Sportlerin Friedrich und die mediale Rezeption sexueller Belästigung

Seit einigen Tagen wird Ariane Friedrichs Umgang mit einem Fall sexueller Belästigung im Social Web heftig diskutiert. Mehr noch: Friedrich wird von einigen Medien zur „Täterin“ stilisiert. Sie hatte auf Ihrer Facebook-Seite ein Posting veröffentlicht, in dem sie einen User, der sie via Nachricht (inkl. Bilddatei) derb belästigt hatte, mit Namen und Wohnort nennt. Sie sei es leid, ständig solche Vorfälle zu erleben und dann darüber zu schweigen, und sie habe mit dieser Aktion beschlossen, sich zu wehren: „Es ist Zeit zu handeln, es ist Zeit, mich zu wehren. Und das tue ich. Nicht mehr und nicht weniger.“ Eine kleine Medienrezeption zeigt allerdings, wo wir im Umgang mit sexueller Belästigung von Frauen stehen.

Die Diskussion ist erhitzt: Neben der Problematik, dass der betreffende User mit seinem Namen nicht der Einzige in seiner Region ist, wird der „Pranger-Effekt“ angemäkelt. Interessant ist, wie in manchen Berichten aber auch gefordert wird, Frauen sollten die Situation mit dem Belästiger doch bitte erstmal selbst „aufklären“ – heißt: Zum Beispiel in Kommunikation mit ihm treten.

Auch die „Nachhilfelektionen“ lesen sich interessant – vor allem, da sie teilweise die sexuelle Belästigung komplett bagatellisieren oder verleugnen. Zudem haben wir eine Verschiebung des Fokus, da nicht mehr die Belästigung Friedrichs im Vordergrund steht, sondern ihre Reaktion im Nachgang, die von nicht wenigen als komplettes „Fehlverhalten“ bezeichnet wird, und die an mancher Stelle sogar in an Beleidigung grenzende Richtungen weist. Eine kleine Auswahl dazu:

  • „Was hat dagegen gesprochen, diesen Mann direkt anzuschreiben, sich das zu verbieten, auch unter Hinweis, dies sonst notfalls öffentlich zu machen oder einfacher noch: das einem Anwalt zur weiteren Behandlung zu übergeben?“ (Quelle: xtranews)
  • „Sportlerin Ariane Friedrich stellt Unschuldige an den Pranger.“ (Quelle: basicthinking)
  • „So eine Privataktion ist deshalb schlichtweg unzulässig, und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende tatsächlich so ein Bild an Frau Friedrich geschickt hat.“ (Quelle: STERN)
  • „Aus meiner Sicht beweist das alles nur, dass Friedrich in der Polizeischule nicht richtig aufgepasst hat. Ein gutes Vorbild ist sie damit sicher nicht.“ (Udo Vetters Lawblog – wundert`s?)

Das sind nur meine ersten Eindrücke, und vielleicht habt Ihr Interesse über diesen Fall zu diskutieren. Vor einigen Wochen habe ich übrigens selbst mal über einen Intruder, der mich bei Facebook belästigt hatte, berichtet – und auch ich habe auf das Facebook-Profil der Belästigers verlinkt, und zwar guten Gewissens muss ich sagen.

75 Kommentare zu „Sportlerin Friedrich und die mediale Rezeption sexueller Belästigung

  1. Da ihr uns in einer Reihe mit den „Bagatellisierungen“ nennt: Wir bagatellisieren da gar nichts, zumindest war das nicht unsere Absicht. Aber ein Unrecht erlaubt nicht die Vergeltung mit einem weiteren Unrecht. Friedrich hat einen Namen und einen Ort genannt, der auf mehrere Personen zutrifft und damit einen Kollateralschaden erzeugt. Das schoss unserer Ansicht nach über das Ziel hinaus, auch wenn ich ihre Reaktion zutiefst menschlich finde.

  2. Ich kann verstehen, dass die Sachlage natürlich sehr kontrovers diskutiert wird, doch was mich wundert ist, dass die Aktion des Belästigers (wer auch immer es nun war) sozusagen weitestenteils als „Kavaliersdelikt“ abgehandelt wird, während Friedrich von der Belästigten zur Täterin gemacht wird.

  3. Eine scheinbar einmalig Namens- und Wohnortkonstellation des angeblichen Mailschreibers doch nicht so einzigartig ist und deshalb offenkundig Unbeteiligte in die Sache verwickelt werden. Selbst wenn eine – anscheinend nicht erfolgte – Telefonbuchrecherche von Frau Friedrich negativ geblieben wäre, hätte sie diese Möglichkeit weiterhin in Betracht ziehen müssen, da nicht jeder im Telefonbuch verzeichnet ist. Schon alleine deshalb halte ich ihr Handeln grob fahrlässig wider den Rechten Dritter.

    Hinzu kommt, dass Frau Friedrich Polizistin ist. Als solche offenbart sie öffentlich Zweifel am Rechtsstaat, da es ihr anscheinend nicht genügt, den Weg der Anzeige zu wählen. Und sie ist – als Dienstperson – Vertreterin des Gewaltmonopols des Staates und hat sich dienstlich wie privat dergestalt zu verhalten, am Gewaltmonopol keinen Zweifel aufkommen zu lassen. Als Privatperson aber Selbstjustiz – etwas anderes die Aktion ja nicht – zu üben, widerspricht m.E. diesem Anspruch.

  4. @vielmeier
    „Aber ein Unrecht erlaubt nicht die Vergeltung mit einem weiteren Unrecht.“
    womit sie schon das urteil gesprochen haben, dass beide „Taten“ gleichwertig sind. genau das müß0te man aber diskutieren.

    „Hinzu kommt, dass Frau Friedrich Polizistin ist. Als solche offenbart sie öffentlich Zweifel am Rechtsstaat, da es ihr anscheinend nicht genügt, den Weg der Anzeige zu wählen.“
    das finde ich allerdings gut. warum solll man denn den Rechtsstaat nicht anzweifeln?

  5. Ich finde es komplett okay, sich zu wehren und die andere Person auch zu konfrontieren. Da stehe ich auf Fr. Friedrichs Seite.

    Das Problem bei der ganzen Sache: Trifft es den Richtigen? Da muss man halt aufpassen, wie man vorgeht, damit man nicht selbst in seiner – verständlichen – Wut, andere Unbeteiligte angreift und Schaden zufügt.

    Ich verstehe den ganzen Vorgang nicht ganz. Sie schreibt, sie hat eine FB-Mail erhalten. Aber Bilder sind da doch immer in der Vorschau enthalten? Zumindest im Webinterface werden Attachements sofort in der Nachrichten-Vorschau gezeigt.

    Es wäre besser gewesen, die Person direkt z.B. auf SEINER FB-Seite anzusprechen: „Hallo, ich habe gerade von Ihrem Account eine Pornomail erhalten? Was machen Sie da oder was ist da gerade passiert? Ich erwarte eine Stellungnahme. Anzeige behalte ich mir vor….“ oder so. Auf der Pinnwand wäre das auch öffentlich gewesen.

    Sie muss einfach die Möglichkeit in betracht ziehen, dass jemand anderes den Account genutzt hat – das ist leider so, weil Leute zu doof sind, sinnvolle Passwörter zu nutzen.

    Hat

  6. Vielleicht kann man sich so einigen, dass ihre Antwort nicht völlig korrekt war, im Vergleich zum Auslöser aber harmlos und der Typ und das ganze Problem noch etwas genauer untersucht gehören.

  7. Wahrscheinlich weiß Frau Friedrich, gerade WEIL sie Polizistin ist, dass solche Delikte als Bagatellen abgetan werden. Diese Erfahrung habe ich zumindest mehrmals gemacht. Und selbst wenn diesem Typen untersagt worden wäre, wieder mit ihr in Kontakt zu treten, hat die Belästigung eben schon stattgefunden. Und wenn er aufhört, machen eben andere weiter. Alle nur ein kleines bisschen, so dass sie nicht wirklich dafür belangt werden können, aber in der Summe ist das ein riesiger Haufen von Verletzungen und Demütigungen. Und dagegen hilft dir kein Rechtsstaat der Welt! Genau so wenig wie gegen sexistische Werbung oder gegen die Sprüche auf der Straße. Dass da einer mal der Kragen platzt, kann ich gut verstehen.

  8. @Weatherwax:
    Unbeteiligte dürfen nicht geschädigt werden, das ist klar. Aber:

    Als solche offenbart sie öffentlich Zweifel am Rechtsstaat, da es ihr anscheinend nicht genügt, den Weg der Anzeige zu wählen.

    Angesichts der Tatsache, wie „der Rechtsstaat“ mit der Problematik sexualisierter „Belästigung“ und Gewalt gemeinhin so umgeht, sind Zweifel daran mehr als angebracht, würde ich meinen. Genauso kritisch sehe ich den zweite Teil deines Satzes: Die für mein Verständnis daraus hervorgehende Vorstellung, man_frau_mensch brauche einen solchen Vorfall bloß bei der Polizei anzuzeigen und schwupps wird Gerechtigkeit zuteil, erscheint mir gelinde gesagt zynisch. Plus: Wenn eine Polizistin derartige „Zweifel“ zum Ausdruck bringt, ist das doch ziemlich bezeichnend…

  9. danke Anna-Sarah. Das wollte ich auch sagen. Es ist einfach ärgerlich, wenn sich Verteidiger_innen des Status Quo an Worthülsen wie „Rechtsstaat“ festketten.

  10. Erstaunlich wie viele doch gebetsmühenlartig an die hochqualitativen Fähigkeiten des Rechtsstaats glauben. Straftaten wie Sexuelle Belästigung und Beleidigungen (egal welche da juristisch Geschädigte oder Täter sind) werden nur mangelhaft bis überhaupt nicht strafrechtlich ermittelt, aus Mangel an Fähigkeiten, aus Schlamperei der Ermittlungsbehörden, und aus Desinteresse der Staatsanwaltschaften. Den zivilrechtlichen Weg zu gehen ist unsinnig, teuer und oft genug bleiben Klagende auf ihren Kosten des Prozesses sitzen, weil Täter sich schnell in ALGII flüchten können und damit zahlungsunfähig sind.

    Ein Veröffentlichen der Adresse (wenn die überhaupt stimmt) des Mannes löst das Problem nicht. Er wird die Tat wieder begehen, bei einer anderen. Schließlich ist das Risiko ermittelt und verurteilt zu werden gleich Null.

