Verfahren eingestellt. Because he Kahn?

© Flickr La Citta VitaUnd diese Nachricht heute Morgen: Im Fall Dominique Strauss-Kahn wird es keine Anklage geben, die New Yorker Staatsanwaltschaft verzichtet auf ein Verfahren. Staatsanwalt Cyrus Vance beantragte gestern in New York die Einstellung des Prozesses, und es kann damit gerechnet werden, dass dem Antrag nachgekommen wird. Die Hauptintention bei der Beantragung der Verfahrenseinstellung liegt dabei darin, dass Vance von einem „erfolglosen“ Prozess gegen Strauss-Kahn ausgeht. Somit geht es hier auch mal wieder vor allem um Motivationen der beruflichen Reputation. Und: Es wird eben dann nicht zu einer Überprüfung der Vergewaltigungsvorwürfe kommen.

Großflächig pressen viele Medien derweil wieder wie auf Knopfdruck Ewiggestriges aus sich heraus: Unsägliche Leseproben gibt es etwa hier im FOCUS oder auf der ntv-Webseite. Das Ganze wird zudem nicht selten als logisch-moralische Konsequenz gedeutet: Wenn nicht mehr vom „bombensicherer Prozess“ und „eindeutigen Beweisen“ die Rede ist, sondern die Glaubwürdigkeit des Opfers angezweifelt wird – was im Zuge von „Rape Culture“ ein ganz normaler Vorgang ist – dann sorgt man eben dafür, dass das Verfahren gestoppt wird.

Auf gar keinen Fall ist die derzeitge Sachlage zum Fall DSK ein feministischer Erfolg – absurd. So stellt es jedoch Ines Kappert in der taz dar:

„Ist das nun eine weitere Folge in der Endlosserie „Sexismus siegt immer?“ Nein. Im Gegenteil. Aus feministischer Sicht ist die Geschichte ziemlich gut gelaufen. (…)

Gehen wir noch mal zurück auf Anfang: Eine Hotelangestellte, schwarz, unterprivilegiert, erstattet Anzeige gegen einen der mächtigsten Akteure in der internationalen Finanzwelt – und findet Gehör. Blitzschnell wird der Verdächtige in U-Haft genommen und mit allen in der amerikanischen Polizei üblichen Mitteln denunziert (Stichwort: Perp Walk). Weder seine Prominenz noch sein Geschlecht schützen ihn. Das klassische Szenario sieht anders aus: Frauen mit dem gleichen Anliegen werden von Polizisten verhöhnt, müssen demütigende medizinische Untersuchungen über sich ergehen lassen, ihre Anzeige versandet und ihr Ruf ist zerstört.“

Dass Kappert hervorhebt, dass es ja absolut progressiv sei dass eine „Hotelangestellte, schwarz, unterprivilegiert“ Anzeige erstattet und sich Gehör verschafft, zeigt eben nicht, wie fortschrittlich „wir“ bzw. unsere Rechtsstaatlichkeit (Industriestaat, westliche Prägung) sind – sondern das Gegenteil. Denn am Ende wird der ganze Fall ununtersucht bleiben, die Frau wird zur Beschuldigten; warum auch immer, wie so oft.

Im kollektiven Gedächtnis wird hängen bleiben, DSK sei zu Unrecht vorverurteilt worden, obschon es nicht zu einer Klärung der Vorwürfe kommen wird. Was haben wir also? Indizien, die ununtersucht bleiben. Absolute Unklarheiten über politische Verstrickungen und Interessenslagen. Und ein neues Märchen vom „armen, privilegierten, weißen Mann“, dem ganz böse mitgespielt wurde – obschon viele Indizien dem scharf widersprechen. Bereits im letzten Monat haben wir in diesem Zusammenhang auf die Anschuldigungen, die gegen die Staatsanwaltschaft erhoben werden, aufmerksam gemacht.

Sexistische, rassistische und biologistische Diskurse – salonfähig gemacht. Nicht mehr, nicht weniger. Denn Sexismus siegt immer noch.

33 Kommentare zu „Verfahren eingestellt. Because he Kahn?

  1. @peter Hier ist es ja nicht mal zur Verhandlung gekommen, was nicht mal an fehlenden Indizien liegt. Sondern daran, dass man augenscheinlich denkt, dass eine schwarze Immigrantin, die vor Jahren bei einem Asylantrag falsche Angaben gemacht hat, weniger glaubwürdig ist als ein weißer fast-Präsidentschaftskandidat, der sich in den Aussagen zu den konkreten Anschuldigungen in Widersprüche verwickelt hat. Dass hat das mutmaßliche Opfer nicht, auch die Beschuldigung, sie habe mit einem ihrer Exfreunde alles geplant, ist inzwischen widerlegt. Hier hat man es nicht mal auf den Zweifel ankommen lassen.

