Embryonen sind Bürger_innen der USA und des US-amerikanischen Bundesstaats, in dem sich ihr Wohnsitz befindet. Sie haben das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, ohne das ihnen kein Staat Leben, Freiheit und Eigentum nehmen oder gesetzlichen Schutz versagen darf.
Wenn es nach US-Republikaner_innen ginge, wäre dies schon bald die Verfassungslage in den USA: das Wahlprogramm, das auf dem Parteitag der „Grand Old Party“ vor einigen Wochen in Florida verabschiedet wurde, sieht ein „human life amendment“ („menschliches Leben“-Verfassungszusatz) vor, das darauf abzielt, befruchtete Eizellen als „ungeborene Kinder“ zu definieren. Dementsprechend wären bereits Blastozysten als US-Bürger_innen anzuerkennen und ihnen die gleichen Zivilrechte einzuräumen wie im 14. Verfassungszusatz für US-Bürger_innen festgelegt; ein gesetzliches Vorhaben, das auf bundesstaatlicher Ebene erst 2011 in Mississippi scheiterte.
Seit das Oberste US-Verfassungsgericht im Fall Roe v. Wade 1973 Schwangerschaftsabbrüche legalisiert hat, sind diese theoretisch bis zur eigenständigen Lebensfähigkeit („viability“) des Fötus‘ möglich. De facto werden aufgrund diverser zusätzlicher Regelungen Abtreibungen überwiegend bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Das nun offiziell eingebrachte „human rights amendment“ ist allerdings nur der Höhepunkt einer jahrzehntelangen Kampagne christlicher Fundamentalist_innen, innerhalb und außerhalb politischer Machtstrukturen, in ihrem Versuch diese Rechtssprechung auszuhöhlen; sei es durch diverse Einschränkungen des Zugangs zu Abtreibungskliniken (oder auch nur Verhütungsmitteln wie der „Pille danach“), durch das Aufstellen zusätzlicher Hürden wie verpflichtender „Beratungs“-Gespräche, unnötigen medizinischen Prozeduren wie transvaginalen Ultraschalls und Warte- oder „Bedenk“-Zeiten, durch die Streichung finanzieller Zuschüsse zu Gesundheitsorganisationen wie Planned Parenthood oder gar Bedrohung und Ermordung von Ärzt_innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Bei all der berechtigten Kritik an jenen unverhohlenen Einschüchterungs- und Bestrafungsmaßnahmen für Menschen, die in den USA eine Schwangerschaft beenden wollen, vergisst man jedoch häufig das Naheliegende: in Deutschland ist Abtreibung noch nicht einmal legal. Paragraph 218, der seit 1871 im deutschen Strafgesetz (in verschiedenen Ausformungen) verankert ist und seit Jahrzehnten von Feminist_innen explizit kritisiert und bekämpft wird, sieht seit 1976 (und im Zuge der Ablehnung einer „Fristenregelung“ erneut seit 1995) lediglich vor, dass Abtreibung unter bestimmten Umständen straffrei bleibt. Wie die Emma schreibt, wird Frauen* hier kein Recht, sondern eine Gnade gewährt – anhand der Bundestagsdebatten kann man das unschön nachvollziehen. Tatsächlich hat Deutschland eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze Europas, und manche gesetzlichen Regelungen, die von christlichen Fundamentalist_innen in den USA erst eingeführt werden möchten und dort von Feminist_innen vehement abgelehnt werden (wie verpflichtende, nicht-neutrale Beratungsgespräche und sogenannte „Bedenkzeit“), sind in Deutschland schon lange Realität.