    Schlaue Leute blocken solche Nachrichten von sexuell devianten Personen gleich im Sozialen Netzwerk oder auf dem Mailserver.
    So schlau war sie nicht. Und hat auch niemand gefragt. Selbst nicht, ob eine Veröffentlichung auf FB sinnvoll und rechtlich einwandfrei ist.

  11. Leute, die andere belästigen müssen nicht geschützt werden. Wozu auch? Man muss zu dem stehen, was man macht und auch eben bei Straftaten damit rechnen, dass man erwicht wird, oder das eben so etwas passiert.
    Und wenn sich der Täter z.B. Jens Meier nennt, dann heißt es ja nicht, dass jeder Jens Meier damit beschuldigt wird…

    Man sollte nicht vergessen: der Täter sucht sich aus, ob er eine Straftat begeht oder nicht.

  12. @topic: Im Gegensatz zum ursprünglichen Täter hat Friedrich sich mit ihrer Handlung in die Öffentlichkeit begeben. Ich halte das Verhalten zwar für verständlich, dennoch ist es unzulässig. Für derartige Vergehen ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Um es mit anderen Taten zu vergleichen: Wenn mir morgen jemand auflauert und mich verprügelt, darf ich auch nicht am nächsten morgen losrennen und sein Haus anzünden. Auch nicht, wenn ich der Ansicht bin, dass Prügelattacken von der Öffentlichkeit zu wenig wahrgenommen werden oder dass solche Leute von der Justiz nicht ausreichend bestraft werden. Das Verhalten mag auch in dem Fall verständlich sein, ist aber nichtsdestotrotz zu Recht verboten.

    @Thegurkenkaiser: Mit der Aussage von Jürgen Vielmeier ist nicht gesagt, dass beide Taten gleichwertig sind; sondern dass zwei Taten vorliegen. Die Handlungen von Frau Friedrich gehen in Richtung Selbstjustiz – und die ist zu Recht verboten. Mit dem Faustrecht hat die Gesellschaft bisher nicht sehr gute Erfahrungen gemacht.

    Zum letzten Satz, also der Frage danach, warum man den Rachtsstaat nicht anzweifeln sollte: Ich hoffe, die Frage ist nicht ernst gemeint. Der Gegensatz zum Rechtsstaat ist ein Staat, der auf willkürlichen Entscheidungen und Handlungen basiert. Ich hoffe, dass es in unserer Gesellschaft weitestgehend einen Konsens darüber gibt, dass so ein Staat nicht wünschenswert ist und nicht ernsthaft zur Diskussion steht.

  13. sicher war das ernst gemeint. nicht-rechtsstaat heißt ja nicht willkür-staat. jetzt schieben sie mir was unter.
    umgekehrt heiß0t „recht“ nicht unbedingt gut. Abnscheibungen sind auch rechtlich erlaubt, auch die ddr war ein rechtsstaat, die stasi war rechtlich legitimiert usw. usw.
    auf den inhalt kommt es an.

  14. @Thegurkenkaiser: Vielleicht haben wir unterschiedliche Auffassungen vom Rechtsstaatsbegriff. Dass die DDR ein Rechtsstaat war, halte ich ganz unabhängig davon aber für ein Gerücht. Egal welchen Rechtsstaatsbegriff man anwendet: Ein Staat, der es nicht schafft, sich an eigene Gesetze zu halten, ist ganz sicher kein Rechtsstaat.

  15. Ich finde es komplett okay, sich zu wehren und die andere Person auch zu konfrontieren. Da stehe ich auf Fr. Friedrichs Seite.

    Das Problem bei der ganzen Sache: Trifft es den Richtigen? Da muss man halt aufpassen, wie man vorgeht, damit man nicht selbst in seiner – verständlichen – Wut, andere Unbeteiligte angreift und Schaden zufügt.

    Ich verstehe den ganzen Vorgang nicht ganz. Sie schreibt, sie hat eine FB-Mail erhalten. Aber Bilder sind da doch immer in der Vorschau enthalten? Zumindest im Webinterface werden Attachements sofort in der Nachrichten-Vorschau gezeigt.

    Es wäre besser gewesen, die Person direkt z.B. auf SEINER FB-Seite anzusprechen: “Hallo, ich habe gerade von Ihrem Account eine Pornomail erhalten? Was machen Sie da oder was ist da gerade passiert? Ich erwarte eine Stellungnahme. Anzeige behalte ich mir vor….” oder so. Auf der Pinnwand wäre das auch öffentlich gewesen.

    Sie muss einfach die Möglichkeit in betracht ziehen, dass jemand anderes den Account genutzt hat – das ist leider so, weil Leute zu doof sind, sinnvolle Passwörter zu nutzen.

  16. das ist aber nun enie willkürentscheidung, dass das eine ein rechts- das andere keiner sein soll. hält sich die brd denn an ihre eigenen gesetze?
    nächste frage: wollen wir denn überhaupt einen Staat?

  17. Ich fände es ja gut, wenn hier nicht Äpfel und Birnen in einen Topf geworfen würden. Friedrich hat z.B. niemandes Haus angezündet. An irgend einem Pranger steht in der ganzen Debatte bisher ausschließlich sie selbst. Und diese hier bereits mehrfach postulierte Sicherheit, dass sie mit der Namensnennung etwas Verbotenes getan hat: Woher kommt die?

  18. @karpatenhund

    eine frage, wenn jemand mails und fotos verschickt, an mich, warum ist das dann verboten, wenn ich das veröffentliche? bei mails von anwälten steht glaube ich eine klausel dabei, die darauf hinweist, dass man, falls man die mail fälschlicherweise bekommen hat, kein recht hat, sie zu lesen. ich glaube, das ist noch grauzone, inwieweit jemand belangt werden kann, der sich daran nicht hält und die mail beispielsweise veröffentlicht.
    aber in diesem fall? wenn jemand unaufgefordert kontakt aufnimmt? ist es wirklich so, dass das rechtlich nicht gedeckt sein soll, dass ich das veröffentliche? ich glaube ehrlich gesagt, nicht.
    ich glaube, es läuft darauf raus, ob sie nur das veröffentlicht hat, was von dem nutzerprofil in erfahrung zu bringen war. hätte sie dann im telefonbuch nachgeschlagen und eine adresse von dort zugefügt, ist es was anderes, nimmt sie die, die im profil steht, von dem sie die mail bekommen hat, müsste das durch gehen.
    ich hab nicht gelesen, was sie genau geschrieben hat, aber ich verstehe nicht, warum das rechtlich problematisch sein sollte, zu veröffentlichen, dass man von dem fb-account folgende mail erhalten hat.

    ich persönlich glaub, dass sie nicht so dumm ist und es auch nicht so ist, dass sie in der polizeischule nicht aufgepasst hat, ich glaube, sie weiß, dass sie sich auf einer grenze bewegt und mit ihrem handeln das nun neu verhandelt wird. ausgang ungewiss.

    was ich interessant finde: gerade bei juristen wird dieses vorgehen ja schon gepflegt, das recht zu biegen zu versuchen, also neu zu verhandeln, eine andere auslegung zu finden. das gilt natürlich nur dann als positiv, wenn es deckungsgleich mit der eigenen meinung ist. wenn jemand mit einer anderen meinung in die grauzone geht, dann werden gesetze und rechtsstaat plötzlich nicht mehr als etwas bewegliches, veränderbares betrachtet, sondern als harte tatsachen, bei denen es keinen spielraum gibt. ich glaube, so manchem in dieser branche täte etwas mehr kritische selbsthinterfragung gut, denn es entsteht hie und da schon der eindruck, dass so mancher nicht mehr unterscheiden kann zwischen dem, was das gesetz möglicherweise her gibt oder nicht und dem, was er selber gern hätte, dass gesetz wäre.

  19. sie sagt doch gar nicht dass der mann eine „straftat“ begangen hat. sie berichtet tatsachen. sie macht nur öffendlich was irgendein fremder ihr schreibt… warum sollte man das nicht dürfen? sie verurteilt niemanden. sie berichtet lediglich wie es sich für sie anfühlt.
    das einzige problem was ich habe ist die frage was wenn jemand unter pseudonym solche sachen macht. ist sie sich sicher den richtigen namen veröffendlicht zu haben? und tut man nicht sogar manchen typen einen gefallen soetwas zu veröffendlichen?

  20. Es ist doch eigentlich ganz einfach: Wer ungefragt keine Fotos seiner Geschlechtsteile verschickt, wird auch nicht namentlich in diesem unangenehmen Zusammenhang benannt.
    Es ist unerhört, jemandem ungefragt ein Bild dieses Inhalts zu schicken oder jemandem, den man gar nicht kennt, ungefragt sexuelle Angebote zu machen. Dass das als „Bagatelle“ abgetan wird, ist der eigentliche Skandal. Ich finde Frau Friedrichs Reaktion nachvollziehbar und würde vermutlich ähnliches tun.

    Jinx

  21. Mir ist bisher nicht klar, warum Friedrich für einen möglichen Mob verantwortlich sein sollte.

    Wenn Leute a.) beim mutmaßlichen Täter bspw. vor der Tür stehen und im Gewalt androhen würden, läge die Verantwortung für diese Selbstjustiz ganz klar beim Mob, nicht bei Friedrich. Und wenn b.) Leute jetzt anfangen alle Menschen mit ähnlichen oder gleichen Namen zu belästigen, wäre das auch nicht Friedrichs Verantwortung.

    Wenn jemand sagt: „XY aus Z hat mich belästigt“ muss man davon ausgehen können, dass Menschen nicht gleich austicken und gewalttätig werden, ansonsten könnten wir das mit dem „Über-Ungerechtigkeiten-Sprechen“ auch gleich sein lassen.

    Ich frage mich auch, bei den strengen Auflagen die Friedrich jetzt von einigen aufgelegt bekommt, wie beispielsweise Vielmeier seine Artikel zur Sache rechtfertigt.

    Würde der, nach seinen Maßstäben, nicht auch Gefahr laufen eine Mob gegen Friedrich in Rage zu bringen? Oder wird da mit zweierlei Maß geurteilt?

  22. Ich kann mich „karpatenhund“ weitgehend anschließen und möchte nur einzelne Sätze kurz kommentieren.

    Thegurkenkaiser:
    “Aber ein Unrecht erlaubt nicht die Vergeltung mit einem weiteren Unrecht.”
    womit sie schon das urteil gesprochen haben, dass beide “Taten” gleichwertig sind. genau das müß0te man aber diskutieren.

