Seit 2001 sind in Hessen gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften möglich – seit dem 25. März 2010 sind nun die Partner_innen von Beamten den Verheirateten gleichgestellt. Dies macht sich vor allem bei der Beamtenbesoldung und -versorgung bemerkbar. Allerdings, so die FAZ, gilt das Gesetz nicht rückwirkend, obwohl die Kosten mit 60.000 Euro pro Jahr relativ gering wären.
Die einhellige Zustimmung zeigt nach Darstellung von Jürgens, wie sehr sich die Einstellung zu gleichgeschlechtlicher Liebe im Laufe der Jahre geändert hat. Nach 1957 habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt, „gleichgeschlechtliche Betätigung“ verstoße gegen das Sittengesetz. Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern bleiben damit strafbar. Erst 1969 sei die Strafandrohung entschärft und 1994 ganz abgeschafft worden.
Vorausgegangen war dem Ganzen ein jahrelanger Streit mit mehreren gescheiterten Gesetzesentwürfen. Immerhin wurde die Änderung, auch Landtagsabgeordnete und ihre Partner_innen miteinzubeziehen, in letzter Minute noch mit in das Gesetz aufgenommen.