Noch im Mai hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestags beschlossen, dass die Notfallverhütung („Pille danach“) weiterhin nur mit Rezept erhältlich sein soll. Anna-Sarah fasste diesen Beschluss treffend zusammen:
Damit stellt sich der Bundestag gegen die Empfehlung verschiedener Expert_innengremien, unter anderem der Weltgesundheitsorganisation WHO. Die Begründung ist natürlich wieder mal in patriarchalisch-paternalistischer Manier der Schutz der Patient_in – fiele die Rezeptpflicht weg, so das Argument, sei es ja quasi vorprogrammiert, dass wir alle uns das Zeug wie Smarties reinpfeifen, leichtsinnig und uninformiert wie wir sind.
Nun mal wieder eine Wendung: Der Bundesrat beschloss vor einigen Tagen, dass die „Pille danach“ rezeptfrei zugänglich gemacht werden sollte. Richtigerweise hieß es dazu, dass es somit Menschen erleichtert werden soll, sich vor ungewollten Schwangerschaften zu schützen. Schließlich ist das die Aufgabe dieses Präperats: Eine Schwangerschaft verhindern bevor sie eintritt.
Doch die Bundesrat-Entscheidung allein bringt leider noch nicht viel. Die neue Bundesregierung wird darüber entscheiden müssen. Als Termin ist derzeit der 14. Januar benannt. Und wie stehen die wahrscheinlichen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD zur Rezeptfreiheit? Aufschluss bieten unter anderem die Wahlprüfsteine von profamilia. Darin äußert sich die SPD:
Auch die SPD ist der Auffassung, dass die Entlassung der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht in Deutschland längst überfällig ist. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die schwarz-gelbe Bundesregierung deshalb mit dem Antrag „Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva-Pille danach – gewährleisten“ (BT-Drs. 17/11039) aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel endlich aus der Verschreibungspflicht entlassen wird. Auch auf Ebene der Bundesländer wird die Entlassung der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht aktuell diskutiert. Über die Frage, wie eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen für unter 20-Jährige geregelt werden kann, wird gesondert zu beraten sein.
Bei CDU/CSU heißt es hingegen:
Die „Pille danach“ ist ein hoch wirksames Hormonpräparat und kein reguläres Verhütungsmittel. Es sollte nur im Notfall eingenommen werden. Ihre Sicherheit ist zudem nicht mit anderen hormonellen Verhütungsmitteln zu vergleichen. Deshalb sind grundsätzlich eine ärztliche Beratung bei der Verwendung dieser Medikamente und eine Verschreibungspflicht notwendig. CDU und CSU werden keine Schritte unternehmen, die das Aufheben der Verschreibungspflicht zum Ziel haben.
Nun ja, das klingt leider nicht sehr erfolgsversprechend.
Weitere Texte zu dem Thema aus den letzten Jahren:
Alarm: Die Moral-Apotheker kommen! (2007)
Die Pille danach (2009)
Pille danach: Die Rezeptpflicht bleibt bestehen (2012)
Der dauernde Kampf um Reproduktionsrechte (2012)
Reproduktive Rechte auf die Agenda setzen (2013)
Trotz Kritik von allen Seiten: Notfallverhütung bleibt rezeptpflichtig (2013)

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