  2. @nadia

    Darf ich fragen, auf welcher Basis du diesen Kommentar geschrieben hast, ist das die allgemeine dpa-Meldung oder hast du die Erklärung der Staatsanwaltschaft gelesen (scheint online zu stehen, wäre über Link dankbar)?

    Grundsätzlich habe ich den Eindruck, dass du und @helga die Erklärungen der Verteidigung für bare Münze nehmt, während die Aussagen der Verteidigung als übliche Prozessstrategie aufgefasst werden. Was einer objektiven Bewertung des Falles nicht unbedingt entgegenkommt.

  3. @millhouse

    Ich hab eigentlich nicht den Eindruck, dass hier irgendwer irgendwas „für bare Münze“ nimmt, sondern dass es in erster Linie darum geht, dass halt – wie so oft – überhaupt nicht geklärt werden wird, was denn eigentlich passiert ist und was wessen Prozessstrategie ist, da es ja eben keinen Prozess geben wird. Wie soll man den Fall denn dann überhaupt „objektiv bewerten“, wenn er genau einer solchen objektiven Bewertung entzogen wird?

    Und das, was beim Lesen, Hören und Sehen der hiesigen Standard-Medien auch bei mir im Wesentlichen hängengeblieben ist, ist eben, dass eine Frau, die beim Asylantrag lügt, die mit einem Gefängnisinsassen zusammen ist und/ oder telefoniert, ggf. sogar über Schmerzensgeld-„Abzocke“ redet, per se nicht glaubwürdig ist, wenn sie behauptet, Opfer sexualisierter Gewalt geworden zu sein. Der Dreh- und Angelpunkt ist mal wieder die vermeintlich mangelnde Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers anhand der Charakterisierung der entsprechenden Person als notorisch lügend, selber irgendwie kriminell, dem mutmaßlichen Täter übel gesonnen. Und diese Kritik ist eben ganz unabhängig davon, was man von alledem nun persönlich glaubt oder nicht – denn gerichtlich wird es ja nun anscheinend nicht mehr geklärt.

    Die entgegengesetzte, mit ebensolcher Gewissheit wie jetzt die Unschuld von DSK promotete Deutung, die die ganze Sache gerade am Anfang noch häufig erfahren hat, war allerdings auch nicht viel besser, geschweigedenn hilfreicher: „Reiche wie Strauß-Kahn sind alle immer Sex-Schweine, wissen wir doch“ (was auch immer „exzentrisches“/ ausschweifendes Sexualverhalten mit sexualisierter Gewalt zu tun haben soll). Oder eben: „Lüstlinge“. Oder: „Draufgänger“. Oder: „Playboys“. Oder: „Verführer“…

  4. Wirklich handfeste Beweise für eine Vergewaltigung scheint es offensichtlich nicht zu geben, sonst bräuchte man sich schliesslich gar nicht erst mit der Frage der Glaubwürdigkeit aufzuhalten. Damit geht es in einem Prozess dann darum, ob die vorhandenen Indizien ausreichen, um begründete Zweifel an einer Schuld auszuräumen. Und da kommt es dann natürlich auch auf die Glaubwürdigkeit an.

    Offenbar hat Diallo aber in ihrem Asylantrag eine Vergewaltigung erfunden. Oder in der Art eines Kreuzverhörs formuliert: Sie hat sich schon einmal mit der Vortäuschung einer Vergewaltigung einen persönlichen Vorteil erschlichen. Das ist für die Glaubwürdigkeit praktisch eine Bankrotterklärung. Und genug, um Grund für Zweifel an ihren jetzigen Aussagen möglich zu machen, was für die Anklage das Risiko eines Freispruchs sehr deutlich erhöht – aus der Sicht des Staatsanwaltes augenscheinlich bis zu dem Punkt, an dem er einen Freispruch für das erwartbare Ergebnis hält.

    Ich persönlich halte es für sehr wahrscheinlich, dass der Sex nicht einvernehmlich war, allein schon weil das bei DSK offensichtlich ein häufiges Thema ist. Sowas reicht aber nicht für eine Verurteilung. Und das ist auch gut so. Aber abwarten, was sich mit den Anschuldigungen in Frankreich ergibt. Auf jeden Fall hat die Sache ihn vermutlich seine weitere politische Karriere gekostet, das ist zumindest ein positives Ergebnis.

  5. Millhouse, Peter – ich sehe die deprimierende Situation auch darin, dass es nicht mal eine Verhandlung gibt und sich dsk nun als Opfer stilisieren kann, während seine Anklägerin zur verlogenen Täterin mutiert. Wie ja schon gesagt, liegen die unklaren Aussagen eher auf Verteidigerseite, es gibt m.W. medizinische Untersuchungen, die auf Vergewaltigung deuten, und das reicht immer noch nicht. Ärgerlich. Und ein schönes Signal an andere Opfer.