    Mit diesem Satz wurden beide Taten als Unrecht bezeichnet. Mehr nicht. Es ist nirgends eine Differenzierung vorgenommen worden (was natürlich offen lässt, dass es Unrecht gleicher Abstufung sein könnte; explizit wurde das aber nicht geäußert).

    Anja:
    Ich finde es komplett okay, sich zu wehren und die andere Person auch zu konfrontieren.

    Das Problem ist aber, dass die Person nicht direkt damit konfrontiert wurde, sondern stattdessen Ihre Daten sowie dritter, unbeteiligter Personen öffentlich verbreitet wurden.
    Selbst wenn es „den Richtigen“ trifft: ich kann moralisch über Taten urteilen, maße mir doch aber nicht an Recht zu sprechen bzw. die Privatsphäre einer Person, selbst wenn sie meine Integrität in Frage stellt, anzugreifen.

    Lenek:
    Alle nur ein kleines bisschen, so dass sie nicht wirklich dafür belangt werden können, aber in der Summe ist das ein riesiger Haufen von Verletzungen und Demütigungen. Und dagegen hilft dir kein Rechtsstaat der Welt! Genau so wenig wie gegen sexistische Werbung oder gegen die Sprüche auf der Straße. Dass da einer mal der Kragen platzt, kann ich gut verstehen.

    GwenDragon:
    […] aus Mangel an Fähigkeiten, aus Schlamperei der Ermittlungsbehörden, und aus Desinteresse der Staatsanwaltschaften. Den zivilrechtlichen Weg zu gehen ist unsinnig, teuer und oft genug bleiben Klagende auf ihren Kosten des Prozesses sitzen, weil Täter sich schnell in ALGII flüchten können und damit zahlungsunfähig sind.

    Das ist allerdings kein genuines Problem der Verfasstheit eines Rechtsstaates. Das ist ein Problem der Verfasstheit konkreter Individuen bzw. der Subjektkonstitution mitsamt ihrer Ideologie und Ressentiments innerhalb einer Gesellschaft. Das kann also nicht generell als Argument gegen Rechtsstaatlichkeit angebracht werden.

    GewnDragon:
    Ein Veröffentlichen der Adresse (wenn die überhaupt stimmt) des Mannes löst das Problem nicht. Er wird die Tat wieder begehen, bei einer anderen.

    Ja, das löst das Problem insofern nicht als Frau Friedrich mit dieser tendenziell traumatischen Erfahrung allein gelassen wird. Pauschal zu unterstellen, dass der Täter (den vor allem keine_r hier kennt) nicht aus der Situation bzw. Sanktionen lernt ist hingegen sehr problematisch.

    Sabrina von Fersen:
    Leute, die andere belästigen müssen nicht geschützt werden. Wozu auch? Man muss zu dem stehen, was man macht und auch eben bei Straftaten damit rechnen, dass man erwicht wird, oder das eben so etwas passiert.

    Natürlich muss jede_r zu dem stehen was er_sie tut. Es ist doch aber ein Unterschied, ob das zwischen den Betroffenen oder in einem Justiz-Verfahren verhandelt wird oder ob eine unbeteiligte Öffentlichkeit nun ihr Urteil fällt. Diese Öffentlichkeit wird ja vor allem auch nicht nach ihrem moralischen Urteil gefragt, dass sie theoretische reflektiert und mit Mitmenschen ausgehandelt hat, sondern nach bloßen Reflexen, die häufig genug an Ressentiments und Ängste geknüpft sind. (Was nicht heißen soll, dass Angst vor sexueller Belästigung nicht berechtigt sei. Ganz im Gegenteil, aber eine Vergeltung in Selbstjustiz verhindert solche Belästigungen nicht. Der Täter wird hier vor allem nicht nur durch das Opfer bloß gestellt, sondern nun auch durch die Öffentlichkeit begutachtet. Keine neutrale, auf grundrechtlichen Verbindlichkeiten fußende Instanz ist dazwischen. Potentielle Täter_innen werden sich dadurch nicht abschrecken lassen. Es sei denn es bildet sich ein Mob, der die ausgemachten Täter heimsuchte – und das mag ich mir gar nicht ausmalen. Dann rufe ich bei aller individueller Verachtung, die ich vielleicht hege, lieber den Rechtsstaat an.)

    Anna-Sarah:
    An irgend einem Pranger steht in der ganzen Debatte bisher ausschließlich sie selbst.

    Sie ist nunmal eine Person des öffentlichen Lebens, die eine falsche Entscheidung getroffen hat. Es ist traurig, dass dies nun über dem furchtbaren Anlass ihrer Entgleisung steht.

    Ich verteidige den status quo insofern wenn andere regressive Tendenzen einschlagen. Das ist unangenehm, weil ich mich dadurch dazu genötigt fühle ebendiesen Rechtsstaat zu verteidigen, was ich – wenn regressive Tendenzen ausbleiben – nicht, sondern (in der Hoffnung auf eine progressive Entwicklung) vermutlich das Gegenteil tun würde. Aber in der aktuellen Verfasstheit des Rechtsstaats, der unabdingbar auf der Menschenwürde fusst (um auch die Abgrenzung zu ehemaligen Verfasstheiten als „Rechtsstaaten“ verstandener Staaten klar bzw. einen Fortschritt deutlich zu machen, der natürlich noch nicht heißt, dass es sich um das Ende der Geschichte handelt).

  23. @bubi zitrone

    wo siehst du denn den konflikt mit dem rechtsstaat? ich bekomme eine mail auf facebook und veröffentliche sie zusammen mit den daten desjenigen, der sie mir geschickt hat, die ich seinem profil entnehme. wer das nicht mag, soll mir halt nicht mailen oder sich überlegen, ob ich das vielleicht als beleidigend oder als belästigend empfinden könnte, was er mir da schreibt. wo ist da bitte eine „entgleisung“ oder „falsche entscheidung“ meinerseits?

  24. Ich finde es spannend, wie sich hier in den Kommentaren genau das widerspiegelt, was das Problematische an dieser Angelegenheit ist: Nicht die ursprüngliche Handlung (sex. Belästigung einer Frau*) wird hier diskutiert, sondern die Angemessenheit ihrer Reaktion darauf in Zweifel gezogen.
    Diese müsste aber gar nicht diskutiert werden, hätte es nicht die gelinge gesagt mehr als unangemessene Handlung vorher nicht gegeben. Es sollte wohl eher darum gehen, wie verhindert werden kann, dass irgendwelche Reaktionen auf übergriffige Handlungen überhaupt notwendig werden, anstatt schulterzuckend hinzunehmen, das „sowas nunmal vorkommt“, und sich gleich an der Reaktion abzuarbeiten.

  25. @Blaubart: Es ist immer noch ein gewaltiger Unterschied, ob ich mich bei einem Dienst anmelde oder ich eine andere Person sexuell belästige. Die Analogie wäre wohl eher, ungefragt, bei Foursquare angemeldet zu werden, eine Mail von der Person zu kriegen, die das getan hat und dann das bei wiederrum öffentlich zu machen.

  26. Wenn es so war wie sie schreibt, was ihr Verhalten völlig korrekt.

    Wenn ich in der Öffentlichkeit eine Frau sexistisch anmache, riskiere ich auch, dass die mir eine knallt. Wer mit anzüglichen Fotos im Netz andere belästigt, muss gerade im Netz damit rechnen, dass es öffentlich wird.

    Das wäre mein Problem als Verursacher. Es wäre aber keinesfalls das Problem von Frau Friedrich als Betroffene.

  27. Erstens bist du keine Person des öffentlichen Lebens (entschuldige, wenn ich mich da irre) wie Frau Friedrich. Sie erreicht mehr Menschen mit ihren Aussagen. Wenn du, ich, werauchimmer das macht, ist das dann schon begrenzter, Bekanntenkreis bzw. Weiterleitung durch Teilen etc. Es ist dennoch ein geringerer Radius.

    Ich weiß nicht, ob ich so vorgehen würde, aber ich habe kein Problem damit wenn jemand eine solche Mail und die Nutzerdaten dazu veröffentlicht. Die Effektivität wird nur sehr gering sein: selbst wenn sich Menschen aufmachen, dem Täter ekelhafte Hass- oder Vernunft/Argumentgeleitete Aufklärungs-Mails zu schreiben, kann er ja einfach seinen Account löschen.
    Allerdings – Wiederholung – wurden in diesem Fall private Daten (Name/Wohnort) und dazu noch die unbeteiliger Dritter veröffentlicht. Das ist etwas Anderes.

    Mein Konflikt mit dem Rechtsstaat besteht darin, dass er auf der Menschenwürde fußt, aber faktisch in seiner Ausübung qua gesellschaftlicher Verfasstheit, also kapitalistischer Realität und konkreten, Rechtsstaatlichkeit vollstreckenden Individuen, die dementsprechend subjektiviert sind, in Frage gestellt wird und in dieser Situation auch werden muss. Eine Aufhebung der Verhältnisse wäre das Ziel – da das aber nicht gerade in Aussicht ist, sehe ich mich genötigt den status quo vor dem Rückfall in Willkür und Justiz des Individuums, der Ideologie oder gar des Mobs (wenn das nicht gerade in Eins fällt) zu verteidigen.

  28. Aus juristischer Perspektive ist es auf jeden Fall immer wieder etwas anstrengend und auch kontraproduktiv, wie bestimmte juristische Begriffe reflexhaft in solchen Debatten benutzt werden (@alex: in der Regel übrigens eher nicht von Fachkundigen, sondern einfach als Schlagworte im öffentlichen/journalistischen Diskurs): Genauso, wie gerne sofort „Meinungsfreiheit“ oder „Zensur“ geschrien wird, sobald Kritik geäußert wird, kommt an dieser Stelle der „Rechtsstaat“, die „Selbstjustiz“, das „Briefgeheimnis“ oder die „Anstiftung“ aufs Tapet. Was mit alldem im Einzelnen gemeint ist, was die Voraussetzungen dafür sind und ob im konkreten Fall irgendwas davon überhaupt betroffen ist, also über ein bauchmäßiges Zusammenpassen der Begriffe mit dem jeweiligen Kontext hinaus, ist dabei in der Regel eher unwichtig. Wie von anderen schon gesagt wurde: Was hier im Einzelnen juristisch relevant ist und vor allen Dingen inwiefern (strafrechtlich/zivilrechtlich, ein durchaus relevanter Unterschied) und unter welchen weiteren Bedingungen eine solche Relevanz gegeben wäre, ist in diesem Fall bei weitem nicht so einfach und eindeutig, wie in der Diskussion gern mal suggeriert wird.

