Mini-Schritte: Erweitertes Adoptionsrecht für nicht-heterosexuelle Paare

Nicht nur von der Ehe werden nicht-hetero­sexuelle Paare in Deutsch­land weiter­hin aus­ge­schlos­sen: es wird schwulen und les­bi­schen Paaren, auch in ein­ge­tra­gen­en Le­bens­part­ner­schaf­ten, immer noch un­mög­lich ge­macht, Kinder zu adop­tieren. An diesem dis­kri­mi­nieren­den Grund­zu­stand wird bis­lang poli­tisch nur halb­her­zig ge­rüttelt. Aller­dings hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, das bereits 2012 fest­stellte, dass die „Un­gleich­be­hand­lung von ein­ge­tra­gener Le­bens­part­ner­schaft und Ehe“ beim Fami­lien­zu­schlag für Beamt_innen ver­fassungs­wi­drig ist, in seinem heutigen Urteil einen kleinen Schritt in Richtung Dis­krimi­nier­ungs­ab­bau ge­macht:

(c) Sara and Ryan

Das Gericht gab der Verfassungsbeschwerde eines lesbischen Paares statt und urteilte, dass schwule und lesbische Partner_innen in einer ein­ge­tragenen Le­­bens­­part­­ner­­schaft künf­tig die be­reits von einer_m der bei­den adop­­tier­­ten Kin­der eben­­falls adop­­tieren dür­fen. Das heisst, dass eine so­ge­nannte Suk­zes­siv­adop­tion mög­lich ist. Bis­lang war es nicht-hetero­sexuellen Paaren nur mög­lich, „leibliche“ Kinder des_der Partner_in zu adop­tieren.

Ein gemeinsames Adoptionsrecht besteht jedoch weiter­hin nicht.

Die Be­richt­er­stattung vieler Medien lädt ebenfalls zum Kopf­schütteln ein: nicht in einem der Artikel wird Hetero­norma­tivi­tät oder das beliebte Wort „Homosexualität“ als Bezeichnung/Markierung eines von einer vermeintlichen Norm „Abweichenden“ hinter­fragt. Auch bleibt bislang un­thema­ti­siert, dass nicht-heterosexuelle Paare be­reits durch das Ver­bot der Ehe­schlie­ßung (…mal unabhängig davon, wie man zur Ehe als Institution stehen mag…) grund­legend dis­krimi­niert wer­den und die Sinnlosigkeit, an diesem „separate and unequal“-Konzept festzuhalten, immer deutlicher wird.

Mit diesem neuen Urteil bewegt das Bundes­ver­fassungs­ge­richt die gesetz­liche Lage nichts­desto­trotz in eine bessere Rich­tung – in diesem Jahr stehen außer­dem weitere Ent­schei­dungen be­vor. Viel­leicht setzt sich tatsächlich irgendwann die einfache Erkenntnis durch, dass Grundrechte für alle Menschen gelten.

2 Kommentare zu „Mini-Schritte: Erweitertes Adoptionsrecht für nicht-heterosexuelle Paare

  1. Hallo Zusammen,

    1. Wer das Urteil im Volltext lesen will: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20130219_1bvl000111.html

    2. Zur Richtigstellung:
    a. Im ersten Absatz steht, dass es ein Beschluss des BverfG wäre, es ist aber ein Urteil.

    b. Das Gericht hat keiner Klage, sondern einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben.

    (Die Unterschiede dürften den meisten zu Recht herzlich egal sein, ich hoffe ihr nehmt mir das Klugscheißen nicht übel, ich dachte nur das könnte villeicht hilfreich sein)

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