Heute vor 10 Jahren: Das Lebenspartnerschaftsgesetz tritt in Kraft

Trotz eherblichen Widerstands aus christlich-konservativer Ecke im Vorfeld trat heute vor zehn Jahren – am 1. August 2001 – das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft, wie tageschau.de berichtet. Eine Klage der unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen scheiterte nach dem Inkraftreten des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine Lebenspartnerschaft – umgangsprachlich fälschlicherweise auch „Homo-Ehe“ genannt – ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft.

Da zur damaligen Zeit abzusehen war, dass es schwierig werden würde, das Gesetz durch den Bundesrat zu bringen, teilte die rot-grüne Koalition dieses in zwei Pakete, von denen eines der Zustimmung des Bundesrates nicht bedurfte. So hatten Lebenspartner_innen zwar anfangs die gleichen Pflichten wie Eheleute, aber nicht die gleichen Rechte. Erst in den darauffolgenden Jahren habe sich dies laut tagesschau.de teilweise geändert – zum einen durch die Gesetzgebung von Bund und Ländern, zum anderen durch Urteile der höchsten Gerichte.

Die Lebenspartnerschaft und die Ehe unterscheiden sich allerdings immer noch in zwei wesentlichen Punkten: Beim Einkommenssteuerrecht und dem gemeinschaftlichen Adoptionsrecht.

Bislang haben gleichgeschlechtliche Paare anders als Eheleute keine Vorteile durch Ehegattensplitting und Steuerklassenwahl. Und auch beim Adoptionsrecht gibt es einen Sonderstatus: In einer eingetragenen Partnerschaft kann nur ein Partner allein ein Kind adoptieren, das Recht auf gemeinsame Adoption gibt es nicht. Seit 2005 ist allerdings die Stiefkindadoption des biologischen Kindes der Partnerin oder des Partners möglich.

Das erste Ja-Wort gaben sich vor zehn Jahren übrigens Heinz-Friedrich Harre und Reinhard Lüschow. Neben ihnen gibt es heute bundesweit rund 23.000 Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Doch dabei soll es nicht unbedingt bleiben, so tagesschau.de:

Die Grünen gehen sogar noch eine Schritt weiter: Sie fordern nicht nur volle Gleichstellung, sondern die Öffnung der traditionellen Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare. Um dies durchzusetzen, reichten sie im Juni dieses Jahres einen Gesetzesentwurf im Bundestag ein.

Wenn ich mir so manche Aussagen von Politiker_innen anhöre, wird die Öffnung der Ehe wohl weiterhin Wunschdenken bleiben: In einem EXTRA 3 Beitrag zur „Homo-Ehe“ in Baden Württemberg lernen wir, dass CDU und FDP Politiker einen wirklich eigenartigen Diskriminierungsbegriff haben – nämlich gar keinen.

9 Kommentare zu „Heute vor 10 Jahren: Das Lebenspartnerschaftsgesetz tritt in Kraft

  1. Bei den Parteien lohnt sich ein genaueres Hinblicken. Nicht nur die Grünen fordern eine volle Gleichstellung, sondern auch die anderen Parteien der Opposition, bei der FPD sogar Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

  2. Die GRÜNE JUGEND fordert die Abschaffung der Ehe und einen Familienvertrag für alle:

    http://www.gruene-jugend.de/show/937585.html

    Zitat aus dem Selbstverständnis: „Die klassische, romantische Zweierbeziehung zwischen einem Mann und einer Frau betrachten wir als eine von vielen möglichen Formen des Zusammenlebens. […] An die Stelle von Ehe und eingetragener Partnerschaft soll in Zukunft der Familienvertrag treten. In einem
    Familienvertrag können Erwachsene alle wichtigen rechtlichen Fragen verbindlich miteinander regeln. Auch Kinder können Teil des Familienvertrages werden und bekommen so ein aktives Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht. Die Berücksichtigung vonFamilienformen mit mehr als zwei sozialen Elternteilen ist dabei ein zentrales Anliegen von Patchwork- und Regenbogenfamilien.“

  3. @Freddy:
    Schon, aber von der Masse der Partei wirds eher abgelehnt. Bei so einem Familienvertrag würden MutterVaterKind-Familien regelrecht ins konservative Lager getrieben werden. Im übrigen ist die Ehe auch ein emotionaler Bestandteil vieler Beziehungen, das durch einen „Vertrag“ zu ersetzen ist ein übler Eingriff in die Privatsphäre.
    Gerade bei genannten Patchworkfamilien stelle ich mir das schwierig vor. Dabei leben die Kinder häufig bei einem Elternteil und einem neuen Partner. Die biologischen Eltern der Kinder aber werden schon vorher einen Vertrag geschlossen haben, welcher rein rechtlich über dem neuen steht, somit können die Kinder unmöglich „Gegenstand“ des zweiten sein, da sie die gleichen Rechte des ersten berühren. Und überhaupt: Vertrag! Seit wann ist es Sinn eines Vertrages zu einem beliebigen Zeitpunkt von ihm zurücktreten zu können, wie es bei der Ehe/Lebenspartnerschaft der Fall sein sollte?
    Nene. Lassen wirs wie gehabt und erweitern das bewährte Konzept lieber.

  4. @Nandoo
    Im übrigen ist die Ehe auch ein emotionaler Bestandteil vieler Beziehungen, das durch einen “Vertrag” zu ersetzen ist ein übler Eingriff in die Privatsphäre.
    Wieso das?
    Nur das Christentum wert sich wohl noch gegen Eheverträge.
    Es gibt auch Glaubensgemeinschaften, wo Ehen vertraglich geregelt werden.
    Wer bitte ein Eheritual haben will, kann das doch.

  5. @GwenDragon:
    Die Zivilehe wurde nicht umsonst angeschafft. Sie dient dazu der Kirche die hegemoniale Gewalt über Beziehungen zu entreissen, zwar nicht aus emanzipatorischen Motiven, aber im Nachhinein dennoch der richtige Schritt. Die Abschaffung der Zivilehe verhindert das ritualisierte Geben eines Versprechens wie es für viele dazugehört und treibt wie gesagt viele Zurück zum Konservativismus und zur Kirche weil sich innerlich einfach sauviele gegen die Bevormundung in einem intimen und etablierten Bereich zur wehr setzen.

    Außerdem gibts schon genug Ehestreitereien. Wenn jetzt nurnoch umfangreiche Vertragswerke (von Laien ausgearbeitet) über die Anwälte und Gerichte hereinbrechen kann eine „Vertragslösung“ (Scheidung) bis zum St. Nimmerleinstag warten. Überhaupt: Was kann Teil des Vertrages sein, was nicht, was wird eigentlich vereinbart?

Kommentare sind geschlossen.

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