Menschenrechte, Machtverhältnisse und Ausschlüsse

Yetzt ist eine Queerulantin und rantet gerne. Im Blog „Haecksenbrause“ schreibt er über koffeinhaltige Genuss- und Erfrischungsgetränke und mit der Netzguerilla kümmert sie sich um die Servertechnik hinter vielen spannenden Projekten wie Hatr oder der Mädchenmannschaft.

Eigentlich klingt es erstmal nach einer guten Idee, universelle Rechte zu definieren, die allen Menschen zustehen. Faktisch ist der Zugang zu diesen Rechten nur wenigen privilegierten Menschen garantiert, tatsächlich lassen sich anhand der Verletzung dieser Rechte ziemlich gut die gesellschaftlichen Machtstrukturen auf diesem Planeten nachzeichnen. Selbst in der bald 65 Jahre alten und nur sehr zögerlich an moderne Auffassungen von gesellschaftlicher Gleichheit angepassten Universellen Deklaration der Menschenrechte stecken Realitätskonstruktionen und Ausschlüsse, die erst beim genauen betrachten auffallen. Die signifikantesten davon möchte ich herausgreifen.

Durch die Erklärung ziehen sich Begrifflichkeiten wie „Volk“, „Rasse“ und „Nation“. Es ist völlig offensichtlich, dass schon allein diese Tatsache Grund genug für eine umfangreiche Kritik an der Menschenrechtsdeklaration ist. Ich blende jedoch die benutzte Sprache in der Betrachung weitestgehend aus, da ich die Ausschlüsse jenseits der verwendeten Sprache herauszeichnen möchte.

„[…] da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen“ — Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Präambel

Die Menschenrechte dienen also auch dem Schutz der globalen Herrschaftsstrukturen vor Emanzipation. Der propagierte schöngezeichnete Ist-Zustand an Demokratie, Recht, Kapital, Herrschaft und so weiter wird zum Ideal erklärt, weniger herrschaftsförmige Strukturen sollen verhindert werden.

„Alle Menschen […] sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ — Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 1

Brüderlichkeit? Dem Verständnis der Erklärung nach sind also Menschen in erster Linie Brüder, also Männer.

„Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ — Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 2

Eine wunderschöne Aufzählung von Zuschreibungsmerkmalen, anhand derer Macht ausgeübt wird. Doch hinterfragt werden diese Kategorien nicht. Bei der „Rasse“, die sich auch sonst munter als Einordnungsschublade durch die Deklaration zieht, ist der konstruierte Charakter noch auffällig, nach Geschlecht jenseits der biologischen Zweigeschlechtlichkeitskonstruktion wird nicht aus Ablehung der Kategorie sondern aus Ignoranz der Diversität der möglichen Selbsteinordnung nicht gefragt, Age und Ability sind bereits gar kein Thema mehr.

„Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen.“ — Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16, Satz 1

Wurde in Artikel 2 noch alles inklusive einiger Jokerkriterien aufgezählt, wird das Recht auf offiziell anerkanntes Zusammenleben schon restriktiver gewährt. Ein wahrliches Feuerwerk an Ausschlüssen in Sachen biologischem und sozialem Geschlecht, sexueller Präferenz, Wohlstand, Ability and beyond.

„Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“ — Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16, Satz 3

Holla, hier geht es nicht um Menschen, die etwas dürfen sollen, hier wird normiert. Die Familie, wir erinnern uns, wird als Privileg nicht allen gewährt. Wer gar eine andere Form des Zusammenlebens will, vor der haben Staat und Gesellschaft diese Privilegierten sogar zu schützen. Hier hat eine Einschränkung der Entfaltungsfreiheit den Eingang in ein Werk gefunden, das genau diese zu schützen erklärt.

„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“ — Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 20, Satz 2

Hier lohnt es sich, genau hinzusehen. Wichtig ist weniger, was hier steht, sondern was eben nicht: Es ist die einzige Stelle in der Deklaration, die vor Zuschreibungen schützt. Allerdings nicht vor Zuschreibung von „Rasse“, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und anderem kollektiv ausgedachten Unfug. Es gibt kein Recht darauf, nicht in eine Schublade einsortiert zu werden oder eine bislang unhinterfragte Zuschreibung zu ändern oder gar abzulegen.

Es gibt noch viele Kerben, in die es sich zu hauen lohnte. Ich habe gerade einmal an der Oberfläche gekratzt, nur einen kleinen Teilaspekt der Herrschaftsumwelt, in der die Menschenrechtsdeklaration überhaupt einen Platz hat, beleuchtet. Menschenrechte sind nur da notwendig, wo Herrschaft nicht grundsätzlich abgelehnt wird, wo Machverhältnisse abgemildert und erträglicher gemacht werden müssen, damit sich die grundlegenden Zustände weiter aufrecht erhalten lassen. Von den Rechten wird nur das Maß auch praktisch zugestanden, das unbedingt notwendig ist. Eine tatsächliche Gesellschaft, die bestrebt ist, ohne Herrschaft zu leben, können Menschenrechte nicht verwirklichen.

