Nachdem ein Frauenarzt vor dem Münchner Landgericht zunächst erfolgreich auf Unterlassung klagte, weil ein Abtreibungsgegner vor seiner Klinik Flugblätter verteilte und mit Plakaten auf die angeblich „rechtswidrigen Abtreibungen“ des Arztes aufmerksam machte, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dieses Urteil nun aufgehoben. Der Abtreibungsgegner darf nun vor der Klinik protestieren.
In der Meldung auf tagesschau.de heißt es, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil aufhob, weil
die Äußerungen des Abtreibungsgegners „wahre Tatsachenbehauptungen“ [seien], die den betroffenen Arzt „weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen“.
So lange Patientinnen durch solche Protest-Aktionen nicht belästigt oder die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Gynäkolog_innen nicht verletzt werden, dürfen Abtreibungsgegner_innen demnach vor Arztpraxen demonstrieren, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, da ein Verbot sonst ihr Recht auf Meinungsfreiheit einschränken würde.
Die Verfassungsrichter_innen wiesen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass jeder Fall einzeln entschieden und stets die Rechte beider Seiten geprüft werden müssen.

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