In Spanien gilt seit Montag ein neues Abtreibungsgesetz, welches einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 14. Woche erlaubt und unter besonderen Umständen wie z.B. der Gefährdung der Gesundheit der Mutter oder bei schweren Behinderungen des ungeborenen Kindes auch ein Abbruch bis zur 22. Woche ermöglicht. Eines der umstrittensten Regelungen beinhaltet, dass Mädchen und Frauen ab einem Alter von 16 Jahren ohne die Einwilligung der Eltern bis zur 14. Woche eine Abtreibung vornehmen lassen können – dennoch besteht eine Informationspflicht gegenüber den Eltern.
Das Gesetz wurde bereits im Februar von der sozialistischen Regierung verabschiedet. DieStandard.at fasst die bisherigen Regelungen in Spanien zusammen:
Das bisherige, seit 1985 geltende Gesetz erlaubt eine Abtreibung nur, wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist – und zwar bis zur zwölften Woche. Bis zur 22. Woche ist eine Abtreibung legal, wenn das Ungeborene schwerbehindert sein würde. Ohne zeitliche Befristung kann abgetrieben werden, wenn „Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter“ besteht. Die Mehrzahl der Abtreibungen in Spanien wurden deshalb offiziell mit psychischen Risiken für die Frau begründet.
Die neuen Bestimmungen treffen wenig überraschend auf enormen Widerstand der katholischen Kirche und der konservativen Volkspartei (PP).

Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.