Abtreibung kann in Deutschland mit bis zu drei Jahren Haft (für die schwangere Person mit einem Jahr Haft) bestraft werden. Wenn keine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch vorliegt oder die Schwangerschaft nicht die Folge einer Straftat ist, ist sie laut deutschem Gesetz rechtswidrig. Nur einen gesetzlichen Ausweg gibt es hier, dennoch bis zur zwölften Woche eine Schwangerschaft beenden lassen zu können: ein verpflichtendes Gespräch bei einer staatlich anerkannten Stelle nach §219, dessen Ziel der „Schutz des ungeborenen Lebens“ sein muss, und das eine schwangere Person dazu „ermutigen“ soll, „eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.“ Wie in §219 weiterhin festgehalten wird, müsse der Frau* dabei „bewusst“ gemacht werden, „daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann […].“
Bereits hier wird deutlich, dass die deutsche Gesetzeslage hinter der der USA zurückbleibt, da in Deutschland noch nicht einmal der Faktor der unabhängigen Lebensfähigkeit eines Fötus‘ in Betracht gezogen wird bei dieser biologisch-moralischen Gleichstellung von Embryonen mit schwangeren Personen. Die Vorschriften für jenes angebliche „Beratungs“-Gespräch illustrieren, dass von Neutralität oder gar einem expliziten Recht auf eigene körperliche Integrität von Frauen* keine Rede sein kann. Darüber hinaus ist es schwangeren Personen erst gestattet, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen, wenn drei Tage zwischen diesem Gespräch und einem Abbruchtermin liegen. So weit entfernt von einem „human life amendment“ ist Deutschland also selbst nicht – auch nach deutschem Gesetz sind Embryonen letztlich „ungeborene Kinder“, die ein „eigenes Recht auf Leben“ haben – vermutlich ist der „Tatbestand“ Abtreibung im Strafgesetzbuch auch deshalb direkt zwischen „Tötung auf Verlangen“ und „Aussetzung“ angesiedelt…
Ebenso beim Verhütungsmittelzugang tut sich Deutschland in manchen Bereichen schwerer als andere europäische Länder und sogar die USA. Während der Mitgliedsbeitrag weiblicher Versicherter beim Großteil der US-Versicherungsunternehmen nun auch die Pille und „Pille danach“ decken muss, wie im Affordable Care Act 2010 beschlossen, übernehmen Krankenkassen in Deutschland die Pille nur bis zum 20. Lebensjahr (und nur in Ausnahmefällen nach dieser Altersgrenze, wenn die Pille zu „therapeutischen Zwecken“ verschrieben wird). Die „Pille danach“ ist in Deutschland noch immer weder rezeptfrei noch kostenlos erhältlich und mit bürokratischem Aufwand und dezidiertem „slut shaming“ verbunden. Das Stichwort „Kampf um reproduktive Rechte“ löst bei vielen Menschen in Europa zwar oft schockierte Ablehnung von christlich-fundamentalistischem Aktivismus in den USA aus, und tatsächlich werden in Deutschland keine Ärzt_innen ermordet, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, und es gibt keine Initiativen Verhütungsmittel zu illegalisieren oder jede Fehlgeburt als potenzielle Straftat zu klassifizieren.
Bedenklich scheint aber, dass die Situation in Deutschland in ihrer Restriktion von vielen unterschätzt wird. Auch hier demonstrieren Abtreibungsgegner_innen vor Praxen, legitimiert durch das Bundesverfassungsgericht. Auch hier profitieren selbsternannte „Lebensrechtler_innen“ wie die am Samstag in Berlin marschierenden Mitglieder des „Bundesverband Lebensrecht“ von einem gesellschaftlichen Klima, das Rabattaktionen der Deutschen Bahn für den Transport dieser Verbindung (ultra-)konservativer bis rechtsradikaler Aktivist_innen möglich macht, während sich die Bahn weigerte, Menschen zum Christopher Street Day in Berlin vergünstigt fahren zu lassen (trotz gegenteiliger Behauptungen). Auch hier halten manche es für ein „Argument,“ die (auch) eherechtliche Diskriminierung nicht-heterosexueller Paare unter dem heterosexistischen (und auch cis-sexistischen) Verweis auf – man fasst es kaum… – „Qualitätsunterschiede“ zu verteidigen. Auch hier bestimmt rape culture („Vergewaltigungskultur“) die Gesetzeslage und Rechtssprechung; zuletzt daran zu erkennen, dass selbst das verbalisierte „Nein“ einer minderjährigen Betroffenen und ein Geständnis des Täters es immer noch legitim machen, diesen Vergewaltiger freizusprechen.