18 Kommentare zu „Menschenrechte, Machtverhältnisse und Ausschlüsse

  1. Für mich liest sich dieser Beitrag so, als solle mit Gewalt etwas in diese Erklärung hinein ert werden. Zugegeben: Einzelne Aspekte sind tatsächlich kritikwürdig.

    Wenig überzeugend sind dagegen die Aussagen zur Präambel der Erklärung. Daraus geht nicht hervor, dass geltende Herrschaftsstrukturen vor Emanzipation geschützt werden sollen; sondern es nennt den Grundkonsens, auf den sich wohl alle Demokraten einigen sollen: Ein Rechtsstaat ist zwingende Voraussetzung für einen guten Staat; und wo die Menschenrechte durch effektive Geltung des Rechtes durchgesetzt werden, müssen diese Rechte nicht durch eine Rebellion oder andere Umbrüche eingefordert werden, da sie eben bereits effektiv existieren.
    Woraus sich aus dem zitierten Teil ergeben soll, dass die „Menschenrechte […] also auch dem Schutz der globalen Herrschaftsstrukturen vor Emanzipation [dienen]“, ist mir schleierhaft. Ebensowenig kann ich nachvollziehen, woraus sich ergeben soll, dass „weniger herrschaftsförmige Strukturen“ (zum Beispiel?) verhindert werden sollen.

  2. Im ersten Satz habe ich leider etwas unterschlagen: Das „ert“ sollte eigentlich „interpretiert“ heißen ;)

  3. jede gesellschaftliche ordnung beruht auf einem gewaltmonopol, die menschheit hat bisher nichts besseres hervorbringen können, auch sog. linke freiräume funktionieren nach diesem prinzip. ohne gewaltmonopol keine ordnung, in der ein friedliches miteinander hergestellt wird. das ist schade, in der charta aus meiner sicht jedoch mehr anerkennung dieses umstands, als eine einforderung dessen

  4. @karpatenhund
    hier können wir uns wunderbar in eine grundsatzdebatte begeben, ob es eine form des zusammenlebens geben kann, die in ihrer praxis weniger unerträgliche herrschaftsverhältnisse gibt, als existierende rechtsstaaten. die idee hinter rechtsstaatlicher demokratie ist, dass es es einen guten und gerechten umgang mit herrschaft gibt, und staatlich konzentrierte machtverhältnisse notwendig sind, um die wirkung von herrschaft für die gesellschaft erträglich zu machen. darauf zielt auch die menschenrechtsdeklaration ab. faktisch nehme ich die machtverhältnisse in den erfahrbaren rechtsstaatlichen verhältnissen für mich und für andere als unerträglich wahr und erkenne, dass diese unerträglichkeit nicht in einer unglücklichen ausprägung dieser verhältnisse liegt, sondern in der gesellschaftsform ideologisch angelegt ist und sich sogar in der allegemeinen deklaration der menschenrechte, die als inbegriff des demokratischen ideals gilt, widerspiegelt.

  5. @bloom
    deine aussage lässt sich verknappen zu: ordnung ist nur durch herrschaft möglich. ich halte es für perfide, dass die alltäglichen ausprägungen von herrschaft in form von rassismus, sexismus, etc, kollateralschäden eines strebens nach ordnung sein sollen. ich halte diesen für einen ausdruck von herrschaft, der in der schieren existenz von machtverhältnissen angelegt ist.

  6. „faktisch nehme ich die machtverhältnisse in den erfahrbaren rechtsstaatlichen verhältnissen für mich und für andere als unerträglich wahr“

    Abgesehen davon, dass es auch viele Menschen gibt, die die rechsstaatlichen Verhältnisse nicht als „unerträglich“ wahrnehmen: Wie sehen denn deine Gedanken zu einer Alternative aus? Und wie definierst du generell einen Rechststaat bzw. Rechtssicherheit?

  7. @yetzt: Ich sehe es so, dass es zwei Möglichkeiten gibt: Den Rechtsstaat, den man ganz weit als Staat definieren kann, in dem es bestimmte Regeln gibt, an die sich alle halten (müssen) und bei denen die Ergebnisse bestimmter Handlungen rechtlich im wesentlichen vorhersagbar sind.
    Die Alternative zum Rechtsstaat wäre ein Staat, in dem dies eben nicht üblich ist.

