Heute vor 55 Jahren ließen die regierenden Männer eine Frist verstreichen – was große Folgen hatte. Denn bis zum 31. März 1953 hätten die bundesrepublikanischen Parlamentarier Einspruch gegen einen Gesetzesentwurf von Elisabeth Selbert erheben können, in dem sie die Abschaffung all jener Gesetze fordert, durch die Frauen und Männer rechtlich ungleich behandelt werden. Wie gesagt, die Frist verstrich. Das Gleichberechtigungsgesetz trat in Kraft. Eine ganze Reihe anderer Gesetze mussten geändert werden, zum Beispiel, dass das Eigentum der Frau bei einer Heirat in den Besitz des Mannes übergeht.
Doch bei einigen dauerte es noch lange, bis geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten abgeschafft waren: Bis 1977 konnte ein Mann den Job seiner Frau kündigen, wenn er der Meinung war, sie würde Haushalt und Kindererziehung vernachlässigen. Erst ab 1979 hat bei der Kindererziehung nicht mehr per Gesetz der Vater das letzte Wort. Und sogar erst eit 1991 können Frauen ihren eigenen Nachnamen trotz Eheschließung behalten.

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