Bonjour,
heute möchte ich auf Leonies Frage eingehen. Sie schrieb beim letzten Mal: „Was sagt eine Europapolitikerin dazu, dass die EU bereit ist, Irland weiterhin ein totales Abtreibungsverbot zu zugestehen, nur um einen EU-Vertrag durchzubringen? Der Zweck heiligt die Mittel? Sehr interessant ist dies auch, da die EU eigentlich einheitlich beschlossen hatte, das alle Frauen in EU-Ländern ihr Recht auf einen Abbruch einfordern können. Kann die EU in diesem Fall wirklich Frauenrechte so ernst nehmen? Müsste in diesem Fall nicht eigentlich der europäische Gerichtshof einschreiten, denn immerhin werden hier die Grundrechte von einigen EU-Bürgern mit Füßen getreten?“
Zuerst einmal zum Hintergrund: Die EU hat nie einheitlich beschlossen, dass alle Frauen ihr Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch einfordern können. Das hat der Europarat getan – das Gremium mit 47 Mitgliedsstaaten, unter anderem Russland, dessen Entscheidungen nicht bindend sind – und nicht die Europäische Union (EU). Deswegen hat die irische Staatspräsidentin Mary McAleese auch in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats die geltenden Regelungen in Irland verteidigt. Vielleicht erinnert ihr euch jetzt an europäische Gerichtsverfahren, unter anderem den Fall der polnischen Frau, die trotz eklatanter Gesundheitsrisiken nicht abtreiben durfte, und dann auch tatsächlich erblindete. Dafür wurde die polnische Regierung verurteilt – aber nicht von einem EU-Gericht, sondern vom Europäischen Menschengerichtshof (der nichts mit der EU zu tun hat). Das hört sich jetzt kompliziert an, bringen Journalisten auch ständig durcheinander, aber ist wichtig für eine politische Debatte.
Das Recht auf Abtreibung ist also kein europäisches Sekundärrecht im Sinne von bindendem EU-Recht. Es wurde (leider) noch nie so von den Regierungschefs beschlossen. Das hat vor allem einen Grund: Bis jetzt argumentieren die Regierungschefs, dass eine solche Entscheidung nicht im Kompetenzbereich der EU läge. Die EU habe gar kein Recht darüber zu entscheiden, genauso wenig wie zum Beispiel über die Gliederung des Schulsystems. Das Argument lautet wahlweise: Abtreibung ist eine „Gesundheitsfrage“ oder eine „kulturelle/moralische“ Frage und damit nationale Kompetenz. Würden die Regierungschefs das Recht auf Abtreibung als Menschenrecht verstehen, könnte die EU die richtige Plattform sein. Aber diesen Schritt zu tun weigern sich bis jetzt die EU-Regierungen.
Basierend auf dem Argument „Gesundheit“ darf nach den aktuellen Verträgen – und auch dem Lissabonvertrag – die EU in diesem Bereich also gar nichts entscheiden. Die irischen Gegner, die sich auf das Abtreibungsrecht im Lissabonvertrag beriefen, wollten vor allem sicherstellen, dass die EU nicht irgendwann doch das Recht auf Abtreibung als Menschenrecht definiert und es damit zur EU-weiten Durchsetzung diesen Rechts kommen könnte. Was die Iren also bekommen haben, ist die Zusage, dass der Lissabonvertrag der EU keinerlei Kompetenz überträgt im Bereich der Abtreibung (es also weiterhin bei ihrem „Gesundheits“verständnis bleibt).
Am 3. Juli 2002 hieß das Europaparlament mit 280 zu 240 Stimmen eine Resolution gut, in welcher den Mitgliedstaaten und den Beitritts-Kandidaten in Mittel- und Osteuropa empfohlen wurde, den Schwangerschaftsabbruch zu legalisieren. Im Vorfeld der Debatte waren die Abgeordneten von Zuschriften der Abtreibungsgegner überschwemmt worden. Mit der aktuellen Sitzverteilung nach der Wahl am 7. Juni 2009, bei der die Konservativen als Sieger hervorgingen, wäre auch so eine – unverbindliche – Resolution nicht mehr denkbar.
Eine mögliche Kompetenzverlagerung hat außerdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonvertrag erschwert. Das Gericht spricht, dass „kulturell“ besonders bedeutsame Entscheidungen auf nationaler Ebene bleiben sollen. Das Abtreibungsrecht wurde bis jetzt auch häufig mit Verweis auf die „kulturellen“ Unterschiede der Mitgliedsländer von der europäischen Ebene ferngehalten.
Hier herrscht der Handlungsdruck also vor allem auf der nationalen Ebene (für die Umgestaltung der nationalen Politik und die Positionierung der Regierung in Brüssel) und erfordert die Solidarität der Frauenbewegungen untereinander.
Au revoir, eure Franziska

Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.