Der Fall Roman Polanski

von Barbara

Darf ein Mann für ein mehr als dreißig Jahre zurückliegendes Verbrechen eingesperrt werden? Er darf, findet das Schweizer Justizministerium, wenn das Verfahren nicht abgeschlossen wurde. Egal, ob das Opfer dem Täter vergeben hat. Und egal, ob der Täter ein Filmemacher von Weltruhm ist. Seit fünf Wochen sitzt der 76-jährige Roman Polanski in einem Gefängnis in Zürich. Weil er in Los Angeles ein Mädchen zum Sex verführt hat. Er soll in die USA überstellt werden und dort vor Gericht kommen – zum zweiten Mal seit über dreißig Jahren.

1977 kam die damals 13-jährige Samantha Gailey, heute Geimer, für ein Mode-Fotoshooting in die Villa von Jack Nicholson. Sie hatte das Einverständnis ihrer Mutter, sich von Roman Polanski fotografieren zu lassen. Das Vernehmungsprotokoll des Mädchens dokumentiert, dass sie von Polanski gezielt und heimtückisch in eine Falle gelockt worden ist, weder Flehen noch die Aussage, sie leide unter Asthma und müsse sofort nach Hause, halfen ihr. Mit Tabletten und Alkohol löste er ihren Widerstand und verging sich an ihr. “Kein Päderast” lautet das Urteil eines Psychiaters, das Polanski als Mann “von hoher Intelligenz” zeigt, als einen, der “ein gutes Urteilsvermögen und starke moralische und ethische Werte” habe. Bei seiner Tat, die er gestanden hat, handele es sich “um einen isolierten Fall des vorübergehenden Verlusts des Urteilsvermögens in einer intimen, kreativen Arbeitssituation”. Hört hört! Das Verfahren gegen Polanski wurde nie abgeschlossen, da er 1978 nach Europa geflohen ist und sich bis heute der US-amerikanischen Justiz entzogen hat. Angeblich hatte er geglaubt, zu 50 Jahren Gefängnis verurteilt zu werden – das aktuelle Auslieferungsbegehren der USA nennt eine Höchststrafe von zwei Jahren Haft.

Was auch immer damals genau geschehen ist, nicht beide haben es gewollt. Nun kann man sagen, dass diese Tat sehr lange her ist, zu lange, um noch einmal aufgerollt zu werden. Doch wenn nach Jahren herauskommt, dass etwa ein Geistlicher seine Konfirmanden sexuell missbraucht hat, werden Anklage und Bestrafung seiner Tat von der Öffentlichkeit mehr als begrüßt. Das sagt auch Alice Schwarzer, die sich über dieses Zweiklassen-Unrechtsbewusstsein und Petitionen wie “Free Polanski” sehr ärgert. Denn für Polanskis Freiheit haben zahlreiche deutsche Regisseure wie Wim Wenders und Tom Tykwer ebenso unterschrieben wie viele internationale Filmemacher, etwa David Lynch, Martin Scorsese, Woody Allen, Pedro Almodovar. Und auch Schauspielerinnen wie Isabelle Adjani und Tilda Swinton wollen, dass Roman Polanski aus der Haft entlassen wird.

Lasst ihn frei, fordert auch die heute 45-jährige Samantha Geimer. Es geht ihr dabei wohl weniger um Vergebung als um die Tatsache, dass ihr eigenes Leben seit der Vergewaltigung stark beeinträchtigt ist. Sie werde von der Presse verfolgt, sagt sie, sie habe “lebenslänglich” bekommen wie Polanski. Ob sie von ihm die vollständige Summe an Schadensersatz erhalten hat, die sie eingeklagt hatte, wird bis heute bezweifelt. Samantha Geimer möchte die 32 Jahre alte schlimme Erinnerung vergessen und versucht, zurückgezogen zu leben. Sie forderte bereits Ende der Achtziger, das Verfahren einzustellen; Polanski könne ja von der Justiz in Los Angeles auch keinen fairen Prozess erwarten. So heißt es in dem Dokumentarfilm “Roman Polanski: Wanted and Desired” über den vorsitzenden Richter, dass dieser den Fall mit Unbeteiligten diskutiert habe. Und deshalb den Deal platzen ließ, die Tat durch Polanski Geständnis als “statutory rape” abzumildern, was etwas Ähnliches wie Unzucht mit Minderjährigen ist.

Dass Samantha Geimer ihrem Vergewaltiger vergeben möchte, löst diesen Fall nicht. Rechtsfrieden wird wohl erst dann herrschen, wenn Polanski sich seinem Richter stellt. Denn sexueller Missbrauch ist strafbar, ein schlimmes Fehlverhalten gegenüber den Grundsätzen unserer Gesellschaft ebenso wie ein schlimmes Fehlverhalten gegenüber den Rechten eines Individuums. Der Täter muss die Konsequenzen für dieses Fehlverhalten auf sich nehmen, und die sind in unserem Rechtssystem ähnlich wie im US-amerikanischen: auf Verbrechen folgt Strafe. Beobachtet von der Öffentlichkeit. So muss man dem kalifornischen Gouverneur Arnold Schwarzenegger recht geben, der über den Fall Roman Polanski sagt: „Ich bin ein großer Bewunderer seiner Arbeit, aber er sollte behandelt werden wie jeder andere auch.”

Dieser Text ist bereits im Bayerischen Rundfunk erschienen, am 7. November 2009 in “Jazz und Politik” auf Bayern 2.


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Eintrag geschrieben: Sonntag, 8. November 2009 um 9:17 Uhr unter Frauenfakten, Geschmacklosigkeiten aktuell, Himmelschreiendes Unrecht. RSS 2.0. Kommentieren. Trackback.



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12 Kommentare

  1. illith sagt:

    “ein Mädchen zum Sex verführt hat”?? hab ich da irgendwie die ironischen anführungszeichen übersehen?

  2. adrian sagt:

    Danke für den Artikel. Gehört ja fast schon Mut dazu, angesichts der fast einhelligen Unterstützung Polanskis in der Film- und Kulturszene eine abweichende Meinung zu vertreten, obwohl ich hier Rechts- und moralische Lage erfreulich (eher: erschreckend) simpel finde.

  3. Streifenskunk sagt:

    ist es legitim, den wunsch des opfers zu ignorieren und ihr so ein zweites mal gewalt anzutun? reicht es, zu wollen, das polanski nicht “ungeschoren davonkommt”?
    darf man (der staat, das gericht, die öffentlichkeit) seine tat als einen (präzendenz-)fall behandeln und schlicht das verbrechen bestrafen, oder muss das opfer miteinbezogen werden? ist ihre selbstbestimmung, ihre weigerung, erneut mit dem ihr angetanen auf diese weise konfrontiert zu werden, es neu aufgerollt zu sehen, nicht vielleicht wichtiger, als der wunsch, polanski endlich bestraft zu sehen?

  4. Barbara sagt:

    Nachtrag: Emma Thompson hat wohl ihre Unterschrift bei “Free Polanski” zurückgezogen.
    http://shakespearessister.blogspot.com/2009/11/emma-update.html

    Und ich denke schon, dass dieses Verbrechen bestraft werden muss. Der Wunsch von Samantha Geimer entspringt eher ihrem Bedürfnis nach Ruhe als ihrem Bedürfnis nach Vergebung. Da muss m. E. schon unterschieden werden. Wünschenswert wäre deshalb ein Prozess, der sie tatsächlich in Ruhe lässt – sowohl von Seiten der Justiz als auch von Seiten der Presse.

  5. stadtpiratin sagt:

    die unterzeichnenden SchauspielerInnen hätten bei ihrer fragwürdigen Petition vielleicht mal an das Opfer denken sollen. Kein Wunder, dass diese nicht noch mehr Aufmerksamkeit will. Aber die Petition, die meines Erachtens auch weder gerecht noch gerechtfertigt ist, macht den Rummel sicher nicht besser.