    Insgesamt und wie so oft: Differenzierung wär super. Es ist ein Unterschied, ob jemand öffentlich und konkret zum Lynchmord aufruft, ob jemand selber an einem Lynchmob teilnimmt, ob jemand einfach nur etwas veröffentlicht, was ihm/ihr zugegangen ist etc. Es ist auch ein Unterschied, ob etwas juristisch relevant ist oder ob man es aus anderen Gründen ablehnt. Juristische Relevanz ist ja nunmal bei weitem nicht die einzige Folie, unter der sich eine Betrachtung gesellschaftlicher und individueller Vorgänge sich lohnt. Ich mein, man kann die Dinge doch auch mal ein wenig tiefer hängen, anstatt immer gleich den Untergang des Grundgesetzes und des Rechtsstaates herbeizureden (was ja manche aus Gründen durchaus befürworten würden…). Und selbst wenn das Ganze juristisch ok oder nicht ok ist, heißt das doch noch lange nicht, dass es nicht sinnvoll ist, drüber zu reden ob und aus welchen Gründen wir es ok oder nicht ok finden.

    Alles in allem erinnert mich das Ganze sehr an die ebenfalls ziemlich kontroverse Aktion der Künstlerin Tinkebell, die die Hassmails, die sie nach der Herstellung einer Handtasche aus ihrer Katze bekommen hat, in ihrem Buch „Dearest Tinkebell“ veröffentlicht hat – unter Klarnamen-Benennung der Absender_innen, die sie vorher im Netz recherchiert hat (Überblick über die Aktion z.B. hier: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,627015,00.html). Auch hier geht es einfach nur um die Enthebung der Absender aus der vermeintlich unangreifbar machenden Anonymität. Es geht nur um die Dokumentation dessen, was Menschen so äußern, wenn sie sich für abgegrenzt und nicht individuell benennbar halten. Wie bei Friedrich auch: Sie dokumentiert lediglich öffentlich, was dieser Mann ihr geschickt hat. Sie stellt keine Vermutungen über ihn an, sie unterstellt ihm nichts, sie ruft zu nichts auf. Sie enthebt ihn lediglich seiner Anonymität. Und das ist nunmal ein sehr effektiver Weg, aus dieser individualisierten, rechtsstaatorientierten Privatsachen-Falle herauszukommen, die die Gesellschaft gerne mal nutzt, um sich ihrer Verantwortung für strukturelle Probleme zu entledigen. Das sieht man auch sehr schön daran, wie willkürlich der Prangerbegriff dann benutzt wird und wie normativ aufgeladen er ist und wie sehr es mal wieder darauf ankommt, wer die Deutungshoheit über einen solchen Begriff hat/beansprucht.

    Wenn man die Idee ernst nimmt, dass – vermeintlich – anonyme Belästigung und Behassung auch im Interent ein Problem darstellt und anerkennt, dass das Sichtbarmachen dieser Dinge ein effektiver Weg ist, damit umzugehen, ist man vielleicht auch bereit, gewisse „Kollateralschäden“ (auch so ein Begriff…) in Kauf zu nehmen – das macht „der Rechtsstaat“ im übrigen ja auch. Und ich denke, dass der/diejenige, der/die solche Dinge verschickt, eine durchaus größere Verantwortung für solche Kollateralschäden trägt, der der/diejenige, der/die eine Veröffentlichung veranlasst. Es wäre doch toll, wenn man in einem gesellschaftlichen Klima leben würde, in dem alle (und nicht nur die potentiell Betroffenen) ein Interesse daran haben, dass sowas nicht passiert – und wenns nur aus Angst davor ist, zu Recht oder auch mal fälschlicherweise geoutet zu werden.

    Mal übertragen auf die Realwelt: Wenn ich in einer vollen Kneipe angetatscht werde und dann rumschreie und mit dem Finger auf den Belästiger zeige (ihn also seiner Anonymität und Unangreifbarkeit enthebe), um dafür zu sorgen dass er rausfliegt und von allen Umstehenden scheiße gefunden wird, kann es auch mal jemand falschen treffen. Das ist dann doof. Wenn das aber immer alle so machen würden und die darauf folgende „Ächtung“ auch tatsächlich common sense wäre, hätten alle generell ein recht hohes Interesse daran, dass sowas seltener vorkommt… Ich sehe nicht, was das mit „Pranger“ o.ä. zu tun hat. Es ist doch meine Entscheidung, wie ich mich zu dem Belästiger verhalte, also ob ich eine Anzeige mache (bezüglich der Erfolgsaussichten mal eben ein kräftiges HAHA) oder ob ich versuche, auf dessen unmittelbare soziale Sanktionierung hinzuwirken, wenn ich das für zielführender halte. Die rechtsstaatliche Übereinkunft, mit derlei Dingen eher milde umzugehen (die man aus ganz verschiedenen Gründen ja noch nicht mal ablehnen muss) heißt ja nicht, dass ich nicht auf einer anderen Ebene, nämlich auf der konkret-kommunikativen Ebene Mittel ausschöpfen kann, einen anderen Umgang damit zu suchen. Wie gesagt: Das Recht ist ja nun nicht das einzige Ordnungs- und Umgangssystem unserer Gesellschaft.

  29. @Helga

    Mir ging es gar nicht um die Debatte (oder die Position die ich darin eingenommen habe).
    Mir ging es um die Aussage von @alex
    „ich bekomme eine mail auf facebook und veröffentliche sie zusammen mit den daten desjenigen, der sie mir geschickt hat, die ich seinem profil entnehme. wer das nicht mag, soll mir halt nicht mailen“

    Darin sehe ich zu eigen Kommentaren aus dem Strang eine sehr deutliche Verbindung, da in dem GAM-Kommentarstrang von den meisten die explizite Meinung vertreten worden ist, dass alle Daten (auch wenn auf FB oder FS veröffentlicht) trotzdem nicht von dritten zu nutzen sein dürfen. (Ich hoffe das ist so richtig, der Satz macht mir gerade einen Knoten im Hirn)

    In dieser Meinung sehe ich einen klaren Widerspruch zu der Aussage von @alex.
    In der Sache selber würde ich ja sogar @alex zustimmen, dass auf FB veröffentlichte Daten frei genutzt werden können. Dafür habe ich aber damals hier ganz schön verbale Prügel bezogen.

  30. Wie oft sind denn schon wütende Mobs losgezogen um sich Belästiger zu schnappen?
    Ich vermute mal weitaus seltener als sich wütende Mobs dazu entschliessen die Belästigten auch noch zu beschimpfen.

  31. @bubi zitrone

    das sehe ich anders. ob du eine person des öffentlichen lebens bist ist für die größere reichweite gerade bei facebook zweitrangig. wenn dein profil öffentlich zugänglich ist kann das genauso schnell eine weite verbreitung finden. muss nur einer mit vielen followern auf twitter drauf hinweisen oder auf seinem blog darüber berichten.

    daten unbeteiligter dritter: deren daten wurden von friedrich veröffentlicht? hat sie etwas anderes veröffentlicht als das, was sie in der mail an daten bekam und das, was sie auf dem profil desjenigen gefunden hat, von dem die mail geschickt wurde?

    das ist gut, dass du den mob verhindern willst, dann sind wir uns ja einig, dass wir auf gar keinen fall diesen sexuellen belästigungsmob tolerieren können, da er uns unweigerlich zurück werfen würde in eine willkür des individuums, das anderen mit solchen mails das leben schwer macht.

  32. @ Anna-Sarah
    „Wenn eine Polizistin derartige ‚Zweifel‘ zum Ausdruck bringt, ist das doch ziemlich bezeichnend…“

    Den Rechtsstaat für überflüssig und das Gewaltmonopol für obsolet zu halten sind keine Ansichten, die eine Polizistin öffentlich äußern sollte. Schließlich erhält sie ihre Besoldung dafür, die Rechtsordnung zu verteidigen. Sollte z.B. eine IKEA-Mitarbeiterin öffentlich erklären, das Aufbauen der Möbel sei zu kompliziert und würde eh‘ nie richtig passen, die Qualität der Teile ohnehin mies, hätte das m.M. wohl arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiterin.

  33. @blaubart

    du übersiehst was. da hat mir jemand eine mail geschrieben. nicht ich habe mich einfach irgendwelcher daten bedient. sondern jemand hat mich auf sich aufmerksam gemacht. in dem er mich sexuell belästigt hat.

    zwischen der von dir verlinkten diskussion und dem hier besteht aus meiner sicht kein zusammenhang. dort geht es um das verwenden von daten dritter durch einen dienstanbieter, hier um eine einzelperson, die von einer anderen einzelperson in einem „dienstmedium“ belästigt wurde und die belästigung veröffentlicht hat. du vergleichst äpfel mit birnen.

    @betti
    das war keine verallgemeinerung, im ep ist explizit ein jurist erwähnt und ich schreibe von „manchen“.

  34. Interessant ist auch am Thread und einigen Kommentaren hier, dass durch die Rechtsstaatlichkeitsdebatte das Belästigungserlebnis Friedrichs sehr weit unter den Tisch fällt.

  35. @weatherwax

    ja wär super, wenn es konsequenzen hätte: unkomplizierteren aufbau, bessere qualität der teile, beförderung für die mitarbeiterin, weil sie mißstände anspricht.
    merkst du nicht, dass du dafür plädierst, dass polizisten, auch wenn sie es falsch finden, ruhig sein sollen? würdest du das auch so sehen, wenn es um rassistische vorfälle geht oder z.b. darum, dass unprovoziert auf demonstranten hin gehaut wird? nein? warum dann, wenn es um sexuelle belästigung geht?

  36. cal_
    Ich finde es spannend, wie sich hier in den Kommentaren genau das widerspiegelt, was das Problematische an dieser Angelegenheit ist: Nicht die ursprüngliche Handlung (sex. Belästigung einer Frau*) wird hier diskutiert, sondern die Angemessenheit ihrer Reaktion darauf in Zweifel gezogen.

