Wir freuen uns über unseren heutigen Gastbeitrag von Lea! Lea studiert „Nonprofit-Management und Public Governance“ und interessiert sich für Gender- und Queerthemen. Sie* hat mit Zwischengeschlecht.org über das neue Personenstandsgesetz gesprochen.
Plötzlich war ganz schön was los! Deutsche und internationale Medien berichteten Mitte August über das Personenstandsrechts-Änderungsgesetz als eine Geschlechterrevolution. Ab November gilt es: künftig wird in der Geburtsurkunde neben „männlich“ und „weiblich“ auch „ “ (nichts) eingetragen werden. Die Regelung wurde für Intersex-Kinder geschaffen. Was nach Befreiung klingt, alarmierte Menschenrechtsgruppen wie Intersexuelle Menschen e.V., IVIM-OII oder Zwischengeschlecht.org.
Der Deutsche Bundestag hat das Personenstandsgesetz bereits am 7. Mai 2013 geändert: „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen“, heißt es in Paragraph 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes ab dem 1. November 2013. Die schwarz-gelbe Bundesregierung überrumpelte einen Tag vor der ersten Beratung im Januar die Opposition und Menschenrechtsorganisationen: „Die vorgesehene Regelung stellt klar, dass die Geschlechtsangabe im Geburtseintrag offen bleibt, wenn diese nicht zweifelsfrei feststeht“, hieß es nun in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses.
„Das ist ein stigmatisierendes Sondergesetz“, kritisiert Markus Bauer, der die Kampagnen der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org leitet. Längst schon kann die Beurkundung des Personenstands zurückgestellt werden, wenn Angaben oder Nachweise fehlen. Einträge können auch später noch geändert werden, auch wenn Behörden oft Steine in den Weg legen. „Die Änderung im Januar war ein Ablenkungsmanöver der Regierung“, meint Daniela Truffer, Vorsitzende von Zwischengeschlecht.org, „von den Genitalverstümmelungen. Die Personenstandsdebatte bringt den Betroffenen nichts.“ Markus Bauer nennt das Gesetz eine an LGBTs gerichtete Wahlkampfmasche: „Ob das Gesetz Intersexen wirklich etwas bringt, interessiert kein Schwein.“
Einige Medien haben die deutsche Regierung kurz vor der Wahl als fortschrittlich gelobt. Heribert Prantl jubelte am 16. August 2013 in der Süddeutschen Zeitung von einer „rechtliche Revolution“, deren Tragweite nicht beachtet worden sei. Er war bei der Fachlektüre der FamRZ darauf gestoßen. Friederike Heine nahm den Ball auf Spiegel Online International auf: Deutschland ermögliche ein drittes Geschlecht. Die Gesetzesänderung erlaube Eltern, aus der Geschlechtszuweisung ihres Neugeborenen auszusteigen. Auch die Huffington Post schrieb, Deutschland biete ein drittes Geschlecht an. The Guardian äußerte sich später ähnlich. Mit Intersexen hatte übrigens keine der Zeitungen gesprochen. „Die Medien unterstützen die Politik der Regierung“, ordnet Truffer die Berichterstattung ein.
Denn die Darstellung von Süddeutscher Zeitung, Spiegel Online, Huffington Post und The Guardian ist teilweise falsch. Es gibt keinen dritten Geschlechtseintrag. Die neue Vorschrift bedeutet die Pflicht, ihn wegzulassen, wenn das Geschlecht nicht zugeordnet werden kann. Markus Bauer sagt: „Neugeborenen wird ein Stempel aufgedrückt.“ Truffer ergänzt: „Eltern geraten unter Druck, ein staatliches Zwangsouting zu vermeiden.“ Das Gesetz stärkt somit Eltern und Ärzt_innen, die kosmetische Genitalanpassungen an Intersex-Kindern vornehmen. Es macht Ärzt_innen noch mehr zu Gutachter_innen als bislang. Markus Bauer will eine andere Lösung: „Es braucht hier klare Gesetzesregelungen statt Entscheidungen der Medizin.“ Auch der Deutsche Ethikrat hat in seiner Stellungnahme 2012 nicht das empfohlen, was der Bundestag beschlossen hat. Demnach soll es tatsächlich einen dritten Geschlechtseintrag „anderes“ geben, aber als Wahlmöglichkeit. Dies soll durch die Variante, kein Geschlecht zu beurkunden, ergänzt werden, bis das Kind für sich selbst entscheide. Daniela Truffer sagt: „Die meisten würden sich nicht als Intersex eintragen. Sie leiden unter den Operationen und den Medikamenten. Ein dritter Geschlechtseintrag Anderes nützt in erster Linie anderen Gruppierungen und macht Intersexe noch unsichtbarer.“ Gegen ein weiteres Geschlecht als Wahlmöglichkeit für Erwachsene sei nichts einzuwenden, aber dann eben nicht im Namen von Intersexen. Und schon gar nicht ohne das Verbot der Genitalverstümmelung, beschwert sich Truffer: „Hier findet Personenstandspolitik auf Kosten verstümmelter Kinder statt.“
Die Oppositionsfraktionen der SPD, der Grünen und der Linken haben am 27. Juni 2013 drei Anträge in den Bundestag eingebracht, die kosmetische Genitaloperationen an Minderjährigen verboten und eine historische Aufarbeitung verlangt hätte. „Diese drei Anträge waren die erste gute Sache für uns“, findet Bauer. Die Fraktion der CDU/CSU und der FDP haben die Anträge aber abgelehnt. Auch damit stehen sie gegen die Empfehlung des Ethikrats. Selbst die Rügen der UNO, zuletzt durch den UN-Sonderberichterstatter über Folter, ignoriert die Regierungskoalition. Insbesondere die CDU/CSU-Fraktion lässt hier nicht mit sich reden, will erst einmal abwarten. „Alle wollen Genitalverstümmelungen verbieten. Aber wenn es um die Praxis geht, klemmt die Regierung“, ärgert sich Bauer. Doch auch die Oppositionsparteien interessierten sich erst neuerdings für das Thema. Pikant: am selben 27. Juni verschärfte der Bundestag (vollkommen richtig) die Strafe für Genitalverstümmelung an Frauen. Eine Analogie zur Verstümmelungspraxis an Intersexen herzustellen, gelang CDU, CSU und FDP offenbar nicht.
Das Verbot kosmetischer Genitaloperationen an Minderjährigen ist die wichtigste Forderung von Zwischengeschlecht.org. Das Personenstandsrecht könne dann auch noch geändert werden: Eltern trügen das Geschlecht des Kinds ein, zur Volljährigkeit könnte dieses den Personenstand unbürokratisch ändern lassen.
Doch damit ist erst einmal nicht zu rechnen. Bis der Bundestag nach den Wahlen neu zusammentritt und eine Regierung gewählt hat, ist es voraussichtlich Mitte November. Das Personenstandsrecht-Änderungsgesetz ist dann bereits in Kraft getreten. Ein Verstümmelungsverbot gibt es noch immer nicht.

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