Yetzt ist eine Queerulantin und rantet gerne. Im Blog „Haecksenbrause“ schreibt er über koffeinhaltige Genuss- und Erfrischungsgetränke und mit der Netzguerilla kümmert sie sich um die Servertechnik hinter vielen spannenden Projekten wie Hatr oder der Mädchenmannschaft.
Eigentlich klingt es erstmal nach einer guten Idee, universelle Rechte zu definieren, die allen Menschen zustehen. Faktisch ist der Zugang zu diesen Rechten nur wenigen privilegierten Menschen garantiert, tatsächlich lassen sich anhand der Verletzung dieser Rechte ziemlich gut die gesellschaftlichen Machtstrukturen auf diesem Planeten nachzeichnen. Selbst in der bald 65 Jahre alten und nur sehr zögerlich an moderne Auffassungen von gesellschaftlicher Gleichheit angepassten Universellen Deklaration der Menschenrechte stecken Realitätskonstruktionen und Ausschlüsse, die erst beim genauen betrachten auffallen. Die signifikantesten davon möchte ich herausgreifen.
Durch die Erklärung ziehen sich Begrifflichkeiten wie „Volk“, „Rasse“ und „Nation“. Es ist völlig offensichtlich, dass schon allein diese Tatsache Grund genug für eine umfangreiche Kritik an der Menschenrechtsdeklaration ist. Ich blende jedoch die benutzte Sprache in der Betrachung weitestgehend aus, da ich die Ausschlüsse jenseits der verwendeten Sprache herauszeichnen möchte.
„[…] da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen“ — Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Präambel
Die Menschenrechte dienen also auch dem Schutz der globalen Herrschaftsstrukturen vor Emanzipation. Der propagierte schöngezeichnete Ist-Zustand an Demokratie, Recht, Kapital, Herrschaft und so weiter wird zum Ideal erklärt, weniger herrschaftsförmige Strukturen sollen verhindert werden.
„Alle Menschen […] sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ — Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 1
Brüderlichkeit? Dem Verständnis der Erklärung nach sind also Menschen in erster Linie Brüder, also Männer.
„Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ — Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 2
Eine wunderschöne Aufzählung von Zuschreibungsmerkmalen, anhand derer Macht ausgeübt wird. Doch hinterfragt werden diese Kategorien nicht. Bei der „Rasse“, die sich auch sonst munter als Einordnungsschublade durch die Deklaration zieht, ist der konstruierte Charakter noch auffällig, nach Geschlecht jenseits der biologischen Zweigeschlechtlichkeitskonstruktion wird nicht aus Ablehung der Kategorie sondern aus Ignoranz der Diversität der möglichen Selbsteinordnung nicht gefragt, Age und Ability sind bereits gar kein Thema mehr.
„Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen.“ — Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16, Satz 1
Wurde in Artikel 2 noch alles inklusive einiger Jokerkriterien aufgezählt, wird das Recht auf offiziell anerkanntes Zusammenleben schon restriktiver gewährt. Ein wahrliches Feuerwerk an Ausschlüssen in Sachen biologischem und sozialem Geschlecht, sexueller Präferenz, Wohlstand, Ability and beyond.
„Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“ — Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16, Satz 3
Holla, hier geht es nicht um Menschen, die etwas dürfen sollen, hier wird normiert. Die Familie, wir erinnern uns, wird als Privileg nicht allen gewährt. Wer gar eine andere Form des Zusammenlebens will, vor der haben Staat und Gesellschaft diese Privilegierten sogar zu schützen. Hier hat eine Einschränkung der Entfaltungsfreiheit den Eingang in ein Werk gefunden, das genau diese zu schützen erklärt.
„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“ — Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 20, Satz 2
Hier lohnt es sich, genau hinzusehen. Wichtig ist weniger, was hier steht, sondern was eben nicht: Es ist die einzige Stelle in der Deklaration, die vor Zuschreibungen schützt. Allerdings nicht vor Zuschreibung von „Rasse“, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und anderem kollektiv ausgedachten Unfug. Es gibt kein Recht darauf, nicht in eine Schublade einsortiert zu werden oder eine bislang unhinterfragte Zuschreibung zu ändern oder gar abzulegen.
Es gibt noch viele Kerben, in die es sich zu hauen lohnte. Ich habe gerade einmal an der Oberfläche gekratzt, nur einen kleinen Teilaspekt der Herrschaftsumwelt, in der die Menschenrechtsdeklaration überhaupt einen Platz hat, beleuchtet. Menschenrechte sind nur da notwendig, wo Herrschaft nicht grundsätzlich abgelehnt wird, wo Machverhältnisse abgemildert und erträglicher gemacht werden müssen, damit sich die grundlegenden Zustände weiter aufrecht erhalten lassen. Von den Rechten wird nur das Maß auch praktisch zugestanden, das unbedingt notwendig ist. Eine tatsächliche Gesellschaft, die bestrebt ist, ohne Herrschaft zu leben, können Menschenrechte nicht verwirklichen.

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