Bereits im Sommer hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das lediglich für heterosexuell lebende Ehepartner_innen geltende Ehegattensplitting gegen die Grundrechte verstößt, solange Lebenspartnerschaften von dieser Regelung ausgeschlossen werden. Nun musste die schwarz-gelbe Koalition eine erneute Niederlage ihrer steuerrechtlichen Diskriminierung gegen homosexuell lebende Verpartnerte hinnehmen, berichtet der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland. Am Donnerstag waren die so genannten ehebezogenen Gesetzesregelungen und deren Erweiterungen auf Lebenspartnerschaften auch Thema im Bundestag.
Mit Sexismus für Tierrechte! Die neue Kampagne der Tierschutzorganisation PETA ist ein Fall vor die Klospülung, befindet bitchmagazine.org.
Eine Studie des Deutschen Juristinnenbundes zu Frauen in Führungsebenen hat herausgefunden, dass Männer nach wie vor lieber unter sich bleiben wollen und Frauen den Zugang in ihre Netzwerke versperren. Nicht die oft unterstellte fachlich unzureichende Qualifikation oder das „weibliche Verhalten“ sei schuld, dass elitäre Männerzirkel weiterhin bestehen bleiben, sondern Mentalitätsmuster und Ignoranz unter Managern, schreibt die taz.
Im Fall Caster Semenya (wir berichteten) gibt es Neues: Der internationale Leichtathletikverband hat eine Regelung für „Störungen der sexuellen Entwicklung“ beschlossen. Wie die aussehen soll und ob das Betroffenen hilft, ist aber noch unklar.
Einen sehr schönen Kurzfilm zum Thema Homophobie im Amateurfußball drehten Niko Schleicher und Dino Bernabeo.
Aus dem Abseits – Ein Film über Homosexualität im Amateurfußball from Dino B on Vimeo.
Die FAZ erläutert noch einmal den Männergesundheitsbericht und erklärt, warum es heute nicht mehr ausreicht, bei Männerkrankheiten an die Prostata zu denken.
Bei der neuen Telefonhotline zu sexuellem Missbrauch haben sich in kurzer Zeit über 5.000 Betroffene gemeldet, berichtet die taz. Diese zweifeln auch an dem Engagement des ebenfalls von der Bundesregierung neu ins Leben gerufenen Runden Tisches Kindesmissbrauch – zu einer Betroffenenanhörung erschien nur die Hälfte der Mitglieder, einen festen Platz für die Betroffenen gibt es außerdem nicht.
Krankenkassen müssen Menschen mit Zisidentität nur Eingriffe zahlen, die einen „regelhaften Zustand“ herstellen, berichtet die Ärztezeitung. Zisidentität ist eine Ausprägung von Transsexualität bzw. Transgender, bei der nur teilweise geschlechtsangleichende Operationen gewünscht sind. Aus diesem Grund handelte es sich bei der von einem_r Kläger_in gewünschten Klitorisvergrößerung nicht um die „Anpassung an das andere Geschlecht“, sondern um die Herstellung eines „subjektiven Idealbildes“, die nicht übernommen werden muss.

Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.