  6. access denied sagt:

    “ein Mädchen zum Sex verführt hat”

    Nein.
    In den USA gilt Sex mit Minderjährigen als Vergewaltigung, dass hat nichts mit der hiesigen Definition zu tun.

  7. jj sagt:

    access denied,

    “In den USA gilt Sex mit Minderjährigen als Vergewaltigung, dass hat nichts mit
    der hiesigen Definition zu tun.”

    Nicht ganz – laut Wikipedia -

    Each US state has its own age of consent. Currently state laws set the age of consent at 16, 17 or 18. The most common age is 16.[8]

    * age of consent 16: Alabama, Alaska, Arkansas, Connecticut, District of Columbia, Georgia, Hawaii, Indiana, Iowa, Kansas, Kentucky, Maine, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Montana, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New Mexico, North Carolina, Ohio, Oklahoma, Pennsylvania, Rhode Island, South Carolina, South Dakota, Vermont, Washington, West Virginia

    * age of consent 17: Colorado, Illinois, Louisiana, Missouri, Nebraska, New York, Texas

    * age of consent 18: Arizona, California, Delaware, Florida, Idaho, North Dakota, Oregon, Tennessee, Utah, Virginia, Wisconsin, Wyoming.

  8. Judith sagt:

    Danke, Barbara!

    Ich hab mich sehr über das Umdenken von Emma Thompson gefreut, auch wenn immer noch genügend Berühmtheiten auf dieser idiotischen “Free Polanski” Liste stehen.
    Das Opfer hat ausgesagt, dass sie mehrfach “Nein” gesagt hat. Nach dieser Darstellung ist es Vergewaltigung, egal ob sie 13 oder 33 ist.
    Ein Age of Consent gibt’s in Deutschland auch, die Frage ist nur ob Verführung MIderjähriger mit Vergewaltigung gleichgesetzt wird.
    Nach Aussage des Opfers ist das allerdings nicht die Frage, sie hat ausgesagt, dass er sie unter Drogen gesetzt hat, sie mehrfach gewaltsam (unter anderem anal) vergewaltigt hat, darum krieg ich bei dem Wort “Verführung” (hach, wie romantisch!) in dem Zusammenhang das Würgen.
    Ob man darauf eingehen sollte, dass das Opfer sich heute gegen eine erneute Prozessaufnahme ausspricht – schwierig. Sollte man denn auch drauf eingehen, wenn sie sich für die Todesstrafe für Polanski ausspricht?
    Opfer können/müssen sich glücklicherweise meist das Strafmaß für den Täter nicht selber aussuchen.

  9. flawed sagt:

    Nebenbei heißt der passende Straftatbestand in Detuschland “Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern”, da muss man dann auch nicht würgen von wegen “Verführung”.

  10. Patricia sagt:

    Mich verwundert es, dass so viele Menschen dafür sind, Polanski besser zu behandeln als den Normalbürger. Selbstverständlich muss auch ein Regisseur, der großartige Filme gedreht hat, hinter Gitter, wenn er eine Straftat begeht. Oder bekommen Stars jetzt einen Freibrief?

  11. Kann Spuren von Nüssen enthalten sagt:

    Ja, Stars und Gefängnisstrafe ist immer so ne Sache…Wesley Snipes sitzt/saß soweit ich weiß doch auch im Gefängnis. Für Steuerhinterziehung. Heißt das, schwarze Stars dürfen sitzen? Oder, Geld ist mehr wert als ein Mensch? Oder zählt hier nur die Aktualität?

  12. Elektrosmog sagt:

    Bin auch der Meinung, dass Polanski bestraft werden sollte. Wieso gab’s eigentlich eine Petition für ihn? Wegen Verjährung? (muss ich nochmal gucken)

    Dass Emma T. ihre Ruhe haben möchte ist verständlich, aber wahrscheinlich ist es besser wenn er verurteilt wird. Zum einen wird das falsche Signal, als berühmter Mensch alles zu dürfen zurückgezogen und ansonsten wäre diese “pro-kontra-Polanski”-Diskussion noch jahrelang weitergegangen.

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