Drei Jahre Elternzeit – Fluch oder Segen?

Dieser Text ist Teil 26 von 45 der Serie Muttiblog

In Deutschland haben Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Ein Elternteil kann sich also maximal drei Jahre im Beruf für die Pflege und Erziehung eines Kindes freistellen lassen ohne den Arbeitsvertrag kündigen zu müssen. Diese Möglichkeit haben Väter ebenso wie Mütter. Ab dem Moment, ab dem eine Frau schwanger ist genießt sie außerdem einen besonderen Kündigungsschutz. Diesen Schutz gibt es für werdende Väter aber nicht. Das ist wohl ein Grund dafür, dass es sich meistens von selbst versteht, dass die Mutter den gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit zum größten Teil in Anspruch nimmt. Klar, gerne wird auch mit dem geringeren Verdienst der Mutter im Vergleich zum Vater argumentiert, aber oft genug passiert es, dass selbst die Väter, die bereit wären in Elternzeit zu gehen, daran scheitern, dass ihrE VorgesetzteR ein Ass im Ärmel haben: die Drohung mit der Kündigung.

Frau in High Heels und Bluse, Minirock und Leggins, die eine Aktentasche, Pfanne und Staubwedel mit drei Armen hält, sowie ein Baby in einem kleinen Wagen hinter sich herzieht

(C) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Erst kürzlich wieder ereignete sich in meinem Freundeskreis folgendes: Einem Erzieher wurde von der Kindergartenleitung zugesagt, dass der befristete Arbeitsvertrag selbstverständlich verlängert werde. Dieser Mann war nun so nett, seinen Wunsch nach Elternzeit vor der Verlängerung seine Vertrages vorzutragen. Konsequenz war, dass sein Vertrag nicht verlängert wurde. Dieser Gastbeitrag im Missy-Blog berichtet ähnliches.

Deshalb gelange ich immer mehr zu der Ansicht, dass ein Teil der Problematik, dass Frauen im Berufsleben mehr Steine in den Weg gelegt werden als Männern, nicht auf frauenfeindliche sondern auf kinder- bzw. familienfeindliche Einstellungen zurückzuführen sind. Erst die Gesetzgebung macht daraus ein Problem für die Frauen. Denn nur Frauen genießen schon vor Antragstellung der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz und haben damit die Möglichkeit, ohne die Angst vor dem Verlust des Jobs den Wunsch nach Elternzeit vorzutragen. Ein Mann genießt diesen besonderen Kündigungsschutz erst, wenn er den Antrag auf Elternzeit stellt, d.h. also auch, dass man ihm immer damit drohen kann, ihn zu entlassen, wenn er tatsächlich auf seinen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit besteht, denn in der Regel bekommt der/die ArbeitgeberIn schon vor der eigentlichen Antragstellung mit, dass der Arbeitnehmer Elternzeit beantragen möchte.

Ein weiteres Problem für die Frauen ist meiner Meinung nach die sehr lange Elternzeit, die theoretisch möglich ist. Aus den oben genannten Gründen sind es meist die Frauen, die tatsächlich die kompletten drei Jahre aus dem Beruf aussteigen, weil es häufig auch keine Alternative zur Betreuung durch einen Elternteil mangels ausreichender Anzahl von Krippenplätzen gibt.

ArbeitgeberInnen sind ja nun meistens nicht die Caritas (und selbst die verhält sich nicht unbedingt arbeitnehmerInnenfreundlich). Begeben wir uns also mal in die Sichtweise eines/einer ArbeitgeberIn. Will eine Mitarbeiterin in Elternzeit gehen, so bleibt meistens keine andere Möglichkeit, als ihr diesen Wunsch zu gewähren. Bei einem Arbeitnehmer sieht das anders aus. Warum also sollte ein Arbeitgeber bereit sein, die Umstände, die es macht, wenn ein Mitarbeiter sich für 1 Jahr beurlauben lässt, ohne Not auf sich zu nehmen? Man muss für ein Jahr in der Regel eine Vertretung einstellen, diese Vertretung muss eingearbeitet werden, wenn der alte Mitarbeiter wiederkommt, muss dieser sich auch wieder neu einarbeiten, umso länger er weg war, umso mehr Veränderungen gab es an seinem Arbeitsplatz.

Es reicht also nicht, den Männern einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit zu gewähren um diesen in der Realität auch durchzusetzen.

Das Argument mit der Einarbeitung nach Rückkehr aus der Elternzeit gilt für Frauen natürlich genauso. 3 Jahre sind in vielen Jobs im Computerzeitalter eine verdammt lange Zeit, während der es mindestens ein Software-Update gab. Hinzu kommt, dass nach dem ersten Kind das zweite häufig nach 2-3 Jahren kommt, die Elternzeit verlängert sich also dann auf bis zu 6 Jahre. Aus Sicht des/der ArbeitgeberIn alles gute Gründe, den Frauen niedrigere Löhne zu zahlen, Frauen im gebährfähigen Alter weniger zu befördern oder auch gar nicht erst einzustellen. Solche Sprüche habe ich zu Hauf von meinen ehemaligen deutschen Arbeitskollegen gehört, dass sie einen leicht schlechter qualifizierten Mann Anfang 30 mehr zutrauen würden als eine etwas besser qualifizierte Frau Anfang 30.

Im Gespräch mit KollegInnen aus anderen Ländern sah das teilweise anders aus. Häufig waren sie sehr erstaunt über diese lange Elternzeit und nicht selten wurde es als nicht sehr frauenfreundlich eingeschätzt. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und geschaut, wie die Elternzeitregelungen in anderen Ländern so aussehen. Die Abbildung zeigt für verschiedene Länder die Anzahl der Wochen, die Mutter oder Vater in Elternzeit gehen können. Dabei fällt auf, dass es neben Deutschland nur in Frankreich und Spanien möglich ist, dass sich ein Elternteil alleine für 3 Jahre beurlauben lassen kann. Auch in Österreich, Japan, Neuseeland, Finnland und Portugal ist es möglich, dass nur ein Elternteil den vollen Elternzeitanspruch ausschöpft, allerdings ist der Anspruch dort deutlich kürzer.
Grafik mit der möglichen Länge von Elternzeiten und Mutterschutz in verschiedenen Ländern
(bitte auf das Bild klicken für eine größere Darstellung)

In Schweden, Norwegen, Kanada, UK, Italien, Irland, Dänemark, Griechenland, Niederlande und Belgien ist der maximale Elternzeitanspruch nach dem Mutterschutz nur dann ausschöpfbar, wenn beide Elternteile zu gleichen Teilen in Elternzeit gehen. Mit anderen Worten, Eltern werden hier weniger motiviert, längere Zeit aus dem Job zugunsten der Kinderbetreuung auszusteigen. Berücksichtigt man dazu noch den besonderen Kündigungsschutz für schwangere Frauen, ergibt sich für mich aus der deutschen Gesetzeslage eine eindeutige Motivation speziell für Frauen, sich längere Zeit aus dem Job zurückzuziehen, von der sich auch ein Großteil der Mütter verführen lässt.

Ich habe kein Problem damit, wenn eine Frau sich freiwillig dazu entscheidet, 3 Jahre lang hauptberuflich ihr Kind zu betreuen. Nur zum einen ist es nicht immer 100 % freiwillig, sondern aufgrund von mangelndenen Betreuungsangeboten und der Tatsache, dass der Vater des Kindes von seinem Recht auf Elternzeit keinen Gebrauch machen darf (oder will), der Mutter aufgezwungen. Zum anderen führt diese überwältigende Mehrheit der Mütter in Elternzeit dazu, dass es JEDER Mutter unterstellt wird, dass sie die Hauptbetreuungsperson des Kindes sei. Hat schonmal jemand in der Bewerbung eines Mannes mit Kind den Satz gelesen „ Die Kinderbetreuung ist sichergestellt.“? Nein, davon wird ausgegangen, denn wenn nicht, würde sich dieser Mann ja wohl kaum auf die Stelle bewerben. Ich muss solche Sätze allerdings ins Anschreiben reinschreiben um klar zu machen, dass ich tatsächlich ernsthaft an dem Job interessiert ist…

Dass unter der jetzigen Bundesregierung nicht damit zu rechnen ist, dass sich etwas daran ändert, dass vor allem Frauen der Anreiz gegeben wird, den Beruf hinter die Kinderbetreuung zurückzustellen (Ehegattensplitting ist da neben den oben genannten Überlegungen auch noch zu nennen), ist mir vollkommen klar. Und das Argument, dass es ja eine CDU-Ministerin war, die die Vätermonate eingeführt habe, geht vollkommen an der Sache vorbei. Für die Männer hat sich rein rechtlich nämlich gar nichts geändert durch die Partnermonate im Elterngeldgesetz, sie sind nach wie vor vom Wohlwollen ihres Arbeitgebers/ihrer Arbeitgeberin abhängig, wollen sie in Elternzeit gehen. Wenn ich allerdings Königin von Deutschland wäre, dann würde ich einen Kündigungsschutz für werdende Väter einführen, die Elternzeit für einen Elternteil auf 18 Monate begrenzen (die Länge der Elternzeit wäre dann nach wie vor 3 Jahre!) und natürlich dafür sorgen, dass das Angebot von Krippenplätzen der Nachfrage entspricht. Denn nur wenn der Gesetzgeber dafür sorgt, dass beide Elternteile tatsächlich die gleichen Rechte haben, können Männer und Frauen gleichberechtigt von diesen Rechten Gebrauch machen und es setzt sich vielleicht irgendwann auch mal die Erkenntnis durch, dass nicht nur zum Kinder machen zwei Personen gehören sondern auch mindestens zwei Personen zum Kinder betreuen.

Neben der ArbeitnehmerInnenseite habe ich auch noch ein paar Ideen für die ArbeitgeberInnenseite, was ich machen würde, um das Arbeitsleben familienfreundlicher zu gestalten wenn ich Königin von Deutschland wäre, aber dazu mehr in einem Monat…

8 Kommentare zu „Drei Jahre Elternzeit – Fluch oder Segen?

  1. als verfasserin des oben verlinkten missy-gastbeitrages kann ich von der problematik ein trauriges lied singen. bei uns hat sich das thema elternzeit inzwischen komplett erledigt. weil der arbeitgeber ihn ziemlich unter druck setzt, und weil der mann nicht abgewichst genug ist, um diesen konflikt auszutragen. ihm hätte der von dir geforderte kündigungsschutz sicher geholfen. und wo gerade die frauenquote für chefetagen wieder ein thema wird: eine väterquote fänd ich eine gute sache.

  2. Das von Dir eingangs genannte Beispiel hinkt natürlich insofern, als der Kündigungsschutz für Frauen zwar mit Beginn der Schwangerschaft gilt, aber natürlich keine Verlängerungsgarantie bei befristeten Arbeitsverträgen einschließt. Die können ja so oder so verlängert oder eben nicht verlängert werden.

    Und um einmal ein positives Gegenbeispiel zu nennen: Mein letzter Arbeitgeber hat mir eine Vertragsverlängerung angeboten, obwohl ich schon vorab klar geäußert hatte, daß ich pünktlich mit Beginn dieser Verlängerung für sieben Monate in Elternzeit zu gehen gedächte.

  3. @inFemme

    Quoten für Väter?
    Ähem, welche kommt danach?
    Also, ich denke eh, dass Quoten letztlich Not-Bremsen sind, um das marode System zu retten. Denn das System an sich ist krank und das kann man nicht mit Quotenpflaster etc. heilen.

    Welcher Geist tatsächlich immanent ist, geht m.E aus dem taz Artikel schon hervor.
    Frauen zahlen sich aus

    Gruß, Frank

  4. sicher wäre es das beste, das ganze system auf links zu ziehen. nur ist mir das in meiner situation zu ideologisch und würde mir etwas zu lange dauern, weil ich jetzt eine veränderung brauche, damit der mann und ich uns die kindererziehung gerechter teilen könnten. und mit dieser situation im hintergrund würde ich eine quote begrüßen.

    und gleich danach kommen dann die quoten für konsonanten in vornamen, für gestreifte trikots bei fussballteams und für bananen in obstkörben.
    :)

  5. @inFemme,

    Ok, Bananen, ja. Fußball? Neeee .. den mag i net.

    Damit Bananen im Körbchen gequotet werden können,
    tanze ich mit dir auf der Straße Bananen-Tango. ;)

    Gruß, Frank

  6. Nur kurz, weil ich gerade auf dem Sprung bin.

    Ich gehöre zu den Männern, die mit dem Argument: „Wenn er Familie hat, hat er zuwenig Zeit für die Firma.“ gegangen wurde. Man hat natürlich gesucht und einen „echten“ Grund gefunden (auch wenn der konstruiert wurde und an mündliche Absprachen konnte man sich nicht erinnern), aber was mir intern/extern zugetragen wurde bestätigte dieses Bild. Der Zeitpunkt war interessanterweise circa einen Monat nach Bekanntgabe meiner baldigen Vaterschaft. Zufall? Glaub ich nicht dran.

    Spielt es eine Rolle, dass es eine Chefin war, welche aufgrund ihres Unvermögens Kinder zu bekommen einen regelrechten Hass auf Eltern entwickelte?

    Sorry ist paar jahre her bringt mich aber immer noch zum kotzen….

  7. Ja, auch mein Vertrag wurde nicht verlängert – obschon vor Bekanntgabe der Schwangerschaft in Aussicht gestellt… Meiner Meinung nach ist die Flexibilisierung der Arbeitsverträge – neben der qualitativ und quantitativ unzureichenden Kinderbetreuung – das große Problem. Für beide Eltern.

  8. Vor kurzem hat mir ein Kollege von einem Freund erzaehlt, der in Elternzeit gekuendigt wurde. Uebrigens wurde in meiner Familie auch eine junge Frau in der Elternzeit gekuendigt – eigentlich duerfte eine Kuendigung in Elternzeit nicht moeglich sein, aber die Firmen zahlen tatsaechlich lieber Abfindungen, anstatt Elterzeit zu gewaehren.

Kommentare sind geschlossen.

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