  6. @ Andi

    Mal abgesehen vom qualitativen Unterschied einer mutmaßlichen Falschangabe in einem Asylantrag und einer mehrfach gleich wiederholten Darstellung eines sexualisierten Übergriffes im Rahmen eines Strafverfahrens (und der daraus folgenden Darstellung als quasi notorische Vergewaltigungserfinderin) und der Tatsache, dass dieses „wer-einmal-lügt-der-glaubt-man-nicht“-Prinzip erstaunlicherweise irgendwie immer nur bei öffentlich diskutierten Vergewaltigungs-Strafsachen auftaucht, finde ich Folgendes schon bemerkenswert:

    Erst wird festgestellt:

    „Offenbar hat Diallo aber in ihrem Asylantrag eine Vergewaltigung erfunden. Oder in der Art eines Kreuzverhörs formuliert: Sie hat sich schon einmal mit der Vortäuschung einer Vergewaltigung einen persönlichen Vorteil erschlichen. Das ist für die Glaubwürdigkeit praktisch eine Bankrotterklärung.“

    Um dann später festzustellen:

    „Ich persönlich halte es für sehr wahrscheinlich, dass der Sex nicht einvernehmlich war, allein schon weil das bei DSK offensichtlich ein häufiges Thema ist. Sowas reicht aber nicht für eine Verurteilung. Und das ist auch gut so.“

    Und warum gilt jetzt gleich nochmal das Vorverhalten der Frau als prozessrelevantes Ausschlusskriterium für ihre Glaubwürdigkeit, andererseits aber bei Strauss-Kahn irgendwie nicht, bzw. als nicht ausreichend prozessrelevant?!

  7. Sorry, zu schnell abgeschickt, zwei Punkte fehlten noch:

    „Damit geht es in einem Prozess dann darum, ob die vorhandenen Indizien ausreichen, um begründete Zweifel an einer Schuld auszuräumen.“

    Das ist doch aber eben gerade der Punkt: Einen Prozess, der dem Anspruch nach objektiv all dies klären müsste, wird es ja gar anscheinend nicht geben!

    „Auf jeden Fall hat die Sache ihn vermutlich seine weitere politische Karriere gekostet, das ist zumindest ein positives Ergebnis.“

    Wieso ist das ein positives Ergebnis? Wäre in dem Prozess herausgekommen, dass er tatsächlich unschuldig ist und die Frau nachgewiesenermaßen aus Bereicherungsabsicht gelogen hat, wäre es natürlich genauso fatal wie bei jedem und jeder Anderen oder Anderer, der oder die fälschlich einer Straftat bezichtigt wurde… Selbst – vielleicht sogar insbesondere – wenn ich davon ausginge, dass Strauss-Kahn unschuldig ist, fände ich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft suboptimal. Denn so wird, je nach Lesart Pro-Anklägerin oder Pro-Beschuldigtem, eben immer ein gewisser Ruch an der jeweiligen Gegenseite hängen bleiben…

    Und all das ist eben nicht gerade geeignet, den offenbar ja sehr schwierigen justiziellen, medialen und gesellschaftlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt und Vergewaltigungsmythen künftig irgendwie anders, meinetwegen auch „objektiver“ zu gestalten.

  8. Wegen all der Unklarheiten fände ich es ja gerade gut, sich zumindest noch für einige Stunden in Urteilen zurückzuhalten, bis vielleicht ein zusammenfassenderer Artikel erscheint oder gar das ganz Dokument der Staatsanwaltschaft zur Zurücknahme der Anklage.

    Eine intensivere Klärung des Falles kann außerdem weiterhin im Zivilprozess gegen Strauss-Kahn stattfinden, der ja keineswegs eingestellt wurde.

    @betti Der verlinkte Artikel zum Statement des Anwalts von Diallo ist eine kritiklose Wiedergabe der Rede, im Gegensatz zum sehr kritischen Umgang mit den Äußerungen der Staatsanwaltschaft in diesem Artikel hier.

  9. @ millhouse

    Es geht doch aber gar nicht um „Urteile“, sondern lediglich um die Bemängelung der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft aus bestimmten Gründen beantragt hat, das Verfahren einzustellen sowie um die mediale Reaktion darauf.
    Außerdem gibt es doch schon seit gestern zusammenfassende Artikel, zum Beispiel den hier:

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/fall-strauss-kahn-anklage-gegen-dominique-strauss-kahn-wird-fallengelassen-1.1133753

    Und darin findet sich eben auch mal wieder einer der Hauptgründe, warum mir – und ich glaube auch anderen – die Begründung der Staatsanwaltschaft, die Einstellung des Verfahrens zu beantragen (und nur darum ging es hier bisher, wenn ich es richtig verstehe), so sauer aufstößt:
    Hier – und auch in allen anderen Artikeln, die ich bis dahin gelesen habe – werden als Indizien für die Unglaubwürdigkeit folgende Punkte genannt:

