Seit Beginn des Jahres gibt es in Österreich die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Um die Abgrenzung zur Ehe zu gewährleisten, wurde die Unterscheidung zwischen Familienname (für Eheleute) und Nachname (für Partner) eingeführt. Über die Schwierigkeiten, seinen Kindern einen Familien- oder Nachnamen zu geben, berichtete queer-news.at schon im Dezember. Ebenso ist nun völlig verwirrend, ob der neue Nachname sich nur auf gemeinsame Namen beziehen oder auch, wenn die Partner ihre eigenen Familiennamen behalten oder wie eigentlich Doppelnamen aussehen dürfen.
Mit den neuen Meldezetteln ergeben sich nun neue Probleme: Einerseits wird penibel nach verheiratet, verwitwet, in eingetragener Partnerschaft lebend oder hinterbliebener Partner getrennt – hinterbliebene Partnerinnen gibt es nicht, dafür hat jede_r außer Ledigen seine sexuelle Orientierung ein für allemal preisgegeben. Andererseits wurde das Feld „Familienname vor erster Eheschließung“ dann doch vergessen und nicht angepasst.
Spannend wird es wohl noch werden, wenn die ersten Menschen verwitwet sind und dann eine Partnerschaft eintragen lassen. Oder nach einer aufgelösten eingetragenen Partnerschaft ihren neuen Nachnamen behalten und dann als Familienname nach einer Hochzeit führen wollen. Aber immerhin, so queer-news.at, sind auch die österreichischen Behörden heillos überfordert mit der neuen Regelung und schmeißen die Begrifflichkeiten noch wild durcheinander.