Seit letzter Woche ging es schon durch die Blogs und Twitter: Das Bundesverfassungsgericht hat wesentliche Teile des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Bisher muss sich, wer nicht nur den Vornamen, sondern auch den Personenstand ändern lassen will, geschlechtsangleichenden Operationen unterziehen. Ziel war die weitestgehende optische Annäherung – eine nicht immer ungefährliche Sache, die im schlimmsten Fall auch zu Inkontinenz und Problemen beim Sex führen kann. Auch mussten die Betroffenen sich sterilisieren lassen. Dies ist nun endlich als unvereinbar mit der Menschenwürde erklärt worden, auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit würde so verletzt, wie etwa die Süddeutsche schrieb. Bis es ein neues Gesetz gibt, dürfen die entsprechenden Passagen nicht mehr angewendet werden.
Tatsächlich sind weite Teile des Gesetzes schon seit Jahren als verfassungswidrig bekannt, im August 2009 endete eine Frist an den Bundestag, das Gesetz zu ändern. Passiert ist bisher nichts. Entwürfe wurden erarbeitet und wieder an die Ausschüsse zurück verwiesen, schließlich auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Seit der Zwang zur Scheidung ausgesetzt wurde, ist derzeit auch die gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland möglich, wenn in einer bestehenden Ehe einer der beiden Partner eine Personenstandsänderung beantragt. Mit einer Änderung des Transsexuellengesetzes gehen daher auch Änderungen bei Ehen und Lebenspartnerschaften einher.
Ob mit der neuesten Entscheidung nun endlich etwas passiert, bleibt daher abzuwarten. Zumindest hat endlich ein Gericht die unnötigen Zwangssterilisationen und Zwangsoperationen verurteilt. Als bitterer Beigeschmack bleibt aber auch, dass zwei der acht Richter_innen, gegen das Ende dieser unmenschlichen Praktiken gestimmt haben.

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