Frauen in der EU – ein Blick in die Zukunft

Salut,

heute schauen wir einmal in die Zukunft, konkret auf den Zeitraum 2014 bis 2020. Das ist die neue Programmperiode im europäischen Haushalt. Für die Bereiche „Gleichstellung von Frauen und Männern“ und „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ hat die Europäische Kommission am 15. November ihren Vorschlag für den Zeitraum nach 2013 vorgestellt. Das neue Programm soll „Rechte und Bürgerschaft“ heißen und (neben zahlreichen weiteren Bereichen, wie zum Beispiel dem Strafrecht) alle Aktionen in Sachen Gleichberechtigung/Kampf gegen Gewalt an Frauen enthalten (also zum Beispiel das jetzige Daphne-Programm und die genderspezifischen Teile von Progress). Insgesamt sind für die siebenjährige Förderperiode 387 Millionen Euro vorgesehen – das bedeutet eine Mittelkürzung um etwa fünf Prozent im Vergleich zu den derzeit laufenden Programmen.

Obwohl die Gleichberechtigung von Frauen und Männern seit ihrem Gründungsjahr 1957 in den Verträgen der Europpäischen Union verankert ist, treffen wir auch heute noch allzu oft auf Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Ein gemeinsamer Topf für geschlechtsspezifische Instrumente der EU kann daher von Nutzen sein. Allerdings greift das immer noch zu kurz. Wir brauchen endlich gender mainstreaming in ALLEN Politikbereichen und dazu gehört auch das sogenannte „Gender budgeting“, also geschlechtsspezifische Haushalte, sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene.

Leider hat das vorgeschlagene Programm „Rechte und Bürgerschaft“ große Nachteile. Es baut nicht genügend auf dem derzeit bestehenden und durchaus erfolgreichen Daphne-Programm auf. Im Frauen- und Gleichstellungausschuss des Europäischen Parlaments wird derzeit ein Bericht zum Daphne-Programm für die laufende Förderperiode diskutiert. Ein weiterer Kritikpunkt ist die (nicht vorhandene) Kontinuität der Finanzierung von Frauenrechtsprojekten ab 2014. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass eine jährliche Prioriotätensetzung zwischen den einzelnen Bereichen innerhalb des Programms die Mittelvergabe steuert. Das bedeutet konkret, dass eine kontinuierliche und der Höhe nach planbare Finanzausstattung der gender-Bereiche nicht vorhanden ist. Die Priorität kann in einem Jahr noch auf dem gender-Bereich liegen, im Nächsten dann auf dem Strafrecht. Eine dauerhafte Planungssicherheit für NGOs ist damit nicht möglich.

Der Vorschlag kommt jetzt ins Parlament und wird dort weiter diskutiert. Es ist leider noch nicht klar, ob und wie der Frauen- und Gleichstellungsausschuss am Gesetzgebungsverfahren beteiligt wird. Ich werde mich auf jeden Fall dafür einsetzen, dass wir ein eigenes Programm für Gewalt gegen Frauen behalten und festegelegte jährliche Gelder für den Frauenrechtsbereich in dem großen Bürgerrechtsprogramm. Egal in welchem Ausschuss :-)

Viele Grüße aus Brüssel,

eure Franziska

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