    Die Präambel sagt – soweit ich das sehe – nicht mehr aus, als dass die Menschenrechte in jedem Staat beachtet werden müssen. Auf dieses weite Verständnis deutet zumindest auf den ersten Blick für mich auch die Entstehungsgeschichte hin: Zum Entstehungszeitpunkt waren die Herrschaftssysteme in den hauptsächlich beteiligten Staaten weitaus radikaler, das Grundverständnis vom Staat an sich lag weiter auseinander als heute und die Erfahrungen des zweiten Weltkriegs prägten weitaus stärker als heute das Denken. Anzunehmen, der Text würde eine bestimmte Herrschaftsstruktur forcieren, halte ich daher für eher fernliegend.

    Dennoch würde mich interessieren, welche Gesellschaftsform dir als Alternative vorschwebt. Von guten Alternativen zur rechtsstaatlichen Demokratie habe ich bisher noch nichts gelesen.

  8. Achtung, ich spreche jetzt auch mal wieder eine Binsenweisheit aus ;)

    „Menschenrechte sind nur da notwendig, wo Herrschaft nicht grundsätzlich abgelehnt wird, wo Machverhältnisse abgemildert und erträglicher gemacht werden müssen, damit sich die grundlegenden Zustände weiter aufrecht erhalten lassen.“

    Ich befürchte, dieser Ort ist leider überall. Wo es überhaupt keine Herrschaft gibt, braucht es nur Eine die doch Herrschaft will – und zwar für sich selbst – und auch über die Fähigkeit besitzt, diese durchzusetzen – und schon sind die ganzen Herrschaftsverhältnisse wieder da.

  9. @PoC
    ganz grundlegend beanspruche ich, herrschaftsfreiheit überhaupt erstmal erfahren zu dürfen. der rechtsstaat verhindert aber, dass sich menschen dem von ihm ausgeübten machtverhältnis entziehen. alternativen können sich meiner einschätzung nach aber nur aus der praxis entwickeln.

  10. „ganz grundlegend beanspruche ich, herrschaftsfreiheit überhaupt erstmal erfahren zu dürfen.“

    Herrschaftsfreiheit gäbe es, wenn die Menschen alle gleich und sämtliche Ressourcen gleich verteilt wären. Ich halte das für eine völlig unrealistische Utopie.

    „ganz grundlegend beanspruche ich, herrschaftsfreiheit überhaupt erstmal erfahren zu dürfen.“

    Womit legitimierst du deinen Anspruch eigentlich?

  11. @yetzt
    „ganz grundlegend beanspruche ich, herrschaftsfreiheit überhaupt erstmal erfahren zu dürfen.“

    Ich interpretiere den Satz so, dass du in einem Land ohne Gesetze(oder vergleichbare Straf- und Verhaltensregeln) leben möchtest. Ist das Korrekt interpretiert?
    Da verstehe ich jetzt den Zusammenhang nicht so ganz zu dem was @PoC geschrieben hat. „Unerträglich“ finde ich ebenfalls ein viel zu hartes Wort, das keine Steigerung mehr zulässt und damit (praktisch) jedes Land unerträglich macht. Denn dort wo kein Staat seine Gesetze durchsetzt, so treten (bisher) andere Gruppen an seine Stelle, meist nur viel weniger demokratisch.

  12. Wieso vergisst du eigentlich den Artikel 30 der Erklärung? Hier heißt es nämlich:

    Nothing in this Declaration may be interpreted as implying for any State, group or person any right to engage in any activity or to perform any act aimed at the destruction of any of the rights and freedoms set forth herein.

    Ich bin allerdings davon überzeugt, dass es keine Herrschaftsfreiheit geben kann. Da es nun einmal begrenzte Güter gibt, es gibt Güter deren Nutzung beschränkt werden kann, die nicht überall auf der Erde in gleichem Maße zur Verfügung steht. Von deren Nutzung Menschen ausgeschlossen werden können. Sei dies Wasser, Lebensmittel oder gar Erdöl. Diese Güter gilt es zu verteilen. Und egal wie du diese Verteilung organisierst, sie begründet eine Herrschaft von was oder wem auch immer.

  13. ich habe diesen beitrag auf facebook geteilt, und ein freund hat dazu folgendes kommentiert. da ich nicht weiß wie man auf facebook-threads verlinken kann kopiere ich das hier mal einfach rein:

    „Find‘ den Beitrag auch ziemlich schwach und versuch‘ mal zu begründen, warum: Eingestandenermaßen kratzt der Artikel nur an der Oberfläche. Zwar kann man sicherlich einzelne Formulierungen der Menschenrechtserklärung kritisieren, z. B. eben die Rede von der „Brüderlichkeit“. Das Wesentliche, nämlich der universalistische Anspruch fällt dabei aber unter den Tisch. Und der hat die Kritik an Patriarchat, Rassismus und Heteronormativität überhaupt erst ermöglicht. Soweit der im Artikel ziemlich deutlich anklingende Postmodernismus respektive -strukturalismus Ausschlussverhältnisse nicht lediglich beschreibt, sondern sie überwinden will, und soweit er sich dabei nicht willkürlich auf einzelne Ausschlussverhältnis beschränkt, ist er selbst universalistisch – uneingestandermaßen freilich, denn gerade der Universalismus steht aus seiner Sicht im Verdacht, ein Ausschlussprogramm zu sein (vgl. Eurozentrismus). Die Pointe, nachzulesen etwa in Lyotards Kritik an Hegel, besteht ganz einfach darin, dem Universalismus Partikularität vorzuwerfen. Das könnte durchaus produktiv sein, wäre die Konsequenz nicht meist eine simple Abkehr, die dann gerne in obskure Kulturalismen driftet. Demgegenüber halte ich es für interessanter und auch logisch konsistenter, den Anspruch der Menschenrechte beim Wort zu nehmen und gegen die in ihrer Formulierung liegenden Ausschlussmechanismen zu wenden. Das kann durchaus eine ziemlich weitgehende Transformation bedeuten, die m. E. neben der formal-rechtlichen Gleichstellung auch die materiellen Bedingungen mit einzubeziehen hätte. Das ist aber was ganz anderes, als die Menschenrechte samt des Universalismus einfach zu verwerfen. Radical chic ist das Gegenteil von radikal!“

  14. Wir haben keine Welt ohne Herrschaft. Die Erklärung der Menschenrechte orientiert sich dementsprechend an der Realität: Einer Welt voller ungleicher Verteilungen. Dementsprechend verstehe ich nicht so ganz, wo der Artikel hinwill. Der Deklaration vorzuwerfen, sie bestünde, um Ungerechtigkeiten aufrecht zu erhalten, halte ich zudem für sehr gewagt.

    Abgesehen davon sind Menschenrechte weitaus mehr als eine 60 Jahre alte Erklärung. Sie sind eine Idee.

  15. hier nochmal zusammengefasst:

    „OK, dann mal etwas knapper: Einzelne Formulierungen in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung mögen ja kritikwürdig sein, das Wesentliche ist aber, dass alle Menschen einander gleichgestellt sind. Genau dieser Anspruch lässt sich kritisch gegen solche problematischen Formulierungen wenden. Wenn der Artikel darauf raus will, sollte er’s sagen. Wenn er – wie es das poststrukturalistische Vokabular vermuten lässt – den Universalismus selbst verabschiedet, statt ihn verwirklichen zu wollen, ist das Blödsinn. Knapp genug?“

  16. „Die Menschenrechte dienen also auch dem Schutz der globalen Herrschaftsstrukturen vor Emanzipation.“ und
    „Dem Verständnis der Erklärung nach sind also Menschen in erster Linie Brüder, also Männer.“

    selbstverständlich, wurde ja auch von männern/kyriarchischem habitus gemacht. und dient ja seitdem dazu, diese kyriarchischen status-quo-zustände auch so zu belassen.
    #myfaultimfemale

    und ja, menschen leben/können unterschiedlich miteinander.
    Margaret Mead hat das zB untersucht/erforscht :
    http://www.fembio.org/biographie.php/frau/biographie/margaret-mead/

    (wobei sog. emanzipation vom histor. ursprung her auch nur für männer war. unterdessen wird es meiner beobachtung nach nur noch/im kontext für frauen verwendet. dabei wird auch mE „vergessen“, dass sog. emanzipation eine prinzipielle sog. mensch-werdungs-aufgabe ist.)

  17. Wo wir grad bei Menschenrechten sind ein kleiner Hinweis:
    Es gibt da ein spannendes Dokumentarfilmprojekt:
    http://www.youtube.com/watch?v=0MWaaK0fDJA

    Ein Filmteam begleitet ein MenschenrechtsSeminar für junge Erwachsene aus Belarus, Deutschland und der Ukraine, in dem die TeilnehmerInnen das nötige Know-How bekommen um Menschenrechtskampagnen umzusetzen.
    Der Dokumentarfilm soll den Projektverlauf dokumentieren, der Teilnehmer-Generation ein Gesicht geben und zeigen unter welchen Umständen sie in Zentral- und Osteuropa lebt, diskutiert und welche Begrenzungen sie umgibt.

    Es wird noch dringend Geld benötigt um das Projekt fertig stellen zu können. Hier kann man es finanziell unterstützen: http://startnext.de/speak-up

    Übers weiterbloggen würde ich mich freuen…

Kommentare sind geschlossen.

Betrieben von WordPress | Theme: Baskerville 2 von Anders Noren.

Nach oben ↑