Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und auch mit dem Arbeitgeber meines Mannes konnte eine Regelung getroffen werden, die es uns erlaubt, dass mein Mann seinen Job nicht aufgeben muss und die Familie trotzdem an meinen neuen Arbeitsort ziehen kann. Aber da haben wir die Rechnung leider ohne die Krippe gemacht…
(C) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de
Der Ort, in den wir ziehen wollen, ist eine westdeutsche Großstadt und wie der Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg bereits im Januar feststellte, wird der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter 3-jährige ab 2013 nicht erfüllbar sein. Man kann sich also vorstellen, wie die Situation im Jahre 2010 aussieht: katastrophal. Um das ganze noch ein wenig aussichtsloser zu machen, darf man sich nur für einen Krippenplatz in einer kommunalen Krippe anmelden, wenn man einen Wohnsitz in der Stadt hat. Da soll man also auf der einen Seite bitte so flexibel sein und bereit sein, jederzeit für den Job umzuziehen, und dann bekommt man solche Steine in den Weg gelegt.
Da wir hier in Hamburg ab September einen Krippenplatz haben, haben wir uns schlussendlich dazu entschlossen, dass mein Mann mit unserem Sohn erstmal hier in Hamburg bleibt und ich Wochenendpendlerin werde, solange bis wir einen Krippenplatz in der neuen Stadt haben. Immerhin war eine private Krippe, die mit meinem neuen Arbeitgeber zusammenarbeitet, so kulant und hat uns auch ohne Wohnsitz in der Stadt auf die Warteliste gesetzt. Aber auch dort kann es noch 1 Jahr dauern, bis ein Platz frei wird. Es gäbe ja auch noch die Alternative Tagesmutter/-vater, aber mal abgesehen davon, dass diese bei Vollzeitbetreuung (also ca. 10 Stunden am Tag) und einem Stundensatz von 7,50 Euro für viele Familien schlicht nicht bezahlbar sind, sind Tageseltern auch einfach die viel unzuverlässigere Alternative. Wer betreut das Kind, wenn die Tagesmutter/der Tagesvater krank ist? Was, wenn das Kind und die Betreuungsperson nicht miteinander klar kommen und der Betreuungsvertrag von heute auf morgen gekündigt wird? Der Tagesvater raucht in der Wohnung, in der die Kinder betreuut werden, hat man dagegen eine wirksame Handhabe? Hinzu kommt, dass aufgrund des vollkommen unzureichenden kommunalen Angebots auch freie Tageseltern mittlerweile rar geworden sind. Aus meiner persönlichen Betroffenheit heraus, aber auch von Erzählungen anderer Eltern, die in Ostdeutschland leben und für die ein Umzug nach Westdeutschland aufgrund der Betreuungssituation dort nicht in Frage kommt, finde ich es schon eher bedenklich, wenn eine Familie sich den Wohnort danach aussuchen muss, wo es eine angemessene Kinderbetreuung gibt.
Mal abgesehen von den Steuerausfällen, die durch Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen, verursacht werden (aus dem hohlen Bauch heraus vermute ich mal, dass sich diese mit den Nicht-Ausgaben für die Krippenplätze die Waage halten), finde ich es angesichts der aktuellen Situation der Krankenkassen und auch der Rentenkassen schon sehr befremdlich, dass die Kinderbetreuung für unter 3-jährige nach wie vor eine so geringe Priorität hat. Werden Kinder zu Hause von einem Elternteil betreut, so zahlt dieser Elternteil weder in die gesetzliche Krankenversicherung noch in die Rentenversicherung ein, ihm stehen aber trotzdem Leistungen aus diesen Versicherungen zu. Bei der Krankenversicherung durch die kostenlose Familienmitversicherung, bei der Rentenversicherung durch die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten, die so verrentet werden, als hätte man soviel verdient wie der Bundesdurchschnitt. Diese Regelung ist sinnvoll und findet meine volle Unterstützung, schließlich sollte Familienarbeit auch anerkannt werden. Aber Familien, die bereit sind, das Solidarsystem aktiv finanziell zu stützen, derart auszubremsen zeugt meiner Meinung nach von sehr wenig Weitsicht.


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