Es ist also ein ganzer Cluster an Widerwärtigkeiten, gegen den morgen das Bündnis „Marsch Für das Leben“ – What the Fuck! protestiert. Wie im Demonstrationsaufruf geschrieben wird: „Die Abtreibungsgegner_innen sind christliche Fundamentalist_innen. Sie kämpfen für eine Gesellschaft, die auf der bürgerlichen Kleinfamilie, Zweigeschlechtlichkeit, einer strengen Sexualmoral, Verbot von Homosexualität und auf ‚Schicksals‘- und Obrigkeitsergebenheit beruht.“ Christliche Fundamentalist_innen gibt es eben nicht nur in den USA – in Deutschland nahmen und nehmen sie noch immer einen erschreckend großen Raum ein.
Gegen den im Artikel angesprochenen »Marsch für das Leben«, welcher am 22.9. in Berlin stattfindet, sind kreative Gegenproteste angekündigt:
»Für den 22. September 2012 mobilisiert der Bundesverband Lebensrecht (BvL) wieder zu einem „Marsch für das Leben“ in Berlin. Damit will er für ein generelles Verbot von Abtreibungen demonstrieren und etikettiert dies als „Lebensschutz“. Wie in den vergangenen Jahren wollen wir die Abtreibungsgegner_innen nicht ungestört demonstrieren lassen! […]
Wir rufen dazu auf, dem Marsch der Fundamentalist_innen laut und mit vielfältigen Aktionen entgegenzutreten und fordern:
• Streichung des Paragraphen §218 aus dem Strafgesetzbuch
• Entscheidungsfreiheit für oder gegen eine Abtreibung ohne Bevormundung
• Kostenlosen und (rezept-)freien Zugang zu allen Verhütungsmitteln für alle Menschen, auch zur „Pille danach“
• eine Anerkennung der freien Selbstbestimmung«
Den gesamten Aufruf, sowie weitere Informationen gibt es hier: http://no218nofundis.wordpress.com/2012/08/30/termine-aufruf-anti-fundi-protest-2012/
»Marsch für das Leben« – What The Fuck!
Gegen christlichen Fundamentalismus und Abtreibungsverbot
Kundgebungen:
ab 12:30 Uhr: Otto-von-Bismarck-Allee Ecke Willi-Brandt-Straße (Nähe Kanzler_innen-Amt) > Nähe Auftaktkundgebung der Fundi-Christen
ab 14:00 Uhr: Bebelplatz/Unter den Linden > Nähe Endpunkt des Marsches der Fundi-Christen
„Tatsächlich hat Deutschland eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze Europas“ Gibt es hierfür eigentlich eine (wissenschaftliche) Quelle? Ich habe das schon öfter gelesen, aber leider auch nach längerem Suchen keine, in wissenschaftlichen Hausarbeiten, nutzbare Quelle gefunden.
@Minako: Es lohnt sich bei der WHO (Weltgesundheitsorganisation) zu gucken, z.B. hier: http://www.euro.who.int/en/what-we-do/health-topics/Life-stages/sexual-and-reproductive-health/activities/abortion. Ein bekannte(re)s Buch zur Geschichte von Abtreibung in Deutschland (und Europa) hat z.B. Edith Gindulis geschrieben.
Danke! Mal gucken, ob ich nochmal ein Seminar besuche, wo ich das nutzen kann.
Super Artikel :) vielen Dank dafür!
Leider habe ich die Gegendemo gestern verpasst, aber nächstes Jahr bin ich hoffentlich dabei.
Ich verstehe immer noch nicht, was das Problem bei einem Beratungstermin ist. Ich war mal bei einem dabei (als Unterstützung) und empfand ihn nicht als Zumutung. Es sind für mich viele Szenarien vorstellbar, in denen ein solcher Beratungstermin tatsächlich hilft, den Wünschen der Schwangeren nach zu verfahren…
@Jolene: Danke!
