Unsere Leserin Anne machte im Selbermach-Sonntag auf eine Ausschreibung für eine taz-Volontariatsstelle aufmerksam, die sich speziell an Frauen mit Migrationshintergrund richtet.
Dort heißt es:
Manchmal ist nicht nur wichtig, was geschrieben wird. Sondern auch wer schreibt.
Die taz Panter Stiftung finanziert deshalb eine taz-Volontariatsstelle für eine Frau mit Migrationsgeschichte. Es gibt keine Altersbeschränkungen, spezifische Berufsabschlüsse sind nicht zwingend. Soziales Engagement, Lebenserfahrung und Interesse am Qualitätsjournalismus werden vorausgesetzt.
Nachdem einige KommentatorInnen mit Verweis auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) ihre Zweifel an der Ausschreibung äußern und die Diskriminierung von weißen deutschen Männern riechen, erklärt Kommentator Albert Timm die Sachlage:
Nach § 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes “ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen”. In § 1 heißt es: “Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse (…), (oder) des Geschlechts (…) zu verhindern oder zu beseitigen”.
Genauso ist es hier. Frauen sind im Berufsleben allgemein und auch im Journalismus unterrepräsentiert, noch stärker gilt dies für Migranten. Die taz will offenbar dabei helfen, diese bestehende gesellschaftliche Diskriminierung auszugleichen. Die von der taz ergriffene Maßnahme, die Stelle nur an eine Migrantin zu vergeben, ist geeignet und angemessen, um in Richtung des Ziels zu wirken. Die taz handelt damit in voller Übereinstimmung mit den Zielen und Buchstaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Kommentator Benjamin Laufer bringt es auf den Punkt:
Wenn weiße Männer meinen, sie würden in Deutschland diskriminiert. Nix verstanden.

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