    „Zum Beispiel hatte Diallo auf Rückfragen mehrfach versichert, sie verfolge mit den Vorwürfen gegen Strauss-Kahn keine finanziellen Interessen. Dann wurde das Abhörprotokoll eines Telefonats bekannt, das sie kurz nach dem Vorfall mit einem Bekannten im Gefängnis geführt hatte, in dem sie sagte, ihr Widersacher sei reich und sie wisse, was sie tue. In ihrem Antrag auf Asyl in den USA hatte sie behauptet, sie sei Opfer einer Massenvergewaltigung in Afrika gewesen. Dies hat sich als falsch erwiesen. Dies gilt als Beleg, dass Diallo schon einmal eine angebliche sexuelle Straftat in allen Details geschildert habe, von der sich später herausstellte, dass sie erfunden war. Bekannte, die als Drogenhändler gelten, hatten zudem ihr Konto zur Geldwäsche benutzt. Und entgegen ihrer Behauptung, sie besitze nur ein Handy, sind mindestens fünf auf sie angemeldet.“

    (zitiert aus einem Artikel im Tagesspiegel, abrufbar unter http://www.tagesspiegel.de/politik/nicht-ueber-jeden-zweifel-erhaben/4532554.html, zuletzt besucht am 23.08.2011, 17:17h)

    Als das sind aber nunmal Punkte, die der gängigen Art, mutmaßliche Vergewaltigungsopfer als unglaubwürdig hinzustellen, exakt entsprechen (siehe dazu auch meinen ersten Kommentar).
    Und deswegen ist es doch auch nicht wirklich erstaunlich, dass gerade in einem feministischen Blog die Tendenz eher dahin geht, solche Muster nicht so richtig gut zu finden, sie herauszuarbeiten und eher darauf zu achten, dass eben auch die Gegenseite der finanziell und strukturell doch ganz gut aufgestellten Strauß-Kahn-Anwälte Gehör findet – was in den Standard-Medien meiner Wahrnehmung nach viel zu wenig geschehen ist.

    Zuletzt ist doch eine Klärung im „opfergetriebenen“ Zivilprozess und eine Klkärung im „staatsgetriebenen“ Strafprozess nicht ohne weiteres vergleichbar…

  10. @milhouse: Der Punkt ist doch gerade, dass ein Urteil hier von der Staatsanwaltschaft gefällt wird und nicht im Gericht, wo es hingehört. In dem Dokument steht auch nur, was bisher bekannt war: Das mutmaßliche Opfer hat verschiedene Versionen für die Zeit *nach* dem Vorfall, was bei Gewalttaten nichts ungewöhnliches ist. Es gibt Indizien für einen Übergriff und dort DNA-Spuren, wo sie laut ihrer Geschichte sein sollten.

    Die Oberknaller: 1. Die kurze Zeitspanne (10 bis 20 Min) lässt selbst die Staatsanwaltschaft darauf schließen, dass es eher unwahrscheinlich einvernehmlicher Sex war. 2. Da haben die jetzt eine seitenlange Abhandlung geschrieben, warum die Frau nicht zuverlässig sei. Etwas, dass man irgendwie von der Verteidigung vermutet hätte. Aber kein Wort zur Zuverlässigkeit von DSK. Was doch als Staatsanwaltschaft ihre Aufgabe sein müsste, wenn sie ein „Aussage gegen Aussage“ absehen können. Wo ist die detaillierte Auflistung seiner Widersprüche, seiner Lügen vor Jahren, die Auseinandersetzung mit alten Vergewaltigungsvorwürfen? WO WO WO?

  11. Okay. Und welche Vorhergehensweise wird hier in diesem Fall vorgeschlagen? Was soll die Staatsanwaltschaft denn machen, wenn sich die Zeugin mehrere Versionen der Geschichte erzählt? Soll der Herr DSK auf Verdacht verurteilt werden? Mir würde da jetzt keine Möglichkeit einfallen. Davon abgesehen läuft die Zivilklage doch getrennt – es gibt also doch einen Prozess.

  12. @ Betti:
    Für jede Verurteilung braucht man entweder klare Beweise, oder man muss zumindest alle Zweifel an der Richtigkeit des Tatvorwurfs ausräumen. Das ist verdammt schwer, und zwar mit Absicht. Und das finde ich gut, denn den grösstmöglichen Schutz vor einer falschen Verurteilung halte ich für extrem wichtig, egal um welche Tat es geht.

    Eines der Probleme bei dem Fall hier ist nun, dass Diallo offenbar vorher mal eine Vergewaltigung erfunden hat. Wir sind uns zweifellos alle einig, dass eine Vergewaltigung ein schreckliches Verbrechen ist. Diallo hat sich genau das zunutze gemacht, um ihren Asylantrag zu unterstreichen, und damit eine niedrigere Hemmschwelle gezeigt als man bei diesem Thema annehmen würde. Jetzt behauptet sie ein zweites Mal, vergewaltigt worden zu sein. Wer mit einem solchen Verbrechen vorher aber schon mal so locker umgegangen ist (und damit davonkam), könnte dies noch einmal tun. Das ist Grund für Zweifel, und damit ist es viel wahrscheinlicher geworden, dass Geschworene auf diese Idee kommen und zusammen mit anderen Faktoren die hohen Hürden für eine Verurteilung nicht mehr erreicht werden können. Dadurch wird das Vorverhalten prozessrelevant und der Staatsanwalt hält unter anderem das anscheinend für so gravierend, dass er mit einem Freispruch rechnet.

