Vor kurzem hielt Dr. Ulrike Lembke, die in Hamburg eine Professur für Öffentliches Recht und Legal Gender Studies inne hat, einen Vortrag über Geschlechterstereotype, Sexualitätsmythen und opferbeschuldigendes Alltagswissen bei der Strafverfolgung von Sexualdelikten.
Lembke stellte hierzu neueste Studien vor, die zu dem Schluss kommen, dass lediglich fünf Prozent aller sexualisierten Gewalt (gegen Erwachsene) zur Anzeige gebracht werden, was einer jährlichen Zahl von etwa 7000 bis 8000 Anzeigen entspricht. Von diesen Anzeigen schaffen es etwa 1000 vor die Gerichte, von denen in der Regel etwa 13 Prozent mit einem Schuldspruch für den_die Täter_in enden. Die Strafe von ein bis zwei Jahren Haft wird in den meisten Fällen zur Bewährung ausgesetzt. Diese Zahlen bedeuten letztendlich, dass 99 von 100 Fällen sexualisierter Gewalt in Deutschland strafrechtlich ungesühnt bleiben. Die Zahl der Falschanzeigen, so zeigen Studien aus den Jahren 1985 bis 2009, liegt konstant bei etwa zwei bis acht Prozent.
Lembke, die vielfach solchen Prozessen beisitzt und die Europäische Kommission in der strafrechtlichen Verfolgung von Sexualdelikten berät, konstatiert weiter, dass die Gerichte große Probleme damit haben, Empathie für das Opfer aufzubringen. Oft finden Abgrenzungsbemühungen statt, die umso stärker ausfallen, je mehr Frauen als Prozessbeteiligte tätig sind.
Im weiteren Vorlauf des Vortrags zeigt Lembke strukturelle Bedingungen und Diskurse auf, die die Lage der Opfer erschweren und eine Kultur der Vergewaltigungsverharmlosung auch in der Strafverfolgung festschreiben. Besonders interessant an Lembkes Ausführungen sind ihre Analysen des rechtlichen Vorgehens bei Sexualdelikten. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Rechtsprechung weit davon entfernt ist, objektiv Urteile zu fällen.
Den 90-minütigen Vortrag gibt es hier zum Download. Trigger-Warnung: Lembke benutzt an einem Punkt ihrer Ausführungen rassistische Begriffe.

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