Der dauernde Kampf um Reproduktionsrechte

Embryonen sind Bürger_innen der USA und des US-amerikanischen Bundesstaats, in dem sich ihr Wohnsitz befindet. Sie haben das Recht auf ein ordent­liches Ge­richts­­verfahren, ohne das ihnen kein Staat Leben, Freiheit und Eigen­tum nehmen oder gesetz­lichen Schutz versagen darf.

Wenn es nach US-Republikaner_innen ginge, wäre dies schon bald die Ver­fassungs­­­lage in den USA: das Wahl­­programm, das auf dem Par­tei­­tag der „Grand Old Party“ vor einigen Wochen in Flo­rida verabschiedet wurde, sieht ein „human life amendment“ („menschliches Leben“-Verfassungs­­­zusatz) vor, das darauf abzielt, be­fruchtete Ei­­­zellen als „ungeborene Kinder“ zu de­finieren. Dem­­­ent­­sprech­end wären be­reits Blasto­­­zysten als US-Bürger_innen an­­­zu­­­er­­kennen und ihnen die gleichen Zivil­­­rechte ein­­zu­­räumen wie im 14. Ver­­fas­sungs­­­­zusatz für US-Bürger_innen fest­­gelegt; ein gesetz­­liches Vor­­haben, das auf bunde­sstaat­licher Ebene erst 2011 in Mi­ssi­­­ssi­­ppi scheiterte.

Seit das Ober­­ste US-Verfassungs­­­gericht im Fall Roe v. Wade 1973 Schwanger­­­schafts­­­ab­­­brüche legali­siert hat, sind diese theo­­retisch bis zur eigen­­­ständigen Lebens­­­fähig­­keit („viability“) des Fötus‘ möglich. De facto werden aufgrund diverser zu­sätzlicher Regelungen Ab­trei­bungen über­­wiegend bis zur 12. Schwanger­­schafts­­woche vor­genommen. Das nun offi­­ziell ein­­gebrachte „human rights amendment“ ist allerdings nur der Höhe­punkt einer jahr­­zehnte­­langen Kam­pagne christ­­licher Fundamentalist_innen, inner­halb und außer­­halb politischer Macht­­strukturen, in ihrem Versuch diese Rechts­sprechung aus­zuhöhlen; sei es durch diverse Ein­schränkungen des Zugangs zu Abtreibungskliniken (oder auch nur Ver­hütungs­mitteln wie der „Pille danach“), durch das Aufstellen zusätzlicher Hürden wie ver­pflichtender „Beratungs“-Gespräche, un­­nötigen medizinischen Prozeduren wie trans­vaginalen Ultra­schalls und Warte- oder „Bedenk“-Zeiten, durch die Streichung finanzieller Zu­schüsse zu Ge­sund­heits­orga­nisa­tionen wie Plan­ned Parent­hood oder gar Bedrohung und Ermordung von Ärzt_innen, die Schwanger­­schafts­­ab­­brüche vor­nehmen.

Bei all der berechtigten Kritik an jenen un­­ver­hohlenen Ein­­schüchter­ungs- und Be­­­­stra­­fungs­­­maß­­­nahmen für Menschen, die in den USA eine Schwanger­­­­schaft beenden wollen, vergisst man jedoch häufig das Nahe­­­liegende: in Deutsch­­land ist Ab­treibung noch nicht einmal legal. Para­graph 218, der seit 1871 im deutschen Straf­­­gesetz (in verschiedenen Aus­­­formungen) ver­­ankert ist und seit Jahr­­­zehnten von Feminist_innen explizit kriti­­siert und be­­kämpft wird, sieht seit 1976 (und im Zuge der Ab­­lehnung einer „Fristen­­regelung“ erneut seit 1995) ledig­lich vor, dass Ab­­­­trei­bung unter be­­stim­m­ten Um­­­­ständen straf­­­frei bleibt. Wie die Emma schreibt, wird Frauen* hier kein Recht, sondern eine Gnade gewährt – anhand der Bundes­tags­­­debatten kann man das un­schön nach­­­voll­­­ziehen. Tat­­säch­lich hat Deutsch­­land eines der restrik­­tiv­sten Ab­treibungs­­­ge­setze Europas, und manche gesetz­­­lichen Regelungen, die von christ­­­lichen Fundamentalist_innen in den USA erst ei­ngeführt werden möchten und dort von Feminist_innen vehement abgelehnt werden (wie verpflichtende, nicht-neutrale Be­ratungs­­­ge­spräche und so­­genannte „Bedenk­zeit“), sind in Deutsch­­land schon lange Reali­tät.

