Im Bundesjustizministerium wird heute eine längst überfällige Studie zur rechtlichen Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kindern vorgestellt und diskutiert. 240 Seiten lang ist die Studie geworden, schreibt die Süddeutsche Zeitung, gefüllt mit unzähligen Defiziten der deutschen Gesetzgebung. Die damit der Realität im Schneckentempo hinterherschleicht, denn immer mehr homosexuelle, vor allem lesbische Paare entscheiden sich, – per künstlicher Befruchtung und Samenspende – eigenen Nachwuchs zu bekommen.
Doch der Partner, der nicht mit einer Eizelle oder seinen Samen beteiligt ist, wird nach der Geburt nicht automatisch ein Elternteil – wie es z.B. in Schweden, Spanien, Südafrika oder einigen US-Staaten üblich ist. Hierzulande stehen Paare wie Ursula und Stephanie, deren Beispiel in der SZ beschrieben ist, vor einem Haufen Probleme:
Zwar hat die 40-jährige Ursula, nachdem sie im vergangenen Jahr mit der 31 Jahre alten Stephanie eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist, das sogenannte kleine Sorgerecht für Emil und Hannah, doch das reicht für vieles nicht aus: In welche Schule Emil bald gehen soll, darf Ursula ebenso wenig entscheiden, wie sie seine Geburt beim Standesamt anmelden konnte. Ist Stephanie krank, hat Ursula nicht die Möglichkeit, einen freien Tag zu nehmen, um auf Emil und Hannah aufpassen zu können – anders als jeder rechtliche Vater. Den Anspruch, Elternzeit zu beantragen, hat Ursula ebenfalls nicht. Und wenn Stephanie etwas zustoßen würde, dürften die Kinder von Rechts wegen nicht bei ihr bleiben.
Die einzige rechtliche Möglichkeit, die Ursula hat, ist eine sogenannte Stiefkind-Adoption, Dafür muss sie ihre „Fähigkeit zur Elternschaft“ beweisen. Das bedeutet: Gehaltsnachweis, Führungs- und Gesundheitszeugnis, und das Jugendamt überprüft, ob es tatsächlich eine Mutter-Kind-Beziehung gibt. Letzteres ist ein übliches Verfahren, wenn Eltern nach einer Trennung mit neuen Partner_innen zusammenleben, die das Kind adoptieren wollen.
„Die Stiefkind-Adoption entspricht nicht der Situation der lesbischen Paare. Hier wird das Kind schließlich in die Beziehung hineingeboren“, sagt auch der LSVD-Sprecher Manfred Bruns, der als ehemaliger Bundesanwalt am Bundesgerichtshof schon vielen lesbischen Müttern geholfen hat, wenn sie Schwierigkeiten mit der Stiefkind-Adoption hatten. Die Liste seiner Beratungsfälle ist lang: Mal soll für das Kleinkind ein Pfleger bestellt werden, bis es alt genug ist, selbst über die Stiefkind-Adoption zu entscheiden, mal sieht man keinen Sinn in der Adoption, da doch der biologische Vater bekannt ist. Trotzdem hat bis jetzt – auf kurz oder lang – jede Stiefkind-Adoption geklappt. Auch wenn dabei sichtbar wird, wie vermeintlich tolerante Menschen das Thema überfordert: „Es besteht eine große Offenheit für verschiedene Lebensentwürfe“, so Bruns, „aber bezüglich Kindern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gibt es immer noch große Vorbehalte.“
Justizministerin Brigitte Zypries fordert deshalb, unterstützt von SPD-, FDP- und Grünen Politikerinnen, eine Reform des Adoptionsrechts – in der nächsten Legislaturperiode.

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