“Schnelle unbürokratische Hilfen” sollte es für Menschen, die als Kinder in der eigenen Familie bzw. im familiären Umfeld von Täter_innen sexualisierte Gewalt erfahren haben, geben.
So war der Fonds “sexueller Missbrauch” (kurz: FSM) als Teil eines ergänzenden Hilfesystems entstanden. Als struktureller Lückenfüller zwischen Leistungen der Krankenkassen, Unfallversicherungen und jenen nach dem Opferentschädigungsgesetz (kurz: OEG) gedacht, sollte der Fonds all jene Betroffenen auffangen, die keinerlei oder zu wenig Hilfen zur Auf- und Verarbeitung ihrer Erfahrungen erhalten bzw. einfordern können.
Kurz – man konstruierte eine Sonderlösung, die toll klingt, gut gemeint ist und ganz sicher stellt, dass sich an grundlegend exkludierenden Strukturen genau nichts ändert.
Nun meldete sich der “unabhängige Beauftragte zu Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs” Johannes-Wilhelm Rörig mit der Nachricht zu Wort, der Fonds, welcher mit 100 Millionen € geplant war, sei nach wie vor nur bis zur Hälfte eingezahlt und diese Hälfte sei nach bald mehreren tausend Anträgen und entsprechenden Auszahlungen in absehbarer Zeit ausgeschöpft.
Für Antragsstellende, die gerade erst einen Antrag gestellt haben und jene, die seit geraumer Zeit auf die Bearbeitung ihres Antrages warten, eine schwierige Botschaft – für den Diskurs hinter dem Fonds und über die von Täter_innen sexualisierte Gewalt an Kindern allgemein, der Auftakt zu einer weiteren Runde “how to not solve the real problems”.
“Die Länder sollen ihren Anteil zahlen” – fordert Rörig.
“Der Bund ist in der Pflicht” – antworten manche Länder. Andere Länder hingegen begründen ihre Zahlungsverweigerung damit, dass das OEG reformiert werden sollte, statt Sonderlösungen wie diesen Fonds zu etablieren und zu stabilisieren.
Viele konkret Betroffene bleiben in dem Hin und Her zwischen Facepalm und High Five zurück.
Das Opferentschädigungsgesetz ist in seiner Form nicht für die Mehrheit der Fälle von Gewalt in der Kindheit und ihren Folgen anwendbar. Die Mehrheit der passierenden Fälle von durch Täter_innen sexualisierte Kindesmisshandlung kommen weder je zur Strafanzeige, noch werden allgemein bzw. alleinverantwortlich kausal im Zusammenhang mit gesundheitlichen Problem anerkannt.
So werden Jahr für Jahr etliche Anträge auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz aufgrund von Gewalterfahrungen in der Kindheit mit Begründungen abgelehnt, die Betroffene in der eigenen Aufarbeitung zurückwirft und in eine strukturelle Isolation zwingt.
Eine Reform des OEG ist, wenn man die Nummer mit der Sozialstaatlichkeit, der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit politisch wie gesetzlich ernsthaft verankern möchte, absolut notwendig und also ein auch im Sinne der als Kinder zu Opfern von sexualisierter Gewalt gewordenen Menschen, erhobener Einwand gegen die Stützung des Fonds.
Betroffene von (sexualisierter, aber auch anderen Formen von) Gewalt in der Kindheit, stellen eine Personengruppe dar, für die weder die Gesetzgebung noch die Öffentlichkeit derzeit einen bewussten Blick hat.
Die Aufforderung des UBSKM an ebenjene Betroffene trotz aufgezeigter Geldknappheit weiterhin Anträge auf Leistungen aus dem “Fonds sexueller Missbrauch” zu stellen, “um politischen Druck zu erzeugen”, gibt ebenfalls Anlass zu der Annahme, man hielte die in den Anträgen formulierten Nöte und Bedarfe der ehemaligen Opfer für optional und damit guten Gewissens für moralpolitisches Hin-und-Her nutzbar.
Als die Bitten um Hilfen von Menschen, die zu Opfern wurden, an einen Staat, der es versäumt hat, sich um den Schutz und die Versorgung aller von ihm reglementierten Menschen zu kümmern, die sie darstellen, werden sie jedenfalls weder öffentlich erwähnt noch politisch gewichtet.