    Für mich gibt es da auch nichts zu diskutieren. Solche Handlungen sind indiskutabel. Eine Debatte um einen Umgang mit so etwas oder besser: Präventionsüberlegungen während sinnvoll. Aber das würde grundlegende Fragen nach patriachaler Verfasstheit der Gesellschaft aufwerfen (meines Erachtens).
    Dass nun aber die Veröffentlichung persönlicher Daten eines Täters breit diskutiert wird, empfinde ich hingegen nicht als belanglos. Vielmehr stellt sich die Frage – und das möchte ich noch an dem Ausgangstext hervorheben – wie die Öffentlichkeit reagiert. Es ist wichtig das zu beobachten, Argumente einerseits und Befindlichkeiten andererseits zu analysieren und an entsprechender Stelle Kritik zu formulieren. Diese sollte dann eben klar machen, dass i) Belästigung ganz klar indiskutabel ist, dass es ii) ein Problem gibt in der Wahrnehmung und Sanktionierung solcher Taten, aber auch iii) dass die Reaktion von Frau Friedrich nicht unproblematisch ist (bzw. meiner Meinung nicht klar geht). Ich finde es für einen kritischen, feministischen Beitrag sehr wichtig, diese Punkte einerseits klar zu differenzieren, sie aber andererseits nicht unabhängig von einander zu betrachten.

  37. @alex

    Ich beziehe mich dabei explizit auf deine Aussage:

    „das sehe ich anders. … wenn dein profil öffentlich zugänglich ist kann das genauso schnell eine weite verbreitung finden. ….“

    In der anderen Diskussion habe ich den Standpunkt vertreten, dass öffentliche Daten (wie z.B. aus einem öffentlichen Profil oder einem öffentlichen Kommentar) auch durchaus weiter verwendet dürfen.
    Dafür habe ich dann Prügel bezogen, da die Mehrheit völlig anderer Meinung war.

    Du nimmst ja hier den Standpunkt ein, dass nicht nur öffentliche Daten beliebig verwendet werden dürfen (Profil) sondern auch private.

    Ich persönlich halte den Standpunkt für mehr als nur ein wenig problematisch, denn das würde in der Folge nichts anderes beuteten als das jede Nachricht beliebig veröffentlicht werden darf, da der oder die Sender_in damit ja hätte rechnen müssen. Ich hoffe auch ohne Beispiel wird deutlich wie absurd bis gefährlich diese Regel als allgemeine Regel sein kann.

  38. Sorry, @Weatherwax, da komme ich nicht mehr mit. Wo hat Friedrich denn bitte „den Rechtsstaat für überflüssig und das Gewaltmonopol für obsolet“ erklärt? Aber viel wichtiger als eine Antwort auf diese Frage sind mir in dieser Diskussion eigentlich andere Punkte, die wurden aber auch schon angesprochen: So lange sexualisierte Übergriffigkeiten gesellschaftlich nicht nennenswert sanktioniert werden, sind ausgiebige Debatten über die Coping-Strategien der Betroffenen reine Problemverlagerung, besser gesagt: Teil des Problems. Ansonsten möchte ich einfach nochmal auf den Kommentar von Betti verweisen.

  39. @blaubart

    nein. ich nehme den standpunkt ein, dass der kontakt aufgenommen hat. sie hat ja nicht beliebig von irgendwem was aus dem profil genommen. und es geht auch nicht um jede nachricht, es geht um nachrichten mit belästigendem inhalt. das sind die beiden voraussetzungen, unaufgeforderte kontaktaufnahme, die vom empfänger als belästigend empfunden wird.
    die ausgangssituation ist eine ganz andere, hier geht es um einen übergriff einer einzelperson gegenüber einer anderen, dort um die frage, was ein dienst mit den daten seiner nutzer alles machen darf.

  40. @Bubi Zitrone:

    Präventionsüberlegungen während sinnvoll. Aber das würde grundlegende Fragen nach patriachaler Verfasstheit der Gesellschaft aufwerfen (meines Erachtens).

    Warum denn eigentlich „aber“? Diese Debatte hier spielt sich doch im Rahmen genau solcher Fragen ab. Überhaupt funktioniert Feminismus, so wie ich ihn verstehe, vor allem als das Verhandeln grundlegender Fragen nach patriarchaler Verfasstheit der Gesellschaft…

  41. Aber im Sinne von: eine entsprechende Bemerkung habe ich im gesamten Beitragsverlauf – abseits von deinem nachfragenden Kommentar nun – nirgends gesehen.

  42. @bubi zitrone

    dann liest du nicht genau genug, der ganze kommentar von betti beschäftigt sich genau damit.

  43. bravo frau friedrich!!! wenn die rechtsmittel nicht ausreichen, um sich wirklich effektiv (!) gegen belästigungen wehren, kann frau doch auch gerne mal kreativ werden! ;)

  44. Sie hat das einzig richtige gemacht: Jedes zur Verfügung stehende Mittel anwenden um dem Belästiger zu zeigen wo der Hammer hängt. Die durchschnittliche Frau hat nicht eine solche Präsenz in der Öffentlichkeit, sie schon, und die nutzt sie für sich. Ist doch gut. Die Leute die ernstlich der Meinung sind das sie doch schweigen und sich lieber auf die langsam mahlenden Mühlen des Gesetzes verlassen sollte haben ein Rad ab. Alle Menschen haben das Recht sich gegen Übergriffe von anderen zu wehren.

  45. puh, was unterstützung für frau friedrich posten und zur mädchenmannschaft verlinken, so nach sich zieht…

    http://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=440406719308539&id=129310533816411&notif_t=share_comment

    aber immerhin einen troll (von gefühlten 10000 trolls) vertrieben! :)

    http://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=300297470051049&id=129310533816411&notif_t=feed_comment

    p.s. und der klassiker (das aussehen von mir zu kommentieren) fehlt natürlich auch nicht!

  46. Eine Frage an diejenigen, die damit argumentieren, dass Frau Friedrich Anzeige hätte erstatten sollen: weswegen hätte sie denn den Verfasser anzeigen können? Nachstellung/Stalking greift nicht, da soweit nachweisbar nur eine Nachricht verfasst wurde. Das einzige mir bekannte, was zutreffen würde, wäre Sexuelle Nötigung und die auch nur im geringsten Maße. Soll man ernsthaft davon ausgehen, dass sowas bei einer öffentlichen Person verfolgt wird und nicht einfach nur abgetan wird als „normal“? Vor allem wenn man bedenkt, wie schwierig nachweisbar die tatsächliche Schuld ist (wie auch aktuell der vermeintliche Täter behaupten soll, kann der FB Account von einer fremden Person missbraucht worden sein).

    Zugegeben, nur den Namen in Textform weiterzugeben ist nicht die beste Entscheidung gewesen, hätte sie stattdessen zB das besagte Profil verlinkt, wäre die Verwechslungsgefahr ausgeschlossen gewesen (was aber eventuell eher zum Aufruf zur Selbstjustiz umgedeutet hätte werden können). Ich verstehe aber den Gedanken dahinter, denn diese Belästigung entsteht dadurch, dass sich die Täter hinter der Anonymität verstecken können und sie wollte demnach ein Zeichen setzen. Und Problematik beiseite, die Stimmen der Krtiker an Frau Friedrich hinterlassen einen bitteren Nachgeschmack, als würde ein Unrecht das einem Mann zustößt mehr zählen als bei einer Frau. Und es erinnert ein wenig an diejenigen, die bei Diskussionen um Vergewaltigung sofort an die armen (eventuell) falschbeschuldigten Männer denken anstatt an die Opfer.

  47. Ich kanns verstehen, dass sie das tut. Würde ich auch tun.
    Ehrlich… Das Recht – und diese Scheiss Rechtshörigkeit in Dtl. – wären mir scheissegal. Mit Notfall würde ich auch ne kleine Strafe zahlen.

    Ich bin eigentlich ein ruhiger Mensch, aber ich halte nichts davon, dass solche Leute Scheisse bauen und in rechtlichen Nischen Schutz finden..

    Frei nach Kinski:
    Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur für eine Art Vorrecht, weil keiner ihnen aufs Maul haut.

  48. Arianne Friedrichs wird sexuell belästigt und lässt sich das nicht gefallen. Richtig so. Ihr wurde Unrecht angetan.

    Welche alternative Möglichkeit hat sie denn und realistische Chance, dass das verfolgt wird?

    Es ist nicht Frau Friedrichs Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass es mit ihrer Reaktion nicht dem „Falschen“ an den Kragen geht.

    Da müssen endlich mal dir ihren Job machen, die mit der Pflege unseres Rechtssystems betraut sind.

  49. @Anna-Sarah: Nein, Friedrich hat kein Haus angezündet. Genausowenig wie derjenige, der sie belästigt hat, Friedrich zusammengeschlagen hat. Friedrich hat in die Persönlichkeitsrechte desjenigen eingegriffen, der sie belästigt hat. Sie hat also auf eine Verletzung ihrer persönlichen Rechtsgüter durch Verletzung fremde Rechtsgüter reagiert.
    Die Kernfrage ist: War diese Verletzung in Ordnung? Hier müssen zwei Ebenen unterschieden werden: Die juristische und die moralische.

    Auf juristischer Ebene stellt sich die Frage nach der Rechtfertigung. Diese halte ich deswegen nicht für gegeben, weil es sich hier um einen privaten Kommunikationsvorgang handelte und kein besonderes öffentliches Interesse grade an der Person des Täters besteht (er ist aus sich heraus eben keine Person des öffentlichen Lebens). Selbst bei schwereren Delikten wie Körperverletzungen oder Raubüberfällen werden die Namen der Täter in der Regel nicht öffentlich genannt; grade weil die Hürden für eine Namensnennung und für einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte relativ hoch sind und sich niemand wegen einer bestimmten Vortat per se selber seiner Rechte beraubt. Auch die Aussage, Taten wie die desjenigen, der hier belästigt hat, würden nicht ausreichend verfolgt ist in dieser Hinsicht kein Argument: Selbstjustiz ist in Deutschland grundsätzlich verboten und allenfalls in engen Ausnahmefällen wie der Notwehr zulässig.