Abtreibung kann in Deutsch­land mit bis zu drei Jahren Haft (für die schwangere Person mit einem Jahr Haft) be­straft werden. Wenn keine medizinische Indikation für einen Schwanger­­schafts­­ab­­bruch vorliegt oder die Schwanger­­schaft nicht die Folge einer Straf­tat ist, ist sie laut deutschem Gesetz rechtswidrig. Nur einen gesetz­lichen Ausweg gibt es hier, dennoch bis zur zwölften Woche eine Schwanger­­schaft beenden lassen zu können: ein ver­pflichtendes Gespräch bei einer staat­lich anerkannten Stelle nach §219, dessen Ziel der „Schutz des ungeborenen Lebens“ sein muss, und das eine schwangere Person dazu „ermutigen“ soll, „eine ver­ant­wortliche und gewissen­­hafte Entscheidung zu treffen.“ Wie in §219 weiterhin fest­gehalten wird, müsse der Frau* dabei „bewusst“ gemacht werden, „daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwanger­­schaft auch ihr gegen­über ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechts­­ord­nung ein Schwanger­­­schafts­­­ab­­bruch nur in Aus­­nahme­­­situa­­tionen in Be­tracht kom­men kann […].“

Bereits hier wird deutlich, dass die deutsche Gesetzeslage hinter der der USA zurückbleibt, da in Deutsch­land noch nicht einmal der Faktor der unabhängigen Lebensfähigkeit eines Fötus‘ in Betracht gezogen wird bei dieser biologisch-moralischen Gleich­stellung von Embryonen mit schwangeren Personen. Die Vorschriften für jenes angebliche „Beratungs“-Gespräch illustrieren, dass von Neutra­lität oder gar einem expliziten Recht auf eigene kör­perliche Integrität von Frauen* keine Rede sein kann. Darüber hinaus ist es schwangeren Personen erst gestattet, die Schwanger­­­schaft ab­brechen zu lassen, wenn drei Tage zwischen diesem Gespräch und einem Abbruch­termin liegen. So weit entfernt von einem „human life amendment“ ist Deutsch­land also selbst nicht – auch nach deutschem Gesetz sind Embryonen letztlich „ungeborene Kinder“, die ein „eigenes Recht auf Leben“ haben – vermutlich ist der „Tatbestand“ Abtreibung im Straf­­gesetz­­buch auch deshalb direkt zwischen „Tötung auf Ver­langen“ und „Aus­setzung“ angesiedelt…

Ebenso beim Ver­hüt­ungs­­mittel­­zu­gang tut sich Deutsch­­land in manchen Bereichen schwerer als andere euro­­päische Länder und sogar die USA. Während der Mit­glieds­­beitrag weiblicher Ver­sicherter beim Groß­teil der US-Ver­sicher­ungs­­unter­nehmen nun auch die Pille und „Pille danach“ decken muss, wie im Affordable Care Act 2010 beschlossen, über­nehmen Kranken­kassen in Deutschland die Pille nur bis zum 20. Lebens­jahr (und nur in Aus­nahme­fällen nach dieser Altersgrenze, wenn die Pille zu „therapeutischen Zwecken“ verschrieben wird). Die „Pille danach“ ist in Deutschland noch immer weder rezept­frei noch kosten­los erhältlich und mit büro­kra­tischem Aufwand und dezidiertem „slut shaming“ verbunden. Das Stichwort „Kampf um reproduktive Rechte“ löst bei vielen Menschen in Eu­ropa zwar oft schockierte Ablehnung von christlich-fundamenta­listischem Aktivismus in den USA aus, und tat­sächlich werden in Deutsch­land keine Ärzt_innen ermordet, die Schwanger­­schafts­­ab­­brüche vor­nehmen, und es gibt keine Initiativen Ver­hütungs­­­mittel zu il­­lega­li­­­sieren oder je­de Fehl­geburt als poten­zielle Straf­­t­at zu klassi­fi­zieren.

