Immer noch schuld an Vergewaltigungen: die Opfer

In Bremen sind 6 junge Männer freigesprochen wurden, nachdem sie eine 17-Jährige brutal vergewaltigt hatten. Der Grund: Das Opfer war aufgrund der Schwere der Taten nicht vernehmungsfähig und konnte so nicht im Einzelnen erötern, wer was getan hatte. Und es geht noch schlimmer (Triggerwarnung!), so die taz.

„Vergewaltigung“ dürfe man nicht nennen, was da passiert sei, sagte Verteidiger Eberhard Schulz. „Es gibt auch junge Frauen, die sind sexhungrig“, pflichtete sein Anwaltskollege Matthias Koch bei. […]
Die 17-Jährige habe Abtreibungen hinter sich und Erlebnisse mit sexueller Gewalt, so Richter Keller. Wenn sie jetzt traumatisiert sei, liege das vielleicht nicht nur an jener Nacht zum 1. Juli 2007. Die junge Frau habe offenbar Probleme, sich deutlich abzugrenzen.

Die Aussagen der Anwälte sind schon widerwärtig genug, die des Richters und der Verlauf des taz-Artikels hinterlassen allerdings auch einen faden Beigeschmack. Was Abtreibungen mit einer Massenvergewaltigung zu tun haben, erschließt sich nicht. Soll es vielleicht ein Hinweis darauf sein, dass die Frau bereits Sex hatte und damit auch mit weiterem Sex rechnen musste? Und warum erfahren die Leser_innen, sie habe Probleme, sich abzugrenzen – das rechtfertigt doch in keiner Weise Grenzüberschreitungen. Oder dass sie nicht direkt zur Polizei ging, sondern zunächst alles verdrängte? Schließlich heißt es im Artikel auch, sie habe sich nicht gewehrt, sondern alles hingenommen.

Aus diesen Hinweisen heraus wird ein Bild geschaffen, nach dem es sich hier eben nicht um ein Opfer handelt, dass alles richtig gemacht hat. Das sich massiv gewehrt hat, gleich zur Polizei ging und ansonsten keinerlei sexuelle Erfahrungen hatte. Dabei ist schon lange klar, dass es kein richtiges Verhalten gibt, das jede_r anders reagiert und es manchmal Jahre dauern kann, bis ein Opfer sich selbst eingesteht, welches Unrecht geschehen ist. Denn oft genug ist der Gang zur Polizei, das Erläutern des Tatherganges, das Eingestehen der eigenen Hilflosigkeit, der Verletzungen etwas so furchtbares, dass es einfach an die Seite geschoben wird, um den Rest der eigenen Würde zu behalