Trotz eherblichen Widerstands aus christlich-konservativer Ecke im Vorfeld trat heute vor zehn Jahren – am 1. August 2001 – das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft, wie tageschau.de berichtet. Eine Klage der unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen scheiterte nach dem Inkraftreten des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine Lebenspartnerschaft – umgangsprachlich fälschlicherweise auch „Homo-Ehe“ genannt – ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
Da zur damaligen Zeit abzusehen war, dass es schwierig werden würde, das Gesetz durch den Bundesrat zu bringen, teilte die rot-grüne Koalition dieses in zwei Pakete, von denen eines der Zustimmung des Bundesrates nicht bedurfte. So hatten Lebenspartner_innen zwar anfangs die gleichen Pflichten wie Eheleute, aber nicht die gleichen Rechte. Erst in den darauffolgenden Jahren habe sich dies laut tagesschau.de teilweise geändert – zum einen durch die Gesetzgebung von Bund und Ländern, zum anderen durch Urteile der höchsten Gerichte.
Die Lebenspartnerschaft und die Ehe unterscheiden sich allerdings immer noch in zwei wesentlichen Punkten: Beim Einkommenssteuerrecht und dem gemeinschaftlichen Adoptionsrecht.
Bislang haben gleichgeschlechtliche Paare anders als Eheleute keine Vorteile durch Ehegattensplitting und Steuerklassenwahl. Und auch beim Adoptionsrecht gibt es einen Sonderstatus: In einer eingetragenen Partnerschaft kann nur ein Partner allein ein Kind adoptieren, das Recht auf gemeinsame Adoption gibt es nicht. Seit 2005 ist allerdings die Stiefkindadoption des biologischen Kindes der Partnerin oder des Partners möglich.
Das erste Ja-Wort gaben sich vor zehn Jahren übrigens Heinz-Friedrich Harre und Reinhard Lüschow. Neben ihnen gibt es heute bundesweit rund 23.000 Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Doch dabei soll es nicht unbedingt bleiben, so tagesschau.de:
Die Grünen gehen sogar noch eine Schritt weiter: Sie fordern nicht nur volle Gleichstellung, sondern die Öffnung der traditionellen Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare. Um dies durchzusetzen, reichten sie im Juni dieses Jahres einen Gesetzesentwurf im Bundestag ein.
Wenn ich mir so manche Aussagen von Politiker_innen anhöre, wird die Öffnung der Ehe wohl weiterhin Wunschdenken bleiben: In einem EXTRA 3 Beitrag zur „Homo-Ehe“ in Baden Württemberg lernen wir, dass CDU und FDP Politiker einen wirklich eigenartigen Diskriminierungsbegriff haben – nämlich gar keinen.

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