Embryonen sind Bürger_innen der USA und des US-amerikanischen Bundesstaats, in dem sich ihr Wohnsitz befindet. Sie haben das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, ohne das ihnen kein Staat Leben, Freiheit und Eigentum nehmen oder gesetzlichen Schutz versagen darf.
Wenn es nach US-Republikaner_innen ginge, wäre dies schon bald die Verfassungslage in den USA: das Wahlprogramm, das auf dem Parteitag der „Grand Old Party“ vor einigen Wochen in Florida verabschiedet wurde, sieht ein „human life amendment“ („menschliches Leben“-Verfassungszusatz) vor, das darauf abzielt, befruchtete Eizellen als „ungeborene Kinder“ zu definieren. Dementsprechend wären bereits Blastozysten als US-Bürger_innen anzuerkennen und ihnen die gleichen Zivilrechte einzuräumen wie im 14. Verfassungszusatz für US-Bürger_innen festgelegt; ein gesetzliches Vorhaben, das auf bundesstaatlicher Ebene erst 2011 in Mississippi scheiterte.
Seit das Oberste US-Verfassungsgericht im Fall Roe v. Wade 1973 Schwangerschaftsabbrüche legalisiert hat, sind diese theoretisch bis zur eigenständigen Lebensfähigkeit („viability“) des Fötus‘ möglich. De facto werden aufgrund diverser zusätzlicher Regelungen Abtreibungen überwiegend bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Das nun offiziell eingebrachte „human rights amendment“ ist allerdings nur der Höhepunkt einer jahrzehntelangen Kampagne christlicher Fundamentalist_innen, innerhalb und außerhalb politischer Machtstrukturen, in ihrem Versuch diese Rechtssprechung auszuhöhlen; sei es durch diverse Einschränkungen des Zugangs zu Abtreibungskliniken (oder auch nur Verhütungsmitteln wie der „Pille danach“), durch das Aufstellen zusätzlicher Hürden wie verpflichtender „Beratungs“-Gespräche, unnötigen medizinischen Prozeduren wie transvaginalen Ultraschalls und Warte- oder „Bedenk“-Zeiten, durch die Streichung finanzieller Zuschüsse zu Gesundheitsorganisationen wie Planned Parenthood oder gar Bedrohung und Ermordung von Ärzt_innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Bei all der berechtigten Kritik an jenen unverhohlenen Einschüchterungs- und Bestrafungsmaßnahmen für Menschen, die in den USA eine Schwangerschaft beenden wollen, vergisst man jedoch häufig das Naheliegende: in Deutschland ist Abtreibung noch nicht einmal legal. Paragraph 218, der seit 1871 im deutschen Strafgesetz (in verschiedenen Ausformungen) verankert ist und seit Jahrzehnten von Feminist_innen explizit kritisiert und bekämpft wird, sieht seit 1976 (und im Zuge der Ablehnung einer „Fristenregelung“ erneut seit 1995) lediglich vor, dass Abtreibung unter bestimmten Umständen straffrei bleibt. Wie die Emma schreibt, wird Frauen* hier kein Recht, sondern eine Gnade gewährt – anhand der Bundestagsdebatten kann man das unschön nachvollziehen. Tatsächlich hat Deutschland eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze Europas, und manche gesetzlichen Regelungen, die von christlichen Fundamentalist_innen in den USA erst eingeführt werden möchten und dort von Feminist_innen vehement abgelehnt werden (wie verpflichtende, nicht-neutrale Beratungsgespräche und sogenannte „Bedenkzeit“), sind in Deutschland schon lange Realität.
