Vor einigen Tagen hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (heißt derzeit: eine Frau* und ein Mann*, die miteinander mindestens ein gemeinsam gezeugtes Kind haben) beschlossen. Bei unverheirateten Eltern liegt das Sorgerecht bisher automatisch bei der Mutter, für das gemeinsame Sorgerecht müssen die Eltern nach erfolgter Vaterschaftsanerkennung eine gemeinsame Erklärung beim Jugend- oder Standesamt abgeben. Dabei war bisher die Zustimmung der Mutter explizit erforderlich. Für den Vater soll es nun einfacher sein, auch dann gemeinsames Sorgerecht zu beantragen, wenn die Mutter des gemeinsamen Kindes das nicht möchte. Widerspruch ist nur innerhalb einer kurzen Zeitspanne und auch nur dann möglich, wenn das Kindeswohl zur Debatte steht. Wenn es Streit um das Kindeswohl gibt, muss ein Familiengericht entscheiden.
Spontan könnte man ja jetzt erstmal denken: na, das ist doch prima – gemeinsames Sorgerecht, das klingt nach Fürsorge, Partizipation und Gleichberechtigung, und wenn ein Vater sich um sein Kind kümmern will, wer in aller Welt könnte etwas dagegen haben? In diese Kerbe schlagen auch die zahlreichen Medienkommentare, die den Beschluss als Meilenstein der Gleichberechtigung zugunsten der Väter preisen. Allerdings sollte man nicht übersehen, dass „Sorgerecht haben“, also vor allem das Recht und die Pflicht, bei bestimmten Entscheidungen, die das Kind betreffen, mitzureden, und „tatsächliches Kümmern“ nicht dasselbe sind und noch nicht einmal etwas miteinander zu tun haben müssen. Denn das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht, auch ein Elternteil ohne Sorgerecht hat grundsätzlich das Recht auf, ja sogar die Pflicht zum Umgang mit seinen Kindern.
Auch bleibt die keineswegs rhetorische Frage, in wiefern eine verwalterische Zwangsmaßnahme den Weg zu einer guten familiären Lösung und befriedigenden Eltern-Kind-Beziehungen ebnen kann. Der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) sieht den Beschluss entsprechend kritisch:
„Dass seit 1998 immer mehr nicht verheiratete Eltern gemeinsam die Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen und dies durch eine übereinstimmende Sorgeerklärung ausdrücken, ist eine positive Entwicklung. Eine solche gemeinsame Entscheidung jedoch durch einen gerichtlichen Beschluss nach Aktenlage ohne Anhörung der Beteiligten zu ersetzen, ist der falsche Weg“, gibt [die Bundesvorsitzende des VAMV, Edith] Schwab zu bedenken. Denn geben nicht miteinander verheiratete Eltern keine gemeinsame Sorgeerklärung ab, sind oftmals Konflikte der Grund. […] „Die Hoffnung, dass diese durch das gemeinsame Sorgerecht vermieden werden können, ist trügerisch. Im Gegenteil, eine Auseinandersetzung schürt das Streitpotenzial weiter“, befürchtet Schwab. […] „Ein neues beschleunigtes Verfahren bei Sorgerechtsstreitigkeiten mit dem Ziel eines gemeinsamen Sorgerechts um jeden Preis geht ausgerechnet zu Lasten der Kinder, deren Eltern sich nicht einigen können“.
Jana Frielinghaus resümiert in der Jungen Welt:
Die neue Regelung wird in einigen wenigen Fällen engagierten Vätern – und ihren Kindern – zu mehr Gerechtigkeit verhelfen. In der Mehrheit der Fälle, in denen es Konflikte zwischen den Eltern eines Kindes gibt, werden diese durch die Neuregelung eher verschärft. Und nicht zuletzt wird der Alltag Alleinerziehender – zu 90 Prozent sind dies Frauen – erheblich erschwert. Denn mit der Neuregelung muß für jede Entscheidung, von Schulwechsel bis zu einem geplanten Umzug, aber auch für weit Banaleres, das Einverständnis des leiblichen Vaters vorliegen, sofern dieser auf seinem Sorgerecht besteht. Festzuhalten bleibt: Die Neuregelung schafft in einigen wenigen Fällen Gerechtigkeit. Vielfach bringt sie alleinerziehenden Müttern jedoch zusätzlichen Druck und weitere Belastungen – und den betroffenen Kindern weiteren Streß.
Auch die Zeit findet es (nebst einigen seltsamen Bemerkungen, z.B. über „intakte Familien“) ganz ok, dass es kein automatisches gemeinsames Sorgerecht für Nichtverheiratete gibt:
Warum sollte ein Mann automatisch das Sorgerecht für ein Kind erhalten, das ihn nicht interessiert? Ihn einmal sagen zu lassen: „Ja, ich will mich um dieses Kind kümmern“, ist angemessen. Man könnte den Antrag auf das Sorgerecht also wie ein Bekenntnis betrachten, statt es als diskriminierend abzustempeln – und als feierliches, möglichst unbürokratisches Ritual begehen. Mutter und Vater verpflichten sich, die Sorge zu tragen, genauso wie sie dem Kind einen Namen geben und den offiziell registrieren lassen. Konsequent wäre es allerdings im Sinne der Gleichberechtigung, dass die Mutter ebenfalls offiziell bestätigt, dass sie das Sorgerecht übernehmen will.