Bedenk­lich scheint aber, dass die Situation in Deutsch­­land in ihrer Restriktion von vielen unter­schätzt wird. Auch hier demon­strieren Ab­treibungs­gegner_innen vor Praxen, legitimiert durch das Bundes­­ver­­fas­sungs­­ge­richt. Auch hier profitieren selbst­ernannte „Lebensrechtler_innen“ wie die am Samstag in Berlin marschierenden Mitglieder des „Bundes­verband Lebens­recht“ von einem ge­sell­schaft­­lichen Klima, das Ra­batt­­aktionen der Deutschen Bahn für den Transport dieser Ver­­bindung (ultra-)konservativer bis rechts­radikaler Aktivist_innen möglich macht, während sich die Bahn weigerte, Menschen zum Christopher Street Day in Berlin vergünstigt fahren zu lassen (trotz gegen­teiliger Behauptungen). Auch hier halten manche es für ein „Argument,“ die (auch) ehe­­rechtliche Dis­kriminierung nicht-hetero­sexueller Paare unter dem he­tero­­sexistischen (und auch cis-sexistischen) Ver­weis auf – man fasst es kaum… – „Qua­litäts­­unter­schiede“ zu ver­teidigen. Auch hier bestimmt rape culture („Ver­gewaltigungs­kultur“) die Gesetzes­­­lage und Rechts­­­sprechung; zuletzt daran zu erkennen, dass selbst das ver­­ba­li­­­sier­te „Nein“ einer minder­­jährigen Betroffenen und ein Geständ­nis des Täters es immer noch legitim machen, diesen Vergewaltiger frei­zu­sprechen.

Es ist also ein ganzer Cluster an Wider­­wärtig­keiten, gegen den morgen das Bündnis „Marsch Für das Leben“ – What the Fuck! protestiert. Wie im Demonstrationsaufruf geschrieben wird: „Die Abtreibungsgegner_innen sind christliche Fundamentalist_innen. Sie kämpfen für eine Gesellschaft, die auf der bürgerlichen Kleinfamilie, Zweigeschlechtlichkeit, einer strengen Sexualmoral, Verbot von Homosexualität und auf ‚Schicksals‘- und Obrigkeitsergebenheit beruht.“ Christliche Fundamentalist_innen gibt es eben nicht nur in den USA – in Deutsch­land nahmen und nehmen sie noch immer einen erschreckend großen Raum ein.

13 Kommentare zu „Der dauernde Kampf um Reproduktionsrechte

  1. Gegen den im Artikel angesprochenen »Marsch für das Leben«, welcher am 22.9. in Berlin stattfindet, sind kreative Gegenproteste angekündigt:

    »Für den 22. September 2012 mobilisiert der Bundesverband Lebensrecht (BvL) wieder zu einem „Marsch für das Leben“ in Berlin. Damit will er für ein generelles Verbot von Abtreibungen demonstrieren und etikettiert dies als „Lebensschutz“. Wie in den vergangenen Jahren wollen wir die Abtreibungsgegner_innen nicht ungestört demonstrieren lassen! […]

    Wir rufen dazu auf, dem Marsch der Fundamentalist_innen laut und mit vielfältigen Aktionen entgegenzutreten und fordern:
    • Streichung des Paragraphen §218 aus dem Strafgesetzbuch
    • Entscheidungsfreiheit für oder gegen eine Abtreibung ohne Bevormundung
    • Kostenlosen und (rezept-)freien Zugang zu allen Verhütungsmitteln für alle Menschen, auch zur „Pille danach“
    • eine Anerkennung der freien Selbstbestimmung«

    Den gesamten Aufruf, sowie weitere Informationen gibt es hier: http://no218nofundis.wordpress.com/2012/08/30/termine-aufruf-anti-fundi-protest-2012/

    »Marsch für das Leben« – What The Fuck!
    Gegen christlichen Fundamentalismus und Abtreibungsverbot

    Kundgebungen:

    ab 12:30 Uhr: Otto-von-Bismarck-Allee Ecke Willi-Brandt-Straße (Nähe Kanzler_innen-Amt) > Nähe Auftaktkundgebung der Fundi-Christen

    ab 14:00 Uhr: Bebelplatz/Unter den Linden > Nähe Endpunkt des Marsches der Fundi-Christen

  2. „Tat­­säch­lich hat Deutsch­­land eines der restrik­­tiv­sten Ab­treibungs­­­ge­setze Europas“ Gibt es hierfür eigentlich eine (wissenschaftliche) Quelle? Ich habe das schon öfter gelesen, aber leider auch nach längerem Suchen keine, in wissenschaftlichen Hausarbeiten, nutzbare Quelle gefunden.