@Robin: Die Problematik wird oben geschildert. Wenn Du das persönlich nicht als Zumutung empfindest als eine „als Unterstützung“ (!) begleitende Person, dann ist das natürlich toll für Dich, ändert aber nichts daran, dass Menschen gesetzlich zu einem von Anfang an auf Überredung ausgelegten „Beratungsgespräch“ gezwungen werden, wenn sie nicht gebären möchten oder können. Wo genau Du heraus liest, dass eine Kritik dieses Zustands die Ablehnung von Beratungsangeboten für (ungewollt) Schwangere bedeuten würde, ist mir ein Rätsel. Unterstützung ist super – aber wir reden hier nicht von einem Unterstützungsangebot, sondern von einem Ultimatum innerhalb eines klaren Machtgefälles, das das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person negiert.
@accalmie: Natürlich ist es nicht dasselbe, als Begleitung zu einem solchen Beratungsgespräch zu gehen oder als Betroffene. Aber immerhin kann ich von mir behaupten, schon mal eines erlebt zu haben.
Weder meine beste Freundin, die ich damals begleitet habe, noch eine andere Freundin, die ebenfalls abgetrieben hat, empfanden das Gespräch als Zumutung. Vermutlich ist das zum großen Teil abhängig von den jeweiligen Beraterinnen, aber was ich erlebt habe, war keinesfalls der tyrannische Versuch einer Überredung. Es lief ungefähr so ab:
Beraterin: „Warum erwägen Sie einen Schwangerschaftsabbruch?“
Meine Freundin: *führt Gründe aus*
Beraterin: „Hm, das klingt schwierig. Es gäbe ja dennoch auch die Möglichkeit *hier weitere Möglichkeiten einfügen*“
Meine Freundin: „Nein.“
Beraterin: „Hm, okay, ich mache dann mal die Unterlagen fertig.“
Ich kann mir wie gesagt viele Szenarien vorstellen, in denen die betroffenen Frauen und Mädchen durch das Beratungsgespräch Hilfe bekommen. Frauen und Mädchen, die vom potentiellen Kindsvater oder ihrer Familie zur Abtreibung gedrängt werden. Frauen aus bildungsfernen Schichten, die keine Ahnung von den Möglichkeiten haben, die sich ihnen bieten. Frauen, die von nirgendwo sonst Unterstützung erhalten, obwohl sie das Kind eigentlich behalten wollen. Usw.usf.
Freiwillige Beratungsgespräche würden genau diese Frauen und Mädchen nicht erreichen, da sie nunmal freiwillig sind.
@Robin: So, diese „Diskussion“ werde ich nach diesem letzten Austausch nicht weiter führen – zuviel derailing.
1. Warum gehst Du davon aus, dass Du der_die einzige bist, der_die hier behaupten kann, schon einmal ein solches „Beratungsgespräch“ erlebt zu haben?
