Neues über die Europäische Schutzanordnung

Salut,

im vergangenen Oktober hatte ich euch bereits über die Europäische Schutzanordnung berichtet, die für besseren grenzüberschreitenden Opferschutz sorgen soll. Die Schutzanordnung ist jedoch nur ein Teil aus dem sogenannten Opferschutzpaket, das die Europäische Kommission am 18. Mai 2011 vorgestellt hat. Dieses besteht aus insgesamt drei Teilen:

  • einem Vorschlag für eine Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe,
  • einem Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und
  • einer Mitteilung zur Stärkung der Opferrechte.

Auf meiner Homepage sind alle Teile noch mal näher erklärt.

Die Richtlinie über Mindeststandards, also Teil 1 des Pakets, ist derzeit der einzige konkrete Gesetzesvorschlag auf EU-Ebene, der sich mit Gewalt gegen Frauen befasst. Hier gibt es jetzt Fortschritte zu vermelden. Der Vorschlag formuliert einheitliche Mindeststandards für den Opferschutz auf europäischer Ebene und zeichnet sich vor allem durch seinen horizontalen Ansatz aus. Damit soll sicher gestellt werden, dass jedes Verbrechensopfer entsprechend seiner besonderen Bedürfnisse unterstützt wird. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Informationsrechte gelegt: Das Opfer soll bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde über seine rechtlichen Möglichkeiten und sonstige Unterstützungsangebote sowie ggfs. über das weitere Verfahren seines Falles informiert werden. Der Bericht dazu wird im Europäischen Parlament gemeinsam vom Innen- und Gleichstellungsausschuss erarbeitet. Die mehr als 100 eingebrachten Änderungsanträge zeigen, dass es noch Diskussionsbedarf zum Thema gibt.

Es ist grundsätzlich positiv zu werten, dass die Rechte der Opfer stärker ins Visier rücken – und nicht wie bisher nur die Rechte der TäterInnen, zum Beispiel auf ein faires Verfahren. Außerdem finde ich es gut, dass geschlechtsspezifische Gewalt explizit erwähnt wird, allerdings wäre es wünschenswert, dass diese konkret als „Gewalt gegen Frauen“ definiert würde. Gewalt gegen Frauen ist immer noch viel zu oft unsichtbar und wird unterschätzt. Dabei erfordert gerade die Tatsache, dass die meisten Delikte von dem Opfer nahestehenden Personen verübt werden, was häufig zu schweren Traumata führt, besonderen Schutz und fachliche Unterstützung der Opfer. Weiterhin muss allen Frauen, die Opfer von Gewalt werden, der gleiche Schutz zugestanden werden, unabhängig von ihrem (Migrations-)Hintergrund und Aufenthaltsstatus in einem Land. Sehr umstritten ist die Frage, ob nach unschuldigen und schuldigen Opfern unterschieden werden soll. Ist eine Frau, die sich als Prostituierte bewusst in Menschenhandel begibt, ein weniger schützenswertes Opfer als eine Frau, die dazu gezwungen wird? Ich finde nicht, aber einige meiner KollegInnen im Gleichstellungsausschuss sehen das anders. Ihr könnt die spannende Abstimmung über den Bericht hier verfolgen.

Viele Grüße,
eure Franziska

Ein Kommentar zu „Neues über die Europäische Schutzanordnung

  1. „Sehr umstritten ist die Frage, ob nach unschuldigen und schuldigen Opfern unterschieden werden soll. Ist eine Frau, die sich als Prostituierte bewusst in Menschenhandel begibt, ein weniger schützenswertes Opfer als eine Frau, die dazu gezwungen wird?“

    Aha? Also unabhängig davon dass der Begriff „schuldiges Opfer“ ziemlich dämlich ist hätte ich mir da was ganz was anderes drunter vorgestellt. Also Menschen die aktiv Menschenhandel betreiben oder sexuelle Gewalt ausüben und Opfer werden…

Kommentare sind geschlossen.

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