  3. Super Artikel :) vielen Dank dafür!

    Leider habe ich die Gegendemo gestern verpasst, aber nächstes Jahr bin ich hoffentlich dabei.

  4. Ich verstehe immer noch nicht, was das Problem bei einem Beratungstermin ist. Ich war mal bei einem dabei (als Unterstützung) und empfand ihn nicht als Zumutung. Es sind für mich viele Szenarien vorstellbar, in denen ein solcher Beratungstermin tatsächlich hilft, den Wünschen der Schwangeren nach zu verfahren…

  5. @Jolene: Danke!
    @Robin: Die Problematik wird oben geschildert. Wenn Du das persönlich nicht als Zumutung empfindest als eine „als Unterstützung“ (!) begleitende Person, dann ist das natürlich toll für Dich, ändert aber nichts daran, dass Menschen gesetzlich zu einem von Anfang an auf Überredung ausgelegten „Beratungsgespräch“ gezwungen werden, wenn sie nicht gebären möchten oder können. Wo genau Du heraus liest, dass eine Kritik dieses Zustands die Ablehnung von Beratungsangeboten für (ungewollt) Schwangere bedeuten würde, ist mir ein Rätsel. Unterstützung ist super – aber wir reden hier nicht von einem Unterstützungsangebot, sondern von einem Ultimatum innerhalb eines klaren Machtgefälles, das das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person negiert.

  6. @accalmie: Natürlich ist es nicht dasselbe, als Begleitung zu einem solchen Beratungsgespräch zu gehen oder als Betroffene. Aber immerhin kann ich von mir behaupten, schon mal eines erlebt zu haben.
    Weder meine beste Freundin, die ich damals begleitet habe, noch eine andere Freundin, die ebenfalls abgetrieben hat, empfanden das Gespräch als Zumutung. Vermutlich ist das zum großen Teil abhängig von den jeweiligen Beraterinnen, aber was ich erlebt habe, war keinesfalls der tyrannische Versuch einer Überredung. Es lief ungefähr so ab:
    Beraterin: „Warum erwägen Sie einen Schwangerschaftsabbruch?“
    Meine Freundin: *führt Gründe aus*
    Beraterin: „Hm, das klingt schwierig. Es gäbe ja dennoch auch die Möglichkeit *hier weitere Möglichkeiten einfügen*“
    Meine Freundin: „Nein.“
    Beraterin: „Hm, okay, ich mache dann mal die Unterlagen fertig.“

    Ich kann mir wie gesagt viele Szenarien vorstellen, in denen die betroffenen Frauen und Mädchen durch das Beratungsgespräch Hilfe bekommen. Frauen und Mädchen, die vom potentiellen Kindsvater oder ihrer Familie zur Abtreibung gedrängt werden. Frauen aus bildungsfernen Schichten, die keine Ahnung von den Möglichkeiten haben, die sich ihnen bieten. Frauen, die von nirgendwo sonst Unterstützung erhalten, obwohl sie das Kind eigentlich behalten wollen. Usw.usf.

    Freiwillige Beratungsgespräche würden genau diese Frauen und Mädchen nicht erreichen, da sie nunmal freiwillig sind.

