § 219a ist nicht genug. Weg mit § 218!

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