Das, was hier im letzten Satz anklingt, nämlich die Tatsache, dass Mütter einfach automatisch immer zuständig (und im Zweifelsfall auch gerne mal: Schuld) sind, wird viel zu selten hinterfragt – außer eben, um ihre vermeintliche familiäre Allmacht zu kritisieren. Und es wäre fatal, wenn anlässlich der oben genannten Reform jetzt lang und breit über die armen Männer debattiert würde, die nun endlich eine Handhabe gegen die übermächtigen Frauen haben, die sie aus reiner Boshaftigkeit von ihrem Kind fernhalten. Nicht, weil es diese Fälle nicht gäbe – die gibt es wohl sicher, und sie müssen furchtbar schrecklich für alle Beteiligten sein, vermutlich auch für die betreffenden Mütter, die wahrscheinlich in den allerseltensten Fällen aus reinem Spaß an der Freude ihrem Kind den Vater vorenthalten. Full disclosure: Auch ich habe schon heulend vor TV-Dokus über Väter, die ihre Kinder nicht sehen oder nicht mal kontaktieren dürfen, gesessen.
Mein Punkt ist: Unabhängig davon, wie man die neue Sorgerechtsregelung inhaltlich beurteilt, sollten diese Fälle nicht den Diskurs über diese Regelung bestimmen.
Es ist nur schwer erträglich, wenn über Väter als solche gesprochen wird wie über eine insgesamt benachteiligte Gruppe (nochmal zur Klarstellung: Das ist was anderes, als individuellen Vätern, die mies dran sind, abzusprechen, dass sie mies dran sind). Denn das ist unangebracht. Und wer spricht über all die Mütter, die alles geben, um ihrem Kind auch nach der Trennung der Eltern eine gute Beziehung zum Vater zu ermöglichen, egal wie es um die Beziehung zwischen ihr und ihm bestellt ist – die bisweilen die schmerzlichsten Verletzungen und hinderlichsten Umstände hintanstellen, mentale und nicht selten auch finanzielle Ressourcen ohne Ende aufwenden, um den Vater mit seinem Kind zusammen zu bringen? Schon ganz allein deshalb, weil das Kind sich das wünscht – egal, wieviel Engagement der Vater selbst zeigt, egal ob er Unterhalt zahlt oder nicht oder ob gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde oder nicht. Sowieso scheint die Initiative zum gemeinsamen Sorgerecht nicht selten von den Müttern auszugehen.
Schön wäre es darüber hinaus, mal etwas über eventuelle Rechte von Kindern an ihren Eltern zu lesen statt immer nur den umgekehrten Fall. Oder auch, wenn die besagte familienrechtliche Neuerung als Anstoß dazu genutzt würde, Konzepte von Familie und ihre juristische Verfasstheit grundsätzlich unter die Lupe zu nehmen und zu erneuern.
Seit wann braucht es einen Verwaltungsakt, um sich für einen Menschen zu interessieren? Väter können sich grundsätzlich erstmal auch ganz wunderbar um ihre Kinder kümmern, wenn sie kein formales Sorgerecht haben – wenn es ihnen denn in erster Linie um die Vater-Kind-Beziehung geht und weniger ums Beharren auf eigenen Rechten. Die Annahme, alleinige elterliche Sorge der Mutter bedeute, dass sie dann auch den Umgang des Kindes mit dem Vater komplett nach eigenen Vorstellungen regeln oder sogar unterbinden könne, ist unzutreffend. Und väterliches Sorgerecht garantiert kein väterliches Engagement.
Wie gesagt: Eine abschließende Bewertung der Sorgerechtsneuregelung möchte ich hier nicht treffen. Aber warum ich, wenn wir schon über Familie ausschließlich als Vater-Mutter-Kind-Konstrukt reden, nicht über die armen Väter, sondern lieber über die Rechte der Kinder und die Leistungen der Mütter sprechen will, fasst Birgit Gärtner bei heise online/Telepolis folgendermaßen zusammen:
Frauen, Mütter zumal, haben keine Lobby. Männer schon. Und Väter allemal, denn Männer, die sich um ihre Kinder kümmern wollen, denen böse Mütter das aber verwehren, stehen gesellschaftlich und medial sehr hoch im Kurs. Die Fälle, über die wir hier reden und über die Richter letztendlich zu befinden haben, sind Konfliktfälle. Konfliktfälle, in denen Väter ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen wollen: zum Wohle des Kindes – oder doch eher gegen die Kindsmutter?

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