  7. @Robin: So, diese „Diskussion“ werde ich nach diesem letzten Austausch nicht weiter führen – zuviel derailing.
    1. Warum gehst Du davon aus, dass Du der_die einzige bist, der_die hier behaupten kann, schon einmal ein solches „Beratungsgespräch“ erlebt zu haben?
    2. Nochmal: Es ist toll, dass weder Du noch Deine beste Freundin noch deren Freundin deren Gespräche als Zumutung empfanden, und das meine ich ganz unironisch. Die gesetzliche Vorgabe der Überredung ist allerdings bindend, und die Ausführung dieses Gesprächs mag nicht uniform sein, ist aber Glücks- und Strukturen- und gesellschaftliche Positionierungs-Sache. Im übrigen empfinden unterschiedliche Menschen „Zumutungen“ ab unterschiedlichen Graden, und es ist immer eine Zumutung, vor ein Ultimatum gestellt zu werden, vor allem in einer solchen Situation. Das führt mich auch direkt zu
    3. Wie Du das „Gespräch“ schilderst: das mag überraschend sein für manche, aber all das geht die Beraterin nichts an. Auch wenn es die Gesetzeslage negiert: Es besteht kein Rechtfertigungsanspruch für Menschen bei Schwangerschaftsabbrüchen. Zu einem solchen Gespräch sollten Menschen mit (auch körperlichem) Selbstbestimmungsrecht nicht gezwungen werden dürfen, und die Machtrolle und das Abhängigkeitsverhältnis sind in diesem Gespräch klar verteilt. Das hängt dann direkt zusammen mit
    4. Nämlich Deiner Annahme, dass Zwang grundsätzlich eine Notwendigkeit sei für „bildungsferne“ Schichten und wen auch immer Du da noch in Deiner Definition einschließt. Das ist absurd auf mehreren Ebenen, aber vor allem dieser: nein, Grundrechte gelten für alle. Niemand sollte Grundrechte dafür abtreten müssen und vor Ultimaten gestellt werden, wenn es darum geht, Menschen zu Geburten zwingen zu wollen und/oder es nur eine Möglichkeit gibt sich diesem Zwang zu entziehen. Was bei den potentiellen Problemsituationen, die Du geschildert hast, hilft? Eine gut ausgebaute Struktur und offensive Information über Unterstützungs- und Beratungsangebote, die allen Menschen offenstehen, die kostenlos und zugänglich sind, die ohne sl*t shaming auskommen, über die bereits z.B. in der Schule aufgeklärt wird, die das Selbstbestimmungsrecht von Menschen akzeptieren, „usw.usf.“

    Grundsätzlich könnte man ja auch einfach mal den US-feministischen Slogan berücksichtigen: „Trust women*“ (Vertraut Frauen*). Denn in dem Weltbild, das Deiner Auffassung von Freiwilligkeit, „Beratung“ und Zwang zugrunde zu liegen scheint, sind schwangere Personen offenbar selbst zu unfähig und zu hilflos, adäquat über den eigenen Körper (und über Beratungsbedürfnisse) bestimmen zu können, und müssen entmüdigt und dann zu ihrem eigenen Wohl gesetzlich gezwungen werden, sich Offiziellen zu erklären. Genau das wird aber auch in diesem Artikel kritisiert, und ich finde es erschreckend, dass Du das unter dem Mantel von Pseudo-Frauen*-Rechten zu legitimieren versuchst.

  8. „Ich kann mir wie gesagt viele Szenarien vorstellen, in denen die betroffenen Frauen und Mädchen durch das Beratungsgespräch Hilfe bekommen. Frauen und Mädchen, die vom potentiellen Kindsvater oder ihrer Familie zur Abtreibung gedrängt werden. Frauen aus bildungsfernen Schichten, die keine Ahnung von den Möglichkeiten haben, die sich ihnen bieten. Frauen, die von nirgendwo sonst Unterstützung erhalten, obwohl sie das Kind eigentlich behalten wollen. Usw.usf.

    Freiwillige Beratungsgespräche würden genau diese Frauen und Mädchen nicht erreichen, da sie nunmal freiwillig sind.“

    Oben geschilderte Situationen kann ich mir (in anderer Konstellation) auch vorstellen, wenn die Frau das Kind behalten will. Also, Unmündigkeit als mögliche Prämisse. Schließlich gibts ja auch Frauen/Mädels, die ein Kind wollen, aber keine Unterstützung vom Kindsvater haben und/oder über ihre rechtlichen/finanziellen Unterstützungsmethoden nicht Bescheid wissen.
    Wenn man danach ginge, müsste es auch für schwangere Frauen, die das Kind definitiv behalten wollen, eine verpflichtende Beratung geben.

    Es ist ja gut und schön, dass in diesem Fall das Beratungsgespräch gut lief und keinen Zwang implizierte.
    Dennoch wäre ich anstatt einer verpflichtenden Beratung eher dafür, auf das Beratungsangebot ausdrücklich hinzuweisen und dann die jeweilige Frau entscheiden zu lassen, ob sie das wahrnehmen will oder nicht.

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