Abtreibung kann in Deutschland mit bis zu drei Jahren Haft (für die schwangere Person mit einem Jahr Haft) bestraft werden. Wenn keine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch vorliegt oder die Schwangerschaft nicht die Folge einer Straftat ist, ist sie laut deutschem Gesetz rechtswidrig. Nur einen gesetzlichen Ausweg gibt es hier, dennoch bis zur zwölften Woche eine Schwangerschaft beenden lassen zu können: ein verpflichtendes Gespräch bei einer staatlich anerkannten Stelle nach §219, dessen Ziel der „Schutz des ungeborenen Lebens“ sein muss, und das eine schwangere Person dazu „ermutigen“ soll, „eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.“ Wie in §219 weiterhin festgehalten wird, müsse der Frau* dabei „bewusst“ gemacht werden, „daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann […].“
Bereits hier wird deutlich, dass die deutsche Gesetzeslage hinter der der USA zurückbleibt, da in Deutschland noch nicht einmal der Faktor der unabhängigen Lebensfähigkeit eines Fötus‘ in Betracht gezogen wird bei dieser biologisch-moralischen Gleichstellung von Embryonen mit schwangeren Personen. Die Vorschriften für jenes angebliche „Beratungs“-Gespräch illustrieren, dass von Neutralität oder gar einem expliziten Recht auf eigene körperliche Integrität von Frauen* keine Rede sein kann. Darüber hinaus ist es schwangeren Personen erst gestattet, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen, wenn drei Tage zwischen diesem Gespräch und einem Abbruchtermin liegen. So weit entfernt von einem „human life amendment“ ist Deutschland also selbst nicht – auch nach deutschem Gesetz sind Embryonen letztlich „ungeborene Kinder“, die ein „eigenes Recht auf Leben“ haben – vermutlich ist der „Tatbestand“ Abtreibung im Strafgesetzbuch auch deshalb direkt zwischen „Tötung auf Verlangen“ und „Aussetzung“ angesiedelt…
Ebenso beim Verhütungsmittelzugang tut sich Deutschland in manchen Bereichen schwerer als andere europäische Länder und sogar die USA. Während der Mitgliedsbeitrag weiblicher Versicherter beim Großteil der US-Versicherungsunternehmen nun auch die Pille und „Pille danach“ decken muss, wie im Affordable Care Act 2010 beschlossen, übernehmen Krankenkassen in Deutschland die Pille nur bis zum 20. Lebensjahr (und nur in Ausnahmefällen nach dieser Altersgrenze, wenn die Pille zu „therapeutischen Zwecken“ verschrieben wird). Die „Pille danach“ ist in Deutschland noch immer weder rezeptfrei noch kostenlos erhältlich und mit bürokratischem Aufwand und dezidiertem „slut shaming“ verbunden. Das Stichwort „Kampf um reproduktive Rechte“ löst bei vielen Menschen in Europa zwar oft schockierte Ablehnung von christlich-fundamentalistischem Aktivismus in den USA aus, und tatsächlich werden in Deutschland keine Ärzt_innen ermordet, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, und es gibt keine Initiativen Verhütungsmittel zu illegalisieren oder jede Fehlgeburt als potenzielle Straftat zu klassifizieren.
Bedenklich scheint aber, dass die Situation in Deutschland in ihrer Restriktion von vielen unterschätzt wird. Auch hier demonstrieren Abtreibungsgegner_innen vor Praxen, legitimiert durch das Bundesverfassungsgericht. Auch hier profitieren selbsternannte „Lebensrechtler_innen“ wie die am Samstag in Berlin marschierenden Mitglieder des „Bundesverband Lebensrecht“ von einem gesellschaftlichen Klima, das Rabattaktionen der Deutschen Bahn für den Transport dieser Verbindung (ultra-)konservativer bis rechtsradikaler Aktivist_innen möglich macht, während sich die Bahn weigerte, Menschen zum Christopher Street Day in Berlin vergünstigt fahren zu lassen (trotz gegenteiliger Behauptungen). Auch hier halten manche es für ein „Argument,“ die (auch) eherechtliche Diskriminierung nicht-heterosexueller Paare unter dem heterosexistischen (und auch cis-sexistischen) Verweis auf – man fasst es kaum… – „Qualitätsunterschiede“ zu verteidigen. Auch hier bestimmt rape culture („Vergewaltigungskultur“) die Gesetzeslage und Rechtssprechung; zuletzt daran zu erkennen, dass selbst das verbalisierte „Nein“ einer minderjährigen Betroffenen und ein Geständnis des Täters es immer noch legitim machen, diesen Vergewaltiger freizusprechen.
Es ist also ein ganzer Cluster an Widerwärtigkeiten, gegen den morgen das Bündnis „Marsch Für das Leben“ – What the Fuck! protestiert. Wie im Demonstrationsaufruf geschrieben wird: „Die Abtreibungsgegner_innen sind christliche Fundamentalist_innen. Sie kämpfen für eine Gesellschaft, die auf der bürgerlichen Kleinfamilie, Zweigeschlechtlichkeit, einer strengen Sexualmoral, Verbot von Homosexualität und auf ‚Schicksals‘- und Obrigkeitsergebenheit beruht.“ Christliche Fundamentalist_innen gibt es eben nicht nur in den USA – in Deutschland nahmen und nehmen sie noch immer einen erschreckend großen Raum ein.

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