Behinderungsmerkmal: Mehrfachdiskriminiert

Hannah C. Rosenblatt bloggt auf “Ein Blog von Vielen” über Gewalt, ihre Formen und Folgen, Inklusion und ihr Leben mit dissoziativer Identitätsstruktur. Sie ist auch bei Twitter aktiv. Diese Woche hat sie sich die Anhörung des Ausschusses „Arbeit und Soziales“ zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen angeschaut.

Unter dem Titel “Bundesteilhabegesetz” soll eine umfassende Reform der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen vorgelegt werden. Verschiedene Punkte der Reformpläne wurden vorgestern in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales hinterfragt. Dabei zeichnete sich ab, dass über die Wege zur Reform des § 9 SGB IX [die Vorschrift, die bis heute ausreichend sicherstellen soll, dass Menschen hinsichtlich ihrem Wunsch- und Wahlrecht zur Teilhabe entsprechend ihren Bedürfnissen Unterstützung erhalten] keineswegs nur Einigkeit herrscht. Auf der Webseite des Bundestags wurde aber auch festgestellt: „Einigkeit herrschte jedoch darin, das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen zu stärken, die Beratungsangebote und die Durchlässigkeit der Werkstätten für Behinderte zu verbessern.“

Bisher werden nicht alle Personen mit Behinderungen gleichgestellt, was sie in ihrem Recht auf Einforderung von Leistungen zur Teilhabe einschränkt. So wurde von der Universität Kassel das Bundesgleichstellungsgesetz (kurz BGG) evaluiert. Dabei kamen die Wissenschaftler_innen zu dem Ergebnis, dass nicht alle Gruppen der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt würden. Waltraud Wolff (SPD) führte an, dass Menschen mit “schlechten Kenntnissen der deutschen Sprache”, hörgeschädigte Menschen, Frauen mit Behinderungen, aber auch Menschen mit “geistigen und Lernbehinderungen” betroffen seien und richtete die Frage an Antje Welke von der Bundesvereinigung “Lebenshilfe”, was nötig sei, um diesen Menschen ausreichend Berücksichtigung zu geben. Diese antwortete darauf, dass die Etablierung leichter Sprache, die Abgrenzung “hörgeschädigter” Menschen von sogenannten gehörlosen Menschen als eigenständige Gruppe, so wie die Flexibilisierung von Verwaltungsabläufen und die Möglichkeiten zu alternativen Kommunikationswegen für Menschen mit sogenannten “seelischen Behinderungen” eingebettet werden müsse. Welke führte aus, dass es für Frauen mit Behinderungen, wie auch für “Menschen mit Migrationshintergrund”, wegen des Umstandes der Mehrfachdiskriminierung eine eigene Vorschrift geben müsse.

Es ist mir, als Frau*, die mit einer Behinderung lebt, ein gutes Zeichen, wenn nach zehn Jahren eher fruchtlosen Bemühungen für die Gleichstellung (und damit implizit die Teilhabe) von Frauen mit Behinderungen, diese im BGG eigens erscheinen sollen. Denn bekannt ist ja auch: Wer oder was nicht in irgendeinem Gesetz oder einer Vorschrift zu einem Gesetz benannt wird, existiert nicht als eigenständiges „Problem“ bzw. eigenständige Personen/Betroffenengruppe bzw. als Rechtsgegenstand. Das hat zur Folge, dass weder Schutz noch Strafe noch Regulierung allgemein für/an/mit/aufgrund von eben diesem Rechtgegenstand verbindlich festgeschrieben sind.

Allerdings hat sich in meinen Augen auch die Politik ™ damit kein gutes Zeugnis ausgestellt, denn was dieser Vorschlag auch sagt ist ja: “Mehrfachdiskriminierte Personen, die mit wie auch immer gelagerten Behinderungen leben müssen, benötigen einen gesetzlich regulierten Anspruch zur Gleichstellung (und damit eben auch zum Recht auf Teilhabe am Leben) in der Bundesrepublik Deutschland, weil sie ihn sonst nicht erhalten”.