    Nun beschuldigt Diallo einen Mann, dem so etwas schon öfter vorgeworfen wurde. Und es gibt weitere Indizien, die eine Vergewaltigung möglich erscheinen lassen. Wenn ich persönlich die Vorgeschichte von Diallo mit der Vorgeschichte von DSK und den öffentlich bekannten Umständen des Falles aufwiege, komme ich zu dem Schluss, dass sie wahrscheinlich recht hat. Mit dieser Wahrscheinlichkeit sind aber die Zweifel, die bei jeder Anklage zwangsläufig bestehen müssen (denn die Schuld muss bewiesen werden, nicht die Unschuld), nicht ausgeräumt. Blosse Wahrscheinlichkeit (= >50%) reicht nicht, wenn man Sicherheit (= ~100%) braucht.

  13. @ mettskillz

    Argh! Sooo subtil ist es doch nicht, was in dem Text oben und in den entsprechenden Kommentaren hier hinsichtlich der anderen „Vorgehensweise in diesem Fall“ vorgeschlagen wird:

    1.) NICHT den Prozess canceln.

    2.) Sondern ihn vor Gericht austragen, unter Einbezug ALLER relevanter Aspekte (siehe Helgas letzten Kommentar und meine Replik auf Andi oben).

    3.) Unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Standards versuchen, ein möglichst wahrheitskonformes Urteil zu finden.

    Doch gar nicht so revolutionär oder abwegig eigentlich.

    Von „Verurteilung auf Verdacht“ hat hier kein Mensch irgendwas gesagt, keine Ahnung, wo diese Vorhaltung immer und immer wieder herkommt, sobald es um den merkwürdigen Umgang mit rechtsstaatlichen Prinzipien und Verfahren im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt geht…

    Und nochmal: Es gibt schon einen Grund dafür, dass es GETRENNTE zivil- und strafrechtliche Rechtswege gibt (völlig unterschiedliche Verfahrensziele zum Beispiel), das eine substituiert das andere nicht einfach so… Und spätestens seit O.J. Simpson sollte doch bekannt sein, dass es für die Klärung und Sühnung der Schuldfrage und deren mediale und gesellschaftliche Rezeption viel mehr auf den Straf- als auf den Zivilprozess ankommt.

  14. @ Andi

    „Für jede Verurteilung braucht man entweder klare Beweise, oder man muss zumindest alle Zweifel an der Richtigkeit des Tatvorwurfs ausräumen. Das ist verdammt schwer, und zwar mit Absicht. Und das finde ich gut, denn den grösstmöglichen Schutz vor einer falschen Verurteilung halte ich für extrem wichtig, egal um welche Tat es geht.“

    Weiß ich alles, finde ich auch gut. Grade als Juristin. Aber was genau hat das denn jetzt mit der von mir und anderen hier formulierten Kritik zu tun?

    Ich wiederhole gern nochmal explizit meine implizite Frage an Mettskillz: Warum wird so getan, als würden Artikel und Kommentare eine Verurteilung fordern und nicht schlicht und ergreifend kritisieren, dass und mit welchen Gründen die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat?
    Ich empfinde das ehrlich gesagt langsam und angesichts der immer wieder erfolgten Richtigstellung langsam als absichtliches Missverstehen (vgl. Netiquette), zumindestens aber als Abwehrreflex.

    „Diallo hat sich genau das zunutze gemacht, um ihren Asylantrag zu unterstreichen, und damit eine niedrigere Hemmschwelle gezeigt als man bei diesem Thema annehmen würde.“

    Hm, also ich persönlich weiß ziemlich wenig über die genauen inneren und äußeren Umstände, die zu dem Asylantrag und der Falschangabe dort geführt haben, aber aus meiner Erfahrung sind Menschen, die Asylanträge stellen öfters mal in ziemlich, ich nenns mal, akut schwierigen persönlichen Situationen und ich finde eine Falschangabe in einem solchen Verfahren irgendwie halt nicht so richtig aussagekräftig für den hiesigen Fall (btw.: was ist denn die allgemein annehmbare Hemmschwelle in solchen Fällen?! Und wer definiert die nochmal gleich?!). Kann man Lügnerinnen oder geldgeile Kriminellenfreundinnen (angenommen, sie ist eins von beidem) nicht vergewaltigen?

    „Wer mit einem solchen Verbrechen vorher aber schon mal so locker umgegangen ist (und damit davonkam), könnte dies noch einmal tun.“

    Nochmal: Also ich weiß ehrlich gesagt nichts darüber, ob und wie „locker“ sie damit umgegangen ist… Du?

