Vor knapp einer Woche hat der Bundestag endlich eine Entscheidung zum Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) getroffen: Grundsätzlich verboten, wird es in engen Grenzen künftig erlaubt sein. Die Ausnahmen betreffen Paare, die genetisch bereits erheblich vorbelastet sind. Sie können bei künstlicher Befruchtung die Embyronen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter überprüfen lassen.
Damit ist, erst einmal, eine lange Debatte vom Tisch, in der immer wieder die Rechte von erwachsenen Menschen gegen die von gerade verschmolzener Ei- und Samenzelle gesetzt wurden. Von der viel beschworenen Gefahr der „Designerbabies für alle“ kann kaum eine Rede sein, denn von Anfang an war klar, dass PID auf Ausnahmefälle begrenzt würde. Frauen, die bereits Totgeburten erlebten oder behinderte Kinder haben. Verhindert werden so vor allem weitere Totgeburten oder Spätabtreibungen.
Die erfolgreichste Fürsprecherin war, so die Süddeutsche, tatsächlich Arbeitsministerin Ursula von der Leyen:
Die für sie entscheidende Frage laute: „Auf wessen Schultern lastet am Ende die Verantwortung?“ Sicher auch bei den Abgeordneten. Doch bei aller Sorgfalt, die die Abgeordneten in dieser Frage an den Tag legten, „spüren wir am Ende die Wucht des Schicksals nicht am eigenen Leib, an der eigenen Seele“. Letztlich seien es die Eltern, die in der „Verantwortung vor Gott, vor dem ungeborenen Leben, und den eignen Kindern stehen, seien sie behindert oder nicht behindert“. Das Totalverbot gehe von einem bevormundeten Menschen aus, sagt von der Leyen. „Wir gehen von einem mündigen Menschen aus.“
Ganz mündig und selbstverantwortlich wird Präimplantationsdiagnostik aber nicht ablaufen – neben verpflichtenden Beratungsgesprächen werden den potentiellen Eltern auch Ethikkommissionen zur Seite gestellt, die ebenfalls zustimmen müssen.

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