Fast schon ein wenig heimlich, mitten im weltweiten WM-Trubel, hat die Schweiz den Hausarrest für Roman Polanski aufgehoben. So berichtete die Tagesschau:
Zur Begründung teilte das Justizministerium mit, man habe nicht abschließend klären können, ob Polanski eine ihm 1977 auferlegte Strafe nicht bereits verbüßt habe.
Dass er der 13-Jährigen damals Alkohol und Drogen gab und sie anschließend vergewaltigte, dies zugab und schuldig gesprochen wurde, hat sich anscheinend rumgesprochen. Trotzdem wurde von Stars, Sternchen und Kommentator_innen unzählige Male sein Promibonus bemüht und das so offen wie sonst selten. Ungeachtet auch der Tatsache, dass Strafverfolgung heute nicht mehr auf dem Racheprinzip basiert, kann es darüberhinaus die Tagesschau nicht lassen, wiederholt zu bemerken:
Opfer forderte mehrfach Einstellung des Verfahrens […] Die Frau äußerte inzwischen mehrmals den Wunsch, das Verfahren solle eingestellt werden.
In einem Kommentar bei der taz setzt sich Kirsten Reinhardt mit diesem und den weiteren Euphemismen auseinander, die im Zusammenhang mit Roman Polanski gern verwendet werden:
[…] bleiben wir bei der Formulierung des „Sichvergehens“. Haben Sie dabei nicht auch einen kleinen Jungen im Kopf, der mit dem Finger in der Marmelade in der Speisekammer steht? Klingt das nicht wie ein Kavaliersdelikt? Ein kleines „Vergehen“ eben?
[Achtung: Die Kommentare enthalten teilweise explizite Beschreibungen.]

Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.