Soeben hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass unverheiratete Mütter den Vätern den Umgang mit dem gemeinsamen Kind nicht mehr generell verweigern dürfen. Bei Unverheirateten liegt das Sorgerecht automatisch bei der Mutter, für das gemeinsame Sorgerecht müssen die Eltern eine gemeinsame Erklärung abgeben. Dabei war bisher die Zustimmung der Mutter explizit erforderlich, künftig können Familiengerichte die gemeinsame Sorge anordnen, so die FAZ.
Darüberhinaus gibt es Bestrebungen, das Sorgerecht bei der Geburt automatisch beiden Elternteilen zu geben, auch wenn diese nicht verheiratet sind. Bei Antje Schrupp gab es dazu schon eine hitzige Diskussion. So scheint die Abgabe der gemeinsamen Sorgerechtserklärung leider kompliziert und demütigend zu sein. Mit der „automatischen Vaterschaft” ergäben sich allerdings auch eine Reihe praktischer Probleme, etwa für lesbische Paare, die Frage neuer Pflichten und ganz grundsätzlich die Frage der Vaterschaft:
Schließlich scheint es, als käme unter dem Deckmantel der Anerkennung moderner Lebenswirklichkeit vor allem eines: der Rückschritt zur heteronormativen Kleinfamilie.


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