    Auf moralischer Ebene sieht die Bewertung der Situation etwas anders aus. Ich halte es für verständlich, dass man derartige Leute öffentlich outen will und kann jeden verstehen, der es – möglicherweise nach mehreren ähnlichen Attacken – irgendwann einfach tut.
    Aber ich halte das Verhalten nichtsdestotrotz für falsch. Weil man sich meiner Meinung nach damit auf die Ebene des Belästigers begibt. Ganz nach dem Motto: „Du greifst mich persönlich an, also sehe ich zu, dass aufgrund deines Verhaltens öffentlich fertig gemacht wirst.“. Zudem ist die Konsequenz aus so einem Verhalten meiner Meinung nach, dass man anderen keine private Kommunikation zugesteht. Wer kommuniziert muss danach eben damit rechnen, dass der Kommunikationsvorgang öffentlich gemacht wird, wenn der Kommunikationspartner der Ansicht ist, dass so eine Veröffentlichung in Ordnung ist.

    @alex: Diese Klausel selber ist rechtlich weitestgehend Unsinn; letztendlich hängt die Frage der Veröffentlichung von den Umständen des Einzelfalls und einer Abwägung der Rechte ab. Öffentlichkeit vs. Persönlichkeitsrechte. Wenn die Mail selber vertrauliche Daten enthält, an denen kein öffentliches Interesse besteht – etwa Daten zur finanziellen Situation eines Mandanten, persönliche Unterlagen oder ähnliches für einen vollkommen unbedeutenden Zivilprozess – ist auch die Veröffentlichung nicht rechtmäßig. Anders kann es aussehen, wenn aus der Mail brisante, öffentlichkeitsrelevante Informationen hervorgehen; etwa, dass die Bundeskanzlerin Einfluss auf einen Staatsanwalt genommen hat, um in einem für sie relevanten Fall unzulässigen Druck auszuüben.

    Letztendlich wird es in diesem Fall aber äußerst schwer, die Zulässigkeit einer Veröffentlichung rechtssicher zu begründen; eben weil die Hürden relativ hoch sind. Und das ganz bewusst, eben weil die Veröffentlichung solcher Nachrichten im Ergebnis auf Selbstjustiz hinausläuft.

  50. Anna-Sarah sagt:
    24. April 2012 um 11:47

    @Weatherwax:
    Unbeteiligte dürfen nicht geschädigt werden, das ist klar. Aber:

    Als solche offenbart sie öffentlich Zweifel am Rechtsstaat, da es ihr anscheinend nicht genügt, den Weg der Anzeige zu wählen.

    Angesichts der Tatsache, wie “der Rechtsstaat” mit der Problematik sexualisierter “Belästigung” und Gewalt gemeinhin so umgeht, sind Zweifel daran mehr als angebracht, würde ich meinen. Genauso kritisch sehe ich den zweite Teil deines Satzes: Die für mein Verständnis daraus hervorgehende Vorstellung, man_frau_mensch brauche einen solchen Vorfall bloß bei der Polizei anzuzeigen und schwupps wird Gerechtigkeit zuteil, erscheint mir gelinde gesagt zynisch.

    Frau Friedrich ist doch sicherlich Beamtin. Gerade als Beamter/in UND Polizist/in muss man sich an Recht und Gesetz halten – in dieser Rolle und als öffentliche Person hat sie nun mal eine Vorbildfunktion. Das, was sie als Reaktion getan hat, war einfach falsch. Punkt.

    Das hat nichts damit zu tun, dass es menschlich verständlich ist und die ursprüngliche Mail auch keine Bagatelle ist. Das stellt glaube ich auch keiner wirklich in Frage, ich jedenfalls nicht. Sie hätte aber einen anderen Weg gehen müssen, also z.B. eine Anzeige aufgeben und ggf. einen Anwalt beauftragen. Gerne auch die Person anonym! an den Pranger stellen und damit einen gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang herstellen, wie es die Mädchenmannschaft tut. Aber doch nicht so! Sie hat doch nun folgendes erreicht:
    – negative PR
    – Risiko einer Anzeige / Schmerzensgeld (?) von einer der pauschal beschuldigten Personen
    – ggf. auch dienstliche Konsequenzen, je nachdem, wie ernst ihr Dienstherr den Vorfall sieht (eher eine theoretische Möglichkeit, vermute ich)

    Leute, wir haben einen Rechtsstaat, keine Lynchjustiz. Wie gut der im Detail funktioniert, hat erstmal nichts zu bedeuten. Wenn ihr das ändern wollt, egagiert euch politisch…. Wir sind jedenfalls weit von den Zuständen in Russland oder anderen Ländern entfernt.

  51. nini,

    man kann das (Selbstjustiz), was Fr. Friedrich getan hat, auf vielen Ebenen verurteilen. Aber zu sagen, dass ein dieses Handeln bestraft werden kann, gegen das Gesetz verstößt oder einer Beamtin unwürdig ist, ist keine gute ehtische Begründung. Recht ist nicht alles und sollte nicht die Basis unseres Handelns sein.

    Ich hätte das gleiche wie Fr. Friedrich getan und hätte damit moralisch genauso falsch gelegen. Der Grund dafür ist, dass die Selbstjustiz menschlich zwar verständlich, aber im jeweiligen Fall völlig unberechenbar, übertrieben und unangemessen sein kann. Wie angemessen sind denn Strafen, wenn das Opfer über den Täter richtet? Man kann wegen sex. Nötigung das Veröffentlichen von Namen gut finden. Andere konnten aus diesem Grund das Abtrennen eines Penises eines schlafenden Mannes gut finden. Man stelle sich vor, was die Leute noch so alles gut finden könnten.

  52. @karpatenhund

    veröffentlichung von nachrichten: journalisten bedienen sich genau dieser „selbstjustiz“. auch wenn du dich gerade bemühst, hier eine klare trennlinie zu ziehen, es ist eine grauzone und hängt sehr stark vom einzelfall ab.

    nein, man begibt sich nicht auf die ebene des belästigers, denn man belästigt ja nicht, sondern man wehrt sich gegen belästigung. und die konsequenz ist nicht, anderen keine private kommunikation zuzugestehen, die konsequenz ist, anderen nicht zuzugestehen, belästigung als private kommunikation zu definieren, die das opfer hinzunehmen hat, sondern zwischen privater kommunikation und belästigung zu unterscheiden.
    es wir sehr deutlich, dass du das ganze aus der perspektive „was wenn jemand eine private nachricht von mir veröffentlichen würde?“ siehst und nicht aus der perspektive „was wenn ich dauernd mit solchen belästigungen konfrontiert würde?“ und du siehst nicht, dass das zwei verschiedene situationen sind. private kommunikation vs. belästigung.

  53. @alex: Erstens habe ich nichts anderes behauptet, als dass es vom Einzelfall abhängt; so wie ich das sehe ist es rechtlich hier aber eben nicht erlaubt.
    Zweitens berichten Journalisten in der Tat von gewissen Vorkommnissen. Der kleine aber feine Unterschied ist, dass die Täter in der Regel mehr oder weniger stark anonymisiert werden. Das geschieht nicht, weil die Presse die Täter liebt und mit deren Taten sympathisiert, sondern weil die Täter eben Persönlichkeitsrechte haben.
    Drittens sehe ich es immer noch so, dass man sich auf die Ebene des Belästigers begibt. „Wehren“ bedeutet für mich: Jemand greift mich an, ich verteidige mich. Die Veröffentlichung von Kommunikation kann man aber meiner Meinung nach schwerlich als Verteidigung sehen, weil sie erfolgt, nachdem der Angriff abgeschlossen ist. Das ist eher ein Präventivschlag gegen zukünftige Angriffe. Die Belästigung ist abgeschlossen, daran ändert auch die Öffentlichkeit nichts mehr. Ich habe auch nie behauptet, dass das Opfer Belästigungen hinzunehmen hätte; es gibt andere Möglichkeiten wie zum Beispiel die Anzeige verbunden mit einem öffentlichen Hinweis auf dem Facebookprofil, ohne den Täter konkret zu bezeichnen.
    Schließlich sehe ich auch nicht, wo sich der Unterschied ergibt, wenn ich die Perspektive ändere: Wie schon geschrieben kann ich die Handlungen von Frau Friedrich nachvollziehen; aber auch wenn ich annehme, dass Frau Friedrich solchen Belästigungen öfter oder sogar regelmäßig ausgesetzt ist, muss ich dieses Verhalten nicht richtig finden.

  54. @karpatenhund

    dann lebst du auf einem anderen planeten als ich. stichwort kachelmann. oder der us-soldat, der in afghanistan amok lief. oder die amokläufer an schulen in deutschland. fall amstetten. natascha kampusch.
    ich kann nicht erkennen, dass die „anonymisierung“ von tätern nach rationalen regeln erfolgt, bzw. nach moralischen, geschweige denn, dass sie statt findet, wie du das behauptest.
    auf mich wirkt das alles sehr willkürlich. die einzige regel, die ich erkenne, ist, dass es jedenfalls nicht das opfer sein darf, dass den täter öffentlich macht, sonst ist der aufschrei groß, bei allen anderen, die den täter entanonymisieren hält sich die moralische empörung in grenzen.

    das andere ist auch eine willkürliche konstruktion. du kannst auch gerne auf physischer ebene so konstruieren und das zurück schlagen nach erfolgtem körperlichen angriff als „sich auf die ebene des täters begeben“ definieren, da der angriff ja schon abgeschlossen gewesen sei. macht keinen sinn, denn genauso wenig, wie du da wissen kannst, ob es das schon war, weißt du, ob diese mail eine einmalige angelegenheit gewesen sein wird.

    „es gibt andere Möglichkeiten wie zum Beispiel die Anzeige verbunden mit einem öffentlichen Hinweis auf dem Facebookprofil, ohne den Täter konkret zu bezeichnen.“

    jetzt wird es aber ein bisschen absurd. auf ein profil verweisen (und damit den täter konkret zu bezeichnen), auf dem persönliche daten des täters stehen soll in ordnung sein, diese daten dem profil entnehmen und zusammen mit der nachricht veröffentlichen nicht. geh ich bitt dich, das macht doch keinen sinn.

  55. @alex: Ich habe nicht gesagt, dass auf das Facebookprofil des Täters verlinkt werden soll, sondern dass Friedrich den Kanal Facebook (von mir aus auch Twitter, einen eigenen Blog o.ä.) hätte nutzen können, um dort einen Hinweis auf die Tat an sich zu veröffentlichen. Zum Beispiel „Folgende Nachricht über Facebook bekommen [Nachricht]. Nein, ich möchte das Bild nicht sehen. Und ich werde Anzeige erstatten.“. Eben ohne konkrete Täterbezeichnung.

    Zu den anderen Beispielen: Vielleicht lebe ich auf einem anderen Planeten. Alle Zeitungen, die ich bisher durchgeblättert habe, sprechen in der Regel von Taten, in denen die Täter anonymisiert sind. Selbst in der BILD wird der Täter in der Regel zumindest insoweit verfremdet, als dass der Nachname abgekürzt wird. Ich habe nie bestritten, dass es Einzelfälle gibt, in denen das anders ist; aber in der Regel halten sich die Presseorgane mehr oder weniger strikt an Ziffer 8 des Pressekodex‘

  56. Ich wundere mich hier wieder (d.h. eigentlich wundert es mich nicht, das ist eben symptomatisch für eine sexistische Gesellschaft), dass die Hauptkritik auf Seiten der belästigten Person liegt, an ihrer Reaktion auf die Belästigung. Die ursprüngliche Tat, die Ursache der ganzen Debatte auf Seiten des Täters aber kaum Beachtung findet.

    Die Kritik an der Reaktion, dass zufällig auch andere unschuldige Personen den gleichen Namen tragen, kann ich z.T. nachvollziehen. Warum aber Debatten über Datenschutz und Selbstjustiz geführt werden, geht am Hauptproblem völlig vorbei. Perverse Belästiger an einen öffentlichen Pranger zu stellen, halte ich für absolut richtig. Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum der Datenschutz des Täters schwerer wiegen sollte, als der Schutz und die Würde des Opfers.

    Es ist auch eine Form des Hollaback, an der sich ruhig andere betroffene Personen orientieren können.

  57. @karpatenhund

    wieso weiß ich dann die ganzen namen der täter, wenn deiner meinung nach so darauf geachtet wird, dass die alle anonym bleiben? ich hör jetzt auf, du widersprichst dir, ich kann ganz leicht googeln und sehen, dass es nicht so ist, wie du behauptest. jüngste vergangenheit: nsu, da gabs sogar namen und bilder. und das das nur in der BILD passiert, huch! ich wusste gar nicht, dass sz und spon und taz neuerdings zur BILD gehören!

    ja, ja, die BILD. das ist doch die zeitung, die gerne fotos von opfern, gegen den willen der angehörigen abdruckt, nicht? schau dir doch mal an, was mit natascha kampusch gerade gemacht wird. auch hier gilt: andere dürfen sich über die privatsphäre des opfers hinweg setzen, wenn es das opfer selbst tut, wird drauf gehaut, wos nur geht.

  58. @alex
    So wie ich das ganze hier verstehe sind sich eigentlich alle hier einig sind, dass die ursprüngliche Tat so nicht in Ordnung geht, man aber es aber leider nicht verhindern kann. Selbst Diebstahl u.ä. was von Gesetzes Seite her strikt verboten ist, und auch leichter geahndet werden kann, geschieht dauernd.

    Die Frage die aber diskutiert gehört, ist wie darauf reagiert werden kann und darf. Darf es eine Art Pranger für solche Taten geben, auf dem auch die Namen und Herkunft angegeben wird?

    @onyx
    „Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum der Datenschutz des Täters schwerer wiegen sollte, als der Schutz und die Würde des Opfers.“

    Imho ist es schon nachvollziehbar. Wir sind alle (leider) mehr oder weniger gut durch die Gesetze geschützt. Das Problem an der Sachte ist nur, dass sich nicht alle daran halten. Trotzdem ist (und sollte meiner Meinung nach) auch ein Täter weiterhin vom Gesetz geschützt sein. Und das betrifft auch die Veröffentlichung von Namen, Herkunft und Bild. v.a. bevor er von einem Gericht verurteilt wird.

    Dass die Bild, wie auch andere Medien und mittlerweile auch immer häufiger die Polizei und die Staatsanwaltsschaft sich nicht daran halten ist eine ganz schlimme Sache. Bei den Medien werden solche Verletzung dieses Schutzes regelmäßig vom Presserat ermahnt und geahndet. Es interessiert leider nur keinen. Näheres dazu gibt es in diversen Artikeln auf dem bildblog.

    Und ja, da gibt es Ausnahmen dieses Schutzes. Wenn der Fall von größeren öffentlichen Interesse ist (wie mordente Soldaten, „Terroristen“ usw.) gelten da ebenso andere Regeln, als auch bei „Personen des öffentlichen Lebens“ (wie die Prozesse um Kachelmann, Strauß-Kahn, Prügelprinzen oder auch Britney Spears). Die genauen Hintergründe dazu müsste aber ein Jurist erklären.

  59. @onyx: Weiter oben hatte es schon jemand geschrieben. Zur Belästigung gibt es keinen Mitteilungsbedarf. Was soll man dazu groß schreiben? Weitestgehender Konsens dürfte sein, dass so ein Verhalten indiskutabel und falsch ist und verfolgt werden muss. Die Diskussion über Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Selbstjustiz ist zu Recht der Kernpunkt der Debatte. Wenn du sagst, du hieltest es für richtig, dass perverse Belästiger an den Pranger gestellt werden, hast du dir hoffentlich über diese Punkte – die wichtige Punkte bei der moralischen Bewertung der Reaktion von Frau Friedrich sind – Gedanken gemacht.

    @alex: Pro Jahr gibt es mehrere Millionen Straftaten. Von einem Bruchteil davon wird in den Medien berichtet. Und wieder nur in einem Bruchteil wird der Name des Täters breitgetreten. Du willst mir ernsthaft erzählen, du würdest die „ganzen Namen der Täter“ kennen? In dem Fall muss ich dir leider sagen: Du hast ein ziemlich unrealistisches Bild von den Straftaten in Deutschland. In den allermeisten Fällen steht irgendwo auf Seite 5 oder im Lokalteil ein kurzer Artikel, dass irgendjemand irgendwas getan hat. Regelmäßig sogar komplett ohne Namen. Natürlich kann man nur die ganz großen Fälle in der Presse heranziehen und behaupten, diese würden die These stützen, dass die Presse Rechte verletzt und willkürlich Namen nennt. Das ist ungefähr so seriös, wie aus intensiverer Presseberichterstattung über Straftaten wie Kindesmissbrauchs, U-Bahn-Schlägereien und Überfällen auf Rentner zu schließen, dass die Anzahl der Straftaten in der Hinsicht in den letzten Jahren massiv zugenommen hat.

    NSU? Natascha Kampusch? Können wir gerne vergleichen. Überraschende Erkenntnis: Erstens wiegen Kapitalverbrechen wesentlich schwerer, als eine Facebooknachricht, was natürlich bei der Entscheidung zur Namensveröffentlichung in Richtung Öffentlichkeit ausschlägt. Zweitens hat Kampusch sich bewusst in die Öffentlichkeit begeben. Es wäre ihr gutes Recht gewesen, ihr Privatleben zu schützen; stattdessen hat sie ihre Geschichte vermarktet. Das ist ebenso legitim, allerdings hat niemand das Recht, in der Öffentlichkeit, in die er sich begibt, ausschließlich positiv dargestellt zu werden.

  60. @Julian:

    So wie ich das ganze hier verstehe sind sich eigentlich alle hier einig sind, dass die ursprüngliche Tat so nicht in Ordnung geht, man aber es aber leider nicht verhindern kann. Selbst Diebstahl u.ä. was von Gesetzes Seite her strikt verboten ist, und auch leichter geahndet werden kann, geschieht dauernd.

    Alle hier? Also, ich bin absolut anderer Auffassung und ich bin ziemlich zuversichtlich, dass es vielen anderen ähnlich geht – so verstehe ich die Diskussion jedenfalls bisher. Die fatalistische Ansicht, derartige Taten könnten nicht verhindert werden, teile ich nicht und ich finde, damit macht man es sich ziemlich bequem, zumal man sich dann so schön hinter seinem eigenen vermeintlichen „Realitätssinn“ verstecken und auf diesem ausruhen kann. Sicher geschieht sowas andauernd, das ist ja gerade das Problem. Und ohne weiteres lässt es natürlich nicht verhindern, dafür ist allerhand kultureller Wandel nötig. Für den müssen wir alle gemeinsam kämpfen, und viele von uns wenden tagtäglich sehr viel Energie für diesen Kampf auf – nicht ohne Erfolge.

    Ich finde es auch nach wie vor problematisch, wie verschiedene Kategorien hier (damit meine ich Teile der gesamten Diskussion, aber auch deinen Kommentar) miteinander vermischt bzw. verglichen werden, das verschleiert mehr, als dass es hilft. Beispielsweise Diebstahl und sexualisierte Übergriffigkeit spielen sich vor unterschiedlichen Hintergründen ab, folgen unterschiedlichen Motivlagen, sind unterschiedlich sanktioniert, unterschiedlich strafbewehrt etc. Du hast natürlich beides nicht direkt miteinander gleichgesetzt, aber mir geht es um die vergleichende Bezugnahme.

    Die Frage die aber diskutiert gehört, ist wie darauf reagiert werden kann und darf.

    Auch das sehe ich anders. So lange wir nicht in einem gesellschaftlichen Klima leben, das sexualisierte Übergriffe ächtet und dementsprechend mit Betroffenen und Übergriffigen umgeht, gehört für mich in aller erster Linie die Frage „Wie können wir Übergriffe vermeiden und eine solche Kultur herstellen?“ diskutiert. Und nicht Strategien der Gegenwehr. Es gibt natürlich juristische Rahmenbedingungen – das ist aber, wie schon mehrfach gesagt wurde, nur ein Aspekt des ganzen Themas.

  61. karpatenhund, liest du meine kommentare eigentlich? ne, oder?!

    ich: schau dir doch mal an, was mit natascha kampusch gerade gemacht wird. auch hier gilt: andere dürfen sich über die privatsphäre des opfers hinweg setzen, wenn es das opfer selbst tut, wird drauf gehaut, wos nur geht.

    du: Es wäre ihr gutes Recht gewesen, ihr Privatleben zu schützen; stattdessen hat sie ihre Geschichte vermarktet. Das ist ebenso legitim, allerdings hat niemand das Recht, in der Öffentlichkeit, in die er sich begibt, ausschließlich positiv dargestellt zu werden.

    ein opfer hat also nicht das recht, davor bewahrt zu werden, dass ihm unterstellt wird, es habe seine entführung im alter von 10 jahren selber geplant, vermutlich sei es davon gelaufen und habe sich einige jahre freiwillig im keller bei einem sadist versteckt, weil es daheim bei den eltern wohl nicht so toll gewesen sei? das sind nur einige der absurden anschuldigungen, die gegenüber natascha kampusch erhoben werden.
    ich bin anderer meinung, ein opfer hat das recht, genau vor sowas geschützt zu werden. nur mal so nebenbei, die frau wird mittlerweile auf der straße angegriffen und alles, was dir dazu einfällt ist, dich hinter so einem satz zu verstecken? feig. und ein widerspruch, der entanonymisierte arme täter von friedrich und das selber-schuld-opfer natascha kampusch. reine willkür, wie du da zwischen richtig und falsch einteilst.

    ich: die einzige regel, die ich erkenne, ist, dass es jedenfalls nicht das opfer sein darf, dass den täter öffentlich macht, sonst ist der aufschrei groß, bei allen anderen, die den täter entanonymisieren hält sich die moralische empörung in grenzen.

    du: Überraschende Erkenntnis: Erstens wiegen Kapitalverbrechen wesentlich schwerer, als eine Facebooknachricht, was natürlich bei der Entscheidung zur Namensveröffentlichung in Richtung Öffentlichkeit ausschlägt.

    verstehe ich dich richtig? wenn also ein kapitalverbrechen vorliegt, also die wahrscheinlichkeit für einen lynchmob steigt und damit die gefährdung des täters, was im falle einer sexuellen belästigung via facebook eher unwahrscheinlich ist, weil das sowieso von niemandem als belästigung ernst genommen wird, aber beispielsweise bei sexualstraftaten der fall ist, also in diesem falle ist das was anderes und eher gerechtfertigt, den namen zu veröffentlichen?
    für mich klingt das, wie das meiste von dem, was du schreibst, widersprüchlich. wenn es darum geht, dem täter gewisse rechte zu garantieren, müsstest du genau umgekehrt argumentieren, da die wahrscheinlichkeit, den täter zu gefährden mit der schwere des verbrechens korreliert.

    weiters: bitte beschäftige dich mal etwas ausführlicher mit einer thematik, bevor du dazu schreibst. was glaubst du, welchen effekt wird es haben, wenn friedrich darüber schreibt, dass sie belästigt wird? warum sollte sie sich dem ekel aussetzen, der dann einsetzt, wenn die zweite mail vom täter kommt, der sich dann auch noch drüber aufgeilt, wie mächtig er ist, nämlich so mächtig, dass sie über ihn schreibt. DAS ist nämlich genau die aktion, die von stalkern als kontakterwiderung interpretiert wird, von der abgeraten wird. entweder ignorieren oder bloß stellen. aber NIEMALS kontakt aufnehmen, außer dein privater security begleitet dich rund um die uhr. aus deinen äußerungen wird deutlich, dass du das gefährdungspotential von stalkern unterschätzt und die kündigen sich unter anderem durch sexuelle belästigung über das internet an.

  62. @alex:

    Doch, ein Opfer hat das Recht, vor Unterstellungen bewahrt zu werden. Nur muss eben beachtet werden: Je stärker das Opfer die eigene Geschichte in der Öffentlichkeit breit tritt und vermarktet, desto mehr muss es sich eben auch mit der Öffentlichkeit abfinden. Ein Opfer kann nicht in die Öffentlichkeit treten, Bücher rausbringen, irgendwelche Rechte an der Geschichte verkaufen und am Ende verlangen, dass es genau so wahrgenommen wird, wie es sich selber darstellt.
    Die Unterstellungen mögen journalistisch unhaltbar sein; es kommt hierbei aber auf die konkreten Formulierungen an. Schön, dass du der Ansicht bist, dass diese Aussage unsinnig ist. Ich halte das aber nicht für ein rechtlich fundiertes Argument. Und wenn wir uns über Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht und den Pressekodex unterhalten, bewegen wir uns nunmal auf der rechtlichen Ebene.

    Und ja: Du verstehst mich richtig. Die gesetzliche Lage sieht so aus, dass Kapitalverbrechen das Öffentlichkeitsinteresse erhöhen (Was nicht automatisch zur Legalität der Namensveröffentlichung führt). Das ist auch logisch: Es stehen sich das Persönlichkeitsrecht des Täters und das Interesse der Öffentlichkeit der Öffentlichkeit an Informationen gegenüber. Diese beiden Dinge werden gegeneinander abgewogen. Besteht die konkrete Gefahr, dass der (mutmaßliche) Täter durch die Namensveröffentlichung gefährdet wird, würde das natürlich wieder gegen eine Namensveröffentlichung sprechen; grundsätzlich muss man aber von der Rechtstreue der Bürger ausgehen, also davon, dass kein Lynchmob kommt und den (mutmaßlichen) Täter aufknüpft.

    Zum letzten Teil wäre meine Antwort: Stalking ist nicht Belästigung. Es ist überhaupt nicht raus, dass es sich hier um einen Stalker handelt, was die Argumentation hinfällig macht. Im Übrigen habe ich auch nicht behauptet, dass das ihre einzige Option gewesen wäre. Eine Anzeige ist immer möglich; und wenn sie der Meinung ist, die (anonymisierte) Veröffentlichung wäre zu viel Aufmerksamkeit, ist schweigen auch eine Möglichkeit.

  63. Mein letzter Absatz ist etwas missverständlich formuliert.
    Stalking ist nicht gleich Belästigung wäre präziser. Eben weil Stalking weitaus mehr Voraussetzungen hat, als eine einmalige Belästigung.

  64. @karpatenhund

    je mehr ein täter andere belästigt, desto mehr muss er sich damit abfinden, dass die öffentlichkeit, die er selber hergestellt hat, auf ihn reagieren wird. niemand zwingt ihn dazu, fotos von sich zu verschicken. er hat diesen kontakt gesucht. nicht friedrich ist in sein profil eingebrochen und hat dort daten entwendet und veröffentlicht.

    „wir“ bewegen uns da nicht auf einer rechtlichen ebene, du bewegst dich auf deiner subjektiven ebene, auf der du dich besonders um das wohlergehen des täters sorgst nach so einer veröffentlichung, die du als selbstjustiz definierst.
    aber wenn ich dir von einem fall berichte, in dem das opfer bereits tätlich angegriffen wird, weil anonyme massen im internet verleumden, ein polizist sich einbildet, es gebe da eine tochter und sich eine dna-probe dieses kindes zu beschaffen versucht hat, details aus der vernehmung öffentlich werden, die natascha kampuschs privatsphäre verletzen und deren veröffentlichung sie nicht zugestimmt hat und vieles mehr…
    dann hast du nichts weiter zu bieten als: selber schuld, sie hat ja die öffentlichkeit gesucht. wo ist da bitte deine sorge um ihr wohlergehen? das machst du dir nur so lange es sich um den täter handelt und ein lynchmob nur rein theoretischer und unwahrscheinlicher natur ist, wenn die selbstjustizler bereits unterwegs sind und ein opfer fertig machen, versteckst du dich hinter hohlen phrasen. du mißt mit zweierlei maß.

    und ja, du widersprichst dir wieder kräftig: „grundsätzlich muss man aber von der Rechtstreue der Bürger ausgehen, also davon, dass kein Lynchmob kommt und den (mutmaßlichen) Täter aufknüpft.“
    also, wo ist dann das problem bei friedrich, da ja nicht davon ausgegangen werden muss, dass hier selbstjustiz und lynchmob die folge ist?

    „Das ist auch logisch: Es stehen sich das Persönlichkeitsrecht des Täters und das Interesse der Öffentlichkeit der Öffentlichkeit an Informationen gegenüber. Diese beiden Dinge werden gegeneinander abgewogen.“
    genau. fällt dir nicht auf, dass da noch ein interesse fehlt? das, das dir nicht wichtig ist, weshalb du es vermutlich auch vergessen hast.

    nein, es ist nicht raus, ob es ein stalker ist, nur das was du vorschlägst, geht nach hinten los, wenn es doch einer ist. wüsstest du, wenn du dich informieren würdest.

  65. @alex: Ich breche die Diskussion an dieser Stelle ab, da sie offensichtlich zu nichts führt. Wenn du mir vorwirfst, mich auf einer „subjektiven Ebene“ zu bewegen empfehle ich die Einarbeitung in einschlägige Literatur zum Persönlichkeitsrecht sowie die Literatur der entsprechenden Bundesverfassungsgerichtsurteile. Ich gebe zu, dass es nicht ganz einfach ist, den Überblick über die Struktur des Abwägungsprozesses zu behalten und ihn zu verstehen, auch weil die Entwicklung des Persönlichkeitsrechts im wesentlichen auf Richterrecht basiert; aber ich habe weder Zeit noch Lust, die komplette Rechtslage aufzudröseln und zu erklären, wie die Prozesse rechtlich funktionieren. Meine moralische Ansicht habe ich ja weiter oben bereits dargelegt.

  66. @Bubi Zitrone…
    du hast mich zitiert und dabei NUR den ersten Satz herausgepickt! Du wirfst mir dabei etwas vor, was ich im nächsten Satz ausführe. Dort konkretisiere ich nämlich genau, wie ich denjenigen konfrontiert hätte.

    Auch so kann man die Wahrheit verzerren und manipulieren. Danke für gar nichts! Geht gar nicht.

  67. Was ist das denn für ein Ton? Ich habe dich dahingehend zitiert, dass du es „komplett okay“ findest jemanden derartig in die Öffentlichkeit zu drängen. Da du dir anschließend widersprichst (wenn du sagst „es ist komplett okay“, aber dann sagst wie sie es hätte anders machen sollen), habe ich den Teil nicht aufgenommen.

    Außerdem habe ich nirgends die Wahrheit verzerrt. Es ist doch alles Aussage für Aussage nachlesbar. Wenn du das als aus dem Kontext gerissen verstehst, entschuldige. Ich weiß nicht warum hier derart unsachlich und sich schon fast paranoid-aggressiv ein Schlagabtausch geliefert werden muss. Das ist a) unangenehm und b) hat es nichts, aber auch rein gar nichts mit dem dem Ausgangspunkt der Diskussion zu tun.

  68. sie hat genau das richtige getan, es ist wirklich schrecklich wie sich manche männer in net verhalten. ich weiß wie es ist wenn man immer wieder solche anmachen von männern bekommt und wie stark man sich davon belästigt fühlt. schade das sie von manchen als „täterin“ hingestellt wird. wenn man als frau wegen jeder sexuellen belästigung im netz eine anzeige machen würde, könnte man sich auf der polizeistation ein zimmer mieten. ein kleiner trost ist, dass er da sie in der öffentlichkeit steht, blamiert ist.

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