Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Sexuelle Aufklärung in der Schule geht vor religiösen Empfindlichkeiten.
Wie unter anderem die ZEIT berichtet, hatten die Eltern zweier Grundschüler in Ostwestfalen geklagt, ihre Söhne sowohl von einem Theaterprojekt, das sexuellen Missbrauch thematisierte, als auch einer Karnevalsveranstaltung befreien zu können. ‚Karneval in Ostwestfalen’… fragt sich die Kölnerin in mir… ;)
Die Eltern argumentierten, das Theaterprojekt mit dem Titel „Mein Körper gehört mir“ bringe den Kindern bei, sie könnten ungeachtet göttlicher Gebote und nur aufgrund ihres Gefühls individuell über ihre Sexualität entscheiden. Karneval erklärten sie zu einem katholischen Fest, in dem sich die Feiernden „meist völlig enthemmt – befreit von jeglicher Moral – wie Narren benähmen“
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, Kinder müssten andere Denkweisen aushalten:
Denn solche mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der religiösen Überzeugung einer Minderheit und einer damit in Widerspruch stehenden Tradition einer anders geprägten Mehrheit sind grundsätzlich zumutbar
Ferner argumentierten die Richter,
dass die Schule mit der Sensibilisierung der Kinder für etwaigen
sexuellen Missbrauch und dem Aufzeigen von Möglichkeiten, sich dem zu entziehen, das ihr obliegende Neutralitätsgebot nicht verletzt hat
Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro müssen die Eltern nun zahlen – mit Sicherheit weniger als die Alimente, die ihre Söhne im Falle einer, durch Unwissenheit hervorgerufenen, Vaterschaft zahlen müssten.

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