2. Nochmal: Es ist toll, dass weder Du noch Deine beste Freundin noch deren Freundin deren Gespräche als Zumutung empfanden, und das meine ich ganz unironisch. Die gesetzliche Vorgabe der Überredung ist allerdings bindend, und die Ausführung dieses Gesprächs mag nicht uniform sein, ist aber Glücks- und Strukturen- und gesellschaftliche Positionierungs-Sache. Im übrigen empfinden unterschiedliche Menschen „Zumutungen“ ab unterschiedlichen Graden, und es ist immer eine Zumutung, vor ein Ultimatum gestellt zu werden, vor allem in einer solchen Situation. Das führt mich auch direkt zu
3. Wie Du das „Gespräch“ schilderst: das mag überraschend sein für manche, aber all das geht die Beraterin nichts an. Auch wenn es die Gesetzeslage negiert: Es besteht kein Rechtfertigungsanspruch für Menschen bei Schwangerschaftsabbrüchen. Zu einem solchen Gespräch sollten Menschen mit (auch körperlichem) Selbstbestimmungsrecht nicht gezwungen werden dürfen, und die Machtrolle und das Abhängigkeitsverhältnis sind in diesem Gespräch klar verteilt. Das hängt dann direkt zusammen mit
4. Nämlich Deiner Annahme, dass Zwang grundsätzlich eine Notwendigkeit sei für „bildungsferne“ Schichten und wen auch immer Du da noch in Deiner Definition einschließt. Das ist absurd auf mehreren Ebenen, aber vor allem dieser: nein, Grundrechte gelten für alle. Niemand sollte Grundrechte dafür abtreten müssen und vor Ultimaten gestellt werden, wenn es darum geht, Menschen zu Geburten zwingen zu wollen und/oder es nur eine Möglichkeit gibt sich diesem Zwang zu entziehen. Was bei den potentiellen Problemsituationen, die Du geschildert hast, hilft? Eine gut ausgebaute Struktur und offensive Information über Unterstützungs- und Beratungsangebote, die allen Menschen offenstehen, die kostenlos und zugänglich sind, die ohne sl*t shaming auskommen, über die bereits z.B. in der Schule aufgeklärt wird, die das Selbstbestimmungsrecht von Menschen akzeptieren, „usw.usf.“
Grundsätzlich könnte man ja auch einfach mal den US-feministischen Slogan berücksichtigen: „Trust women*“ (Vertraut Frauen*). Denn in dem Weltbild, das Deiner Auffassung von Freiwilligkeit, „Beratung“ und Zwang zugrunde zu liegen scheint, sind schwangere Personen offenbar selbst zu unfähig und zu hilflos, adäquat über den eigenen Körper (und über Beratungsbedürfnisse) bestimmen zu können, und müssen entmüdigt und dann zu ihrem eigenen Wohl gesetzlich gezwungen werden, sich Offiziellen zu erklären. Genau das wird aber auch in diesem Artikel kritisiert, und ich finde es erschreckend, dass Du das unter dem Mantel von Pseudo-Frauen*-Rechten zu legitimieren versuchst.
„Ich kann mir wie gesagt viele Szenarien vorstellen, in denen die betroffenen Frauen und Mädchen durch das Beratungsgespräch Hilfe bekommen. Frauen und Mädchen, die vom potentiellen Kindsvater oder ihrer Familie zur Abtreibung gedrängt werden. Frauen aus bildungsfernen Schichten, die keine Ahnung von den Möglichkeiten haben, die sich ihnen bieten. Frauen, die von nirgendwo sonst Unterstützung erhalten, obwohl sie das Kind eigentlich behalten wollen. Usw.usf.
Freiwillige Beratungsgespräche würden genau diese Frauen und Mädchen nicht erreichen, da sie nunmal freiwillig sind.“
Oben geschilderte Situationen kann ich mir (in anderer Konstellation) auch vorstellen, wenn die Frau das Kind behalten will. Also, Unmündigkeit als mögliche Prämisse. Schließlich gibts ja auch Frauen/Mädels, die ein Kind wollen, aber keine Unterstützung vom Kindsvater haben und/oder über ihre rechtlichen/finanziellen Unterstützungsmethoden nicht Bescheid wissen.
Wenn man danach ginge, müsste es auch für schwangere Frauen, die das Kind definitiv behalten wollen, eine verpflichtende Beratung geben.
Es ist ja gut und schön, dass in diesem Fall das Beratungsgespräch gut lief und keinen Zwang implizierte.
Dennoch wäre ich anstatt einer verpflichtenden Beratung eher dafür, auf das Beratungsangebot ausdrücklich hinzuweisen und dann die jeweilige Frau entscheiden zu lassen, ob sie das wahrnehmen will oder nicht.
Am 21.9 ist wieder ne Demo in Berlin!
Wollte ich nur mal erwähnt haben ;-)
http://no218nofundis.wordpress.com/