Auch im Gefängnis darf nicht diskriminiert werden, hat das Oberlandgericht Celle entschieden. So dürfe man Männern nicht das Tragen von Damenkleidung in ihrer eigenen Zelle verbieten, berichtet Spiegel Online. Hinter dieser unscheinbaren Meldung verbergen sich tatsächlich gleich ein Haufen Knackpunkte.
Zunächst hatte das Gefängnis Angst, es könne zu Übergriffen anderer Gefangener kommen. Alleine diese Angst ist schon ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft – das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch für Inhaftierte. Dann wurde versucht, die Verantwortung für das (mögliche) Fehlverhalten von Menschen auf das Opfer zurückzuführen und angepasstes Verhalten zu fordern.
In diesem Fall ging es um einen transsexuellen Gefangenen und damit eigentlich um eine Gefangene. Das spiegelt aber weder der Artikel in seiner Sprache, noch der Umgang des Gefängnisses wieder. Dort sprach man gar von „sexuelle Orientierungslosigkeit“. So werden Transgender unnötig pathologisiert und nicht ernst genommen. Es spricht auch wieder einmal ein gewisse Ahnungslosigkeit: Die sexuelle Orientierung eines Menschen hat nichts mit seiner Identität zu tun, lediglich unsere Bezeichnungen ändern sich. Svenja and the City hat die Frage „wie Du warst ein Heteromann und nun bist Du eine Lesbe“ bereits schön erklärt.
Noch einmal zurück zur befürchteten Gewalt: In den USA gibt es inzwischen Untersuchungen zu Gewalt gegenüber Transgendern, in einigen Staaten ist es explizit in die Liste der hate crimes aufgenommen worden – in Deutschland fehlt überhaupt das Bewußtsein für solche Taten und damit auch die Ansätze, wie Transphobie zu bekämpfen wäre.
Schließlich wird das Urteil auch für Cross-Dresser und Transvestiten interessant sein, das Tragen von Frauenkleidung ist schließlich nicht auf Frauen und Transgender begrenzt.