Nachdem das Bundesverfassungsgericht letzte Woche erneut deutlich gemacht hat, dass die Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner_innen gegenüber Ehepaaren kaum noch zu rechtfertigen und damit verfassungswidrig ist, wird der Ruf nach einem Familiensplitting wieder laut.
Was ist das Familiensplitting? Bei einem Familiensplitting (auch Familientarifsplitting genannt) wird das Ehegattensplitting so erweitert, dass das zu versteuernde Einkommen nicht wie bisher durch zwei geteilt, sondern der Divisor in Abhängigkeit von der Kinderzahl erhöht wird. In Frankreich wird der Divisor für das erste und zweite Kind um jeweils 0,5, ab dem dritten Kind um jeweils 1 erhöht. Dadurch sinkt der anzuwendende Steuertarif, insbesondere für Familien mit mehreren Kindern.
Das Wort Familiensplitting erweckt zwar den Anschein von Familienfreundlichkeit – es sprechen aber viele Argumente gegen diesen Weg. Hier die drei wichtigsten Argumente:
1. Zu teuer
Das Ehegattensplitting ist bereits sehr kostenintensiv und führt zu Steuermindereinnahmen von ca. 22 Mrd. Euro. Die Einführung eines Familiensplittings verursacht je nach Ausgestaltung einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 1,74 Milliarden Euro (bei einem Faktor von 0,5 pro Kind). Ein Familiensplitting nach französischem Modell könnte sogar bis zu 10 Mrd. Euro mehr kosten.
2. Weniger Steuern nur für Reiche mit vielen Kindern
Viele Familien in Deutschland zahlen wegen niedriger Einkommen oder ihrer Abhängigkeit von Sozialleistungen überhaupt keine Steuern. Ihnen bringt ein Familiensplitting natürlich nichts. Im Steuerrecht gibt es bereits jetzt mit den Kinderfreibeträgen und dem Kindergeld einen Familienlastenausgleich. Eine Studie des DIW aus dem Jahr 2006 hat gezeigt, dass gegenüber diesem Status Quo die Einführung eines Familiensplittings nach französischem Modell nur Familien mit hohen Einkommen und mehreren Kindern überhaupt eine Besserstellung bringt. Familien mit geringem oder durchschnittlichem Einkommen profitieren im Vergleich zu heute nicht. Viel Geld, was man also in die Hand nehmen würde, um eine bestimmte Gruppe zu entlasten. Alleinerziehende, die im Moment steuerlich benachteiligt und überdurchschnittlich von Armut bedroht sind, würden vom Familiensplitting in der Mehrheit auch nicht viel haben, da ihre Einkommen in der Regel eher gering sind. Für sie wären soziale Transfers wie eine Kindergrundsicherung viel besser.
3. Ehegattensplitting forever – durch die Hintertür
Die Einführung eines Familiensplittings könnte natürlich bedeuten, dass Ehepaare und eingetragene LebenspartnerInnen ohne Kinder künftig nicht mehr von einem Splitting profitieren, sondern individuell besteuert werden. Das ist aber sicher nicht geplant, jedenfalls wäre es wohl in der Union nicht mehrheitsfähig. Man müsste dann auch darüber streiten, ob man Ehepaare und Lebenspartner_innen als „kinderlos“ ansieht, deren Kinder bereits erwachsen und ausgezogen sind. Da dürften sich viele Politiker_innen schwertun, denn man setzt sich dann schnell dem Vorwurf aus, die „Lebensleistung“ von Eltern nicht anzuerkennen. Es wird also sicher darauf hinauslaufen, dass auch Ehepaare und Lebenspartner_innen ohne Kinder weiter das Ehegattensplitting erhalten. So würde diese Regelung, die seit dem Jahr 1958 in der Kritik steht, einmal mehr auf Jahrzehnte festgeschrieben.
Fazit
Konservative tun sich schwer damit, gleichgeschlechtlichen Lebenspartner_innen das Ehegattensplitting zu gewähren. Das Bundesverfassungsgericht wird sie aber voraussichtlich dazu zwingen. Das Familiensplitting ist der falsche Weg – es behält die problematischen Wirkungen des Ehegattensplittings bei und kostet noch etwas mehr. Das Ganze ist also ein Scheingefecht unter dem Deckmantel von Familienfreundlichkeit, das vor allem dazu dient, am Ehegattensplitting festzuhalten.

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