„Polittalk aus dem Herzen der Hauptstadt. Aktuell, relevant, bewegend“, so die Beschreibung zum Sonntagabendprogramm Günther Jauchs. Bei 45 Mal „Polittalk“ wurde sich in sechs Sendungen zu Wulff echauffiert. Zeitraum: Dezember bis März dieses Jahres. Lediglich zwei davon nehmen sich dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) an. Eine als es rauskommt, November und dann eine im Januar. Die Talkshow am vergangenen Sonntagabend wird zur Plattform für Verharmlosungen sexueller Gewalt. Den Gesprächsverlauf gibt Jauch schon bei der Anmoderation seines Studiogasts bekannt. Wer kennt ihn nicht, den „stets originellen Wetterfrosch“? Bühne frei für den einst Angeklagten, jetzt in dubio pro reo der Vergewaltigung freigesprochenen Jörg Kachelmann. Auf dem öffentlich-rechtlichen Sender wird über das vermeintliche „Opferabo von Frauen bei Vergewaltigungen“, das böse Mannheimer Gericht und die Lügen der Klägerin diskutiert. Angeführt von einem, dessen Leben sich als große Mär erwiesen hatte.
95 Prozent der Betroffenen sexueller Gewalt sind Frauen und Trans*Menschen. Viele zeigen nicht an (Dunkelziffer). Nur vier Prozent davon trauen sich ihre traumatische Geschichte in die Öffentlichkeit zu bringen und einen Prozess vor Gericht zu führen. Ein Kampf, der erniedrigend, qualvoll, zäh ist und dessen gerichtlicher Ausgang meist auch im Freispruch ihrer Vergewaltiger enden kann. Worte wie „Opferabo“ zu hören und dafür noch Gebühren zu bezahlen, von einem der sich als „Rehkitz auf dem Mittelstreifen“ bezeichnet und wohlgefällig auf Jauchs Sessel sitzt, ist Hohn.
Dazwischen liegt die ZDF-Sendung neoParadise, die sexuelle Übergriffe an Frauen als männliche Mutprobe labelt. Da wird gelacht, bei den Übergriffen, die eine Messehostess über sich ergehen lassen muss. „Sie wird unter der Dusche heulen“, klopft Macho-Joko dem Klaasen nach vollbrachter Tat auf die Schulter. Grenzen gibt es keine. Mal abgesehen davon, dass Sexismus und Rassismus großgeschrieben wird. Auf der Suche nach asiatischen Nasen „jetzt will ich eine asiatische Nase“ enden sie mit dem größten Kalauer ihrer Sendung als sie einen Mann mit Turban entdecken. Nein, da wird nicht gefragt, es wird einfach angefasst. Ganz egal, Nase, Brust, Arsch, Hauptsache Objekt. Eine Frage drängt sich auf: Für was werden da eigentlich Gebühren von der GEZ eingefordert?
Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen
Auf dem Blatt Papier unterliegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einem inhaltlichen Grundversorgungsauftrag, das hat 1986 das Bundesverfassungsgericht (viertes Rundfunkurteil) entschieden und soll heißen, dass sowohl Meinungsvielfalt als auch ein umfassendes Programm angeboten werden soll. Im §11 Rundfunkstaatsauftrag (RÄStV):
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.
Zwei wesentliche Funktionen sind zum einen die demokratische Ordnung, zum anderen das kulturelle und gesellschaftliche Leben. Volker Lilienthal schreibt bei der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb), dass die Integration eine Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Programms ist, um einen gesellschaftlichen Zusammenhalt herzustellen, alle gesellschaftlichen Schichten anzusprechen und eine Teilhabe Aller zu ermöglichen.
Drei-Stufen-Test
In der Aufgabenbeschreibung des Rundfunkänderungsstaatsauftrags (§11 f 12. RÄStV) von 2008 steht Ähnliches, was auch als Drei-Stufen-Test für Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen Sender bekannt ist:
1. [Stufe:] inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
2. [Stufe:] in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und
3. [Stufe:] welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
Dieser Drei-Stufen-Test ist leicht verständlich, zumindest wenn es um Sexismus, Entwürdigung, Gewaltverherrlichung oder Verharmlosungen oder um die Frage nach gesellschaftlichen Bedürfnissen geht, deren Aufgreifen eben auch Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Anstalten sind. Das kann sowohl für Unterhaltung als auch informative Sendungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten gelten. Allein diese drei Stufen würden ausreichen, um zu vermeiden, dass diese Art von thematischen Sendungen nicht geführt und andere in die Öffentlichkeit auch online gebracht werden würden.
Ab 2013 zahlen wir noch mehr?
Für die vermeintliche „Integration“ soll ab dem 1. Januar 2013 pro Haushalt und jedes Unternehmen pro Kopf 17,98 Euro zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. Oktober 2012 entschieden, dass zu den Rundfunkgeräten auch der internetfähige Computer gehört. Herzlichen Glückwunsch. Für die Öffentlichen-Rechtlichen bedeuten das, dass sie mit mehr Geld rechnen könnten, wenn sie ihre Aufgabe erfüllen würden. ZDF und ARD tut es nicht, sie verweigern sich. Das macht wütend auch weil die Entschuldigung noch fehlt (mehr dazu auf riotmango’s blog und eine Alternative zu Jauch’s Sonntag hier). Für Rassismus und rape culture bezahle ich nicht.
Nachtrag:
Das ZDF hat immer noch nichts verstanden.
Bzgl. #neoParadise: Die Messehostess wurde von Joko Winterscheidt nicht angefasst, die Berührungen waren lediglich angedeutet.
— ZDF (@ZDF) Oktober 15, 2012
Des Weiteren wurde die Szenemit ihrem Einverständnis gesendet. #neoParadise
— ZDF (@ZDF) Oktober 15, 2012
Immerhin will sich Klaas, neoParadise, dazu noch äußern:
wir werden uns dazu noch genauer äußern- aber so viel: ihr habt recht & wir haben einen fehler gemacht der nicht wieder vorkommen wird.
— klaas heufer-umlauf (@damitdasklaas) Oktober 15, 2012
Wir warten.
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Änderung: Der Drei-Stufen-Test wurde für die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender entwickelt. Dies war im vorherigen Text nicht kenntlich. Der Test veranschaulicht, dass es Kriterien gibt, die thematische Entscheidungen ermöglichen.
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Nachtrag (18.10): ZDFneo hat am 16.10 eine Stellungnahme auf FB gepostet:
Hinweis in eigener Sache: Im Bezug auf die Rubrik „Wenn ich Sie wäre…!“ aus der neoParadise-Sendung vom 4.Oktober, in der Joko von Klaas aufgefordert wird eine Hostess zu berühren, ist uns und unseren Moderatoren bewusst geworden, dass diese Aktion am guten Geschmack vorbeigegangen ist. Ebenso wie Joko und Klaas bedauern wir den Vorfall. Wegen der zahlreichen Proteste haben wir uns dazu entschieden, den besagten Clip von unseren Kanälen zu entfernen.
Eine Entschuldigung klingt anders. „Guter Geschmack“ verharmlost den sexuellen Übergriff, den die Moderatoren der Sendung initiiert haben. Der Clip wurde nicht entfernt, sondern die Stelle. Die grenzüberschreitende Szene mit „ich will eine asiatische Nase“ (sic!) ist noch einsehbar (02:45 Minuten).

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