Und dies steht neben dem folgenden Spannungsfeld: Einerseits soll niemandes Wunsch- und Wahlrecht beschnitten werden. Andererseits geschieht das aber in der Praxis immerzu, da die gesetzlich festgeschriebene Beschneidung durch die Kostenträger der Teilhabeleistungen, verhindert, dass alle Menschen, egal mit welcher Behinderung sie leben, auch an jedem Standort in Deutschland entsprechend ihren Rechten erhalten, was sie wünschen und wählen. So wurde in der Anhörung die Öffnung des Wunsch- und Wahlrechtes von Menschen mit Behinderung letztlich (und nach meinem Verständnis der Sachlage) aus Kostengründen bzw. Gründen lokaler Infrastrukturen abgelehnt, was für mich persönlich nicht hinnehmbar ist.

Denn apropos Kosten und Finanzierungen: Personen, die auf eine Assistenz angewiesen sind, können weder mehr als 2600€ als Schonvermögen ansparen, noch davon ausgehen, das ihre EhepartnerInnen* von ihren Finanzen unberührt bleiben. Gerade die Wortmeldung Nancy Posers, die als einzige offensichtlich konkret betroffene Person unter den Sachverständigen sprach und dieses offen bedauerte, erschien mir als Mensch mit nie mehr als Hartz 4 auf dem Konto als unfassbar bitterer Aus- und Einblick auch in die Leben anderer Menschen mit Behinderungen. Poser ist Richterin am Landgericht und hat kaum mehr auf dem Konto als andere in einem Monat verdienen. Weil sie mit einer Muskelatrophie lebt. Weil sie damit geboren wurde. Gut, sie hat ein Studium geschafft, hat einen Job gefunden und steht im Berufsleben – das ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit, wenn man mit einem so großem Unterstützungsbedarf zur Interaktion und Anpassung an die bestehende Umgebung(snorm) lebt, doch am Ende unterscheiden sich ihre sowohl finanziell als auch die daran gebundenen anderen Möglichkeiten kaum von denen, die ich habe mit meinen 10 Jahren Hartz – weil keine angemessene Möglichkeit zur Berufsausbildung für Menschen mit seelischer Behinderung – 4.

Auch das wurde thematisiert. 18% aller im Jobcenter landenden Menschen mit Behinderungen, werden in Werkstätten eingegliedert, die oftmals gar nicht passend konzipiert sind. So sind inzwischen etwa 30% der Menschen, die in Werkstätten arbeiten, Personen, die mit “seelischen Behinderungen” leben. Tendenz steigend und das nicht zuletzt auch, weil viele Menschen erst durch krankmachende Arbeitsbedingungen auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu chronisch Kranken und damit ebenfalls schwerbehinderten Menschen gemacht werden.

Als schön zu hören, erlebte ich den Einwurf, dass das Recht auf Teilhabe nicht allein durch das Schaffen von Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt für Menschen, die mit Behinderungen leben erfüllt werde. So wurde angeführt, dass der übliche Lebensrhythmus von verschiedenen Tätigkeiten geprägt sei und immer auch mit sozialer Teilhabe am Leben einher gehen müsse und ergo auch entsprechenden Leistungen zu ermöglichen seien. Was für mich implizierte, dass auch die Sorgearbeit von schwerbehinderten Frauen oder der “2 Stunden die Woche”- Job von Senior_innen mit Behinderungen, so wie die Überlebensarbeit für akut unter der ihre Behinderung definierende Krankheit leidenden Personen gesehen wurden.

Alles in allem bleibt: der Weg zu einem Gesetz, das umfassend und ohne weitere Ausschlüsse und Diskriminierungen zu produzieren, Menschen, die genau davon in ihrer Lebensqualität und ihren Entfaltungsmöglichkeiten zum Teil massiv eingeschränkt werden, stärken und sichern soll, ist steinig.

Das Video zur Anhörung ist hier zu finden.
Eine schriftliche Stellungnahme der teilnehmenden Personen wurde angefertigt und ist hier zu finden.

Ein Kommentar zu „Behinderungsmerkmal: Mehrfachdiskriminiert

  1. Hallo Hannah,

    vielen Dank für diesen informativen Beitrag, von dem ich einiges gelernt habe! Hatte ihn mir sogar ausgedruckt, um alles in Ruhe lesen zu können :)

    Liebe virtuelle Grüße
    Magda

Kommentare sind geschlossen.

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