    „Das ist Grund für Zweifel, und damit ist es viel wahrscheinlicher geworden, dass Geschworene auf diese Idee kommen und zusammen mit anderen Faktoren die hohen Hürden für eine Verurteilung nicht mehr erreicht werden können. Dadurch wird das Vorverhalten prozessrelevant und der Staatsanwalt hält unter anderem das anscheinend für so gravierend, dass er mit einem Freispruch rechnet.“

    Kann ja alles sein, aber wieso spricht das jetzt gegen einen Prozess? Siehe meine Anmerkung oben: Auch als Strauss-Kahn-Befürworterin hätte ich dann doch – gerade – den richtigen Freispruch gewollt und nicht so ein Raum für Spekulationen lassendes Niederlegen des Verfahrens (insbesondere nach dem spekatulären Vorgeführe bei der Verhaftung)…

    „Nun beschuldigt Diallo einen Mann, dem so etwas schon öfter vorgeworfen wurde. Und es gibt weitere Indizien, die eine Vergewaltigung möglich erscheinen lassen. Wenn ich persönlich die Vorgeschichte von Diallo mit der Vorgeschichte von DSK und den öffentlich bekannten Umständen des Falles aufwiege, komme ich zu dem Schluss, dass sie wahrscheinlich recht hat. Mit dieser Wahrscheinlichkeit sind aber die Zweifel, die bei jeder Anklage zwangsläufig bestehen müssen (denn die Schuld muss bewiesen werden, nicht die Unschuld), nicht ausgeräumt. Blosse Wahrscheinlichkeit (= >50%) reicht nicht, wenn man Sicherheit (= ~100%) braucht.“

    Hmmm, mal abgesehen von der Tatsache, dass Du ehrlich gesagt sehr viel ausdrücklicher darüber spekulierst, ob hier ein nicht Verurteilter wahrscheinlich schuldig ist oder nicht, als es eine von den adressierten Schreiberinnen oben gemacht hat, macht doch genau diese Spekuliererei so deutlich, warum ein Prozess gerade in diesem Fall nötig gewesen wäre. Und zwar aus der Perspektive ALLER Beteiligter. Die Sache mit der Glaubwürdigkeit ist vielleicht eben NICHT so glasklar, wie in dem Dokument der Staatsanwaltschaft dargestellt (vgl. Helgas letzten Kommentar). Die von Dir beschriebenen Wahrscheinlichkeiten und Sicherheiten abzuwägen wäre eben Aufgabe eines Gerichts und nicht meine, Deine oder die der Staatsanwaltschaft…

  15. @ Betti:
    Die Hemmschwelle sehe ich darin, dass man ein solches Verbrechen nicht erfindet. Gibt es aus deiner Sicht Situationen, in denen eine erfundene Vergewaltigung vertretbar wäre?

    Ich behaupte nicht, dass das gegen einen Prozess spricht, sondern ich versuche zu erläutern, dass es nachvollziehbar gegen einen Prozesserfolg (im Sinne der Anklage) spricht. Für den Staatsanwalt stellt sich dann natürlich die Frage, ob das die nötigen Ressourcen wert ist oder diese besser auf andere Fälle verteilt werden.

  16. @ Andi

    Schade, muss gleich weg, deswegen nur eine Antwort noch, evtl. später ja nochmal mehr dazu, wenn dann noch Interesse an weiterer Diskussion besteht nach allem was schon gesagt wurde… :)

    „Die Hemmschwelle sehe ich darin, dass man ein solches Verbrechen nicht erfindet. Gibt es aus deiner Sicht Situationen, in denen eine erfundene Vergewaltigung vertretbar wäre?“

    Hmmm, was heißt vertretbar? Ich sag mal so: Bei einer drohenden Beschneidung oder Zwangsverheiratung meiner Tochter oder einer drohenden politischen Vergewaltigung von ihr oder mir oder der Versklavung meines Sohnes als Kindersoldat oder dem Risisko dass wir alle verhungern, nach einer super-strapaziösen Reise aus einem bettelarmen, ggf. von Bürgerkrieg, Hunger, Krankheit und/ oder Gewalt gezeichneten Land und der nicht unangemessenen Angst, abgelehnt und zurückgeschickt zu werden, würde ich glaub ich auch auf alle Optionen zurückgreifen, und auch Lügen würde mir da wohl in den Sinn kommen. Ich halte das Erfinden einer Vergewaltigung im Zusammenhang mit Asylanträgen also zumindestens für menschlich nachvollziehbar (genauso wie Lügen über Herkunftsland, Alter oder Ähnliches) und insofern teile ich Deine pauschale Einschätzung zu allgemeingültigen diesbezüglichen Hemmschwellen („man erfindet sowas nicht.“) eben auch nicht. Ich finde, da sollte man schon nach Ausgangslage und Motivation differenzieren, gerade wenn man es als prozessrelevantes Vorverhalten wertet.

    Wobei, nee, eigentlich irgendwie noch nichtmal das: Selbst WENN die Frau schonmal in einem ganz ganz ähnlich gelagerten Fall gelogen HÄTTE (was sie m.E. eben nicht hat, da ich die Situationen für überhaupt nicht vergleichbar halte), würde das halt per se immer noch nichts über ihre Aussage im JETZIGEN Verfahren aussagen (wie gesagt: auch LügnerInnen, ätzende Menschen, Kriminelle, Gold Digger und und und können ja genauso Opfer werden, wie Menschen mit gänzlich weißer Weste). Es kann im Prozess natürlich EIN Aspekt sein, klar. Genauso wie eventuelle Inkonsistenzen in ihrer Aussage oder der Verdacht, sie sei nur hinter einer dicken Entschädigung her oder wolle dem Mann sonstwie schaden. Aber allein darauf gestützt – und unter Nichtbeachtung diverser anderer, von der Staatsanwaltschaft selbst eingeräumter Indizien und von der Staatsanwaltschaft schlicht unthematisierter Inkonsistenzen auf Seiten Strauss-Kahns – von vornherein den Prozess gar nicht zu führen, finde ich einfach sehr sehr problematisch.

  17. Die Staatsanwaltschaft erklärt das angenehm klar:

    Ihre Aufgabe in einem Prozess ist es, die Jury von der Schuld des Angeklagten „beyond reasonable doubt“ zu überzeugen.

    Die Indizien geben das nicht her, sie belegen einen sexuellen Kontakt, aber keine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung.

    Bleibt nur die Aussage des mutmaßlichen Opfers. Und dem kann selbst die Staatsanwaltschaft nicht mehr uneingeschränkt glauben, schließlich ist sie selbst von Diallo mehrfach belogen worden.

    Also will sie nicht in einem Prozess von der Jury etwas verlangen, die Abwesenheit von Zweifel, das sie selbst nicht mehr erkennen mag.

    Abgesehen von juristischen Formalien, die dies vermutlich verlangen, wäre Frau Diallos Ruf mit einem Prozess, in dem beide Seiten an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln, wohl kaum geholfen.

    @Helga

    „Der Punkt ist doch gerade, dass ein Urteil hier von der Staatsanwaltschaft gefällt wird“

    Ganz bestimmt hat hier die Staatsanwaltschaft KEIN Urteil gefällt. Und dass sie durchaus Zweifel an Strauss-Kahns Aufrichtigkeit hatte, war daran zu erkennen, dass sie ihn ins Gefängnis gesteckt hat. Das macht man mit niemandem, dem man seine Unschuldsbeteuerungen einfach so glaubt.

  18. Helga schrieb:

    „Aber kein Wort zur Zuverlässigkeit von DSK. Was doch als Staatsanwaltschaft ihre Aufgabe sein müsste, wenn sie ein “Aussage gegen Aussage” absehen können. Wo ist die detaillierte Auflistung seiner Widersprüche, seiner Lügen vor Jahren, die Auseinandersetzung mit alten Vergewaltigungsvorwürfen? WO WO WO?“

    Genau das frage ich mich auch.

    Aus der FAZ:
    „„Dominique Strauss-Kahn hat Glück gehabt, weil er eine Frau mit zweifelhafter Vergangenheit angegriffen hat“, sagte die Vorsitzende des New Yorker Verbandes der Nationalen Frauenorganisation, Sonia Ossorio, dem Sender CBS. „Es ist bei Vergewaltigungsprozessen oft der Fall, dass nicht dem eigentlichen Übergriff, sondern der Vergangenheit der Frau der Prozess gemacht wird.““
    ( Link )

    In welchem Jahr leben wir noch gleich?

    Gruß,
    Anna

  19. @ Anna

    Vielen Dank für das Zitat! Bringt m.E. vieles nochmal schön prägnant auf den Punkt, was in der bisherigen Diskussion gesagt (bzw. von meiner Seite: gemeint) wurde.

  20. @helga

    Hast du wirklich das Dokument ganz gelesen?

    „Die Oberknaller: 1. Die kurze Zeitspanne (10 bis 20 Min) lässt selbst die Staatsanwaltschaft darauf schließen, dass es eher unwahrscheinlich einvernehmlicher Sex war.“

    Es steht explizit im Bericht, dass es Ihnen aufgrund der fehlenden Aussageklarheit Diallos nicht möglich ist, einen zuverlässigen Zeitablauf der Tat zu rekonstruieren.
    (Nebenbei bemerkt, besteht durchaus die Möglichkeit, dass es Sex für Geld war, was die Kürze des Vorgangs erklären würde.)

    „Da haben die jetzt eine seitenlange Abhandlung geschrieben, warum die Frau nicht zuverlässig sei. Etwas, dass man irgendwie von der Verteidigung vermutet hätte. Aber kein Wort zur Zuverlässigkeit von DSK.“

    Auf der vorletzten Seite geht die Staatsanwalt explizit darauf ein und erklärt, dass die Anzeige wegen Vergewaltigung in Frankreich mit Sicherheit nicht für den Fall verwendet werden kann.

    Ansonsten scheint Strauss-Kahn sein gesetzlich garantiertes Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch gemacht zu haben. Also gab es auch keine widersprüchlichen Aussagen von ihm zur Tat.

  21. Da nicht jeder Zeit haben dürfte, die 25 Seiten der Erklärung zu lesen, zwei wichtige Fakten, die in der Rezeption des Falles oft missverstanden werden:

    1. Frau Diallo hat bei ihrem schriftlichen Asylantrag nicht behauptet, vergewaltigt worden zu sein. Sie hat dies aber in Gegenwart der Staatsanwaltschaft getan, offenbar in sehr effektvoller Art und Weise. Später hat sie zugegeben, dass diese Geschichte gelogen war.

    2. Die von der Verteidigung genannten Verletzungen von Frau Diallo befinden sich weder im Genital- noch im Oralbereich, es handelt sich vielmehr um eine Verletzung im Schulterbereich. Die von einem Arzt später diagnostizierte Verletzung deckt sich aber nicht mit Aussagen Diallos zu ihrem Schmerzempfinden in den Tagen nach der Tat. Dementsprechend gibt es kein körperliches Indiz, dass in irgendeiner Form eine Vergewaltigung beweisen würde.

  22. @milhouse Duh, sie beschreiben über mehrere Seiten, dass sie der Frau nicht glauben wollen, natürlich schreiben sie das auch hinter „10 Minuten sind schon ne kurze Zeitspanne für sich völlig fremde Leute, Sex zu haben, eigentlich macht das die Aussage der Frau glaubhaft.“ Und dass sie einen Miniabsatz über DSK schreiben ist genau das, was ich meine. Die schreiben in aller Ausführlichkeit Seiten über die Aussagen von ihr, detaillieren jede etwaige Unstimmigkeit und über ihn steht nur so pillepalle drin. Wo stehen die detaillierten Auflistungen, wie er seine Geschichte, über den Vorfall an sich wohlgemerkt, geändert hat. Wo wird genau aufgeführt, ob alle Details, die er während Verhören so von sich gegeben hat, auch 100% stimmen?

    Neben der Verletzung im Schulterbereich gab es noch eine Rötung im Intimbereich, die mit ihrer Geschichte in den Intimbereich gegriffen worden zu sein, übereinstimmt, aber auch woanders herrühren könnte. So wie zerrissene Strumpfhosen (sie trug 2 übereinander), die ebenfalls mit ihrer Geschichte übereinstimmen, aber auch auf Materialfehler zurückzuführen sein könnten.

  23. @millhouse:

    Empörend ist das selbstverständliche messen mit zweierlei Maß: Dass Frau Diallo in früheren Zusammenhängen gelogen hat, macht sie als Zeugin unglaubwürdig, während bei DSK frühere bzw. aktuelle Vorwürfe sexueller Gewalt gegen Frauen seine Glaubwürdigkeit bei der Frage „Einvernehmlich oder nicht“ nicht beeinträchtigen. Da kommt mir die Galle hoch.

    Wir haben alle nicht daneben gestanden und können nicht sagen, was genau passiert ist. Allerdings stehen wir jetzt daneben und verfolgen bestürzt, wie das traurige und altbekannte Programm des Denunzierens von Überlebenden (Victim Blaming) durchgezogen wird. Das ist der Skandal. Und das wird tausende Frauen davon abhalten, in Zukunft solche Übergriffe anzuzeigen, weil die gesellschaftliche Grundhaltung immer noch die ist, dass einer Überlenden reflexartig niedere Motive/Lügen/Rache/Einwilligung/Spaß an der Sache unterstellt werden, wenn sie nicht gerade halb erwürgt im Straßengraben liegt. Es stimmt etwas ganz gewaltig nicht, wenn der frühere Staatsanwalt Hansjürgen Karge vor laufender Kamera sagt, er würde einer Tochter davon abraten, eine Vergewaltigung anzuzeigen.

  24. @helga

    „sie beschreiben über mehrere Seiten, dass sie der Frau nicht glauben wollen“

    Sie wollen ihr nicht glauben und schreiben das so? Hast du da eine Textstelle? Das wäre in der Tat ein Skandal.

    Ich finde nirgends in der Presse konkrete Informationen über DSKs Aussagen gegenüber Gericht/Staatsanwaltschaft, was nahelegt, dass er keine gemacht hat. Dementsprechend gibt es da keine Widersprüche aufzudecken. Lasse mich da gerne eines besseren belehren.

Kommentare sind geschlossen.

Betrieben von WordPress | Theme: Baskerville 2 von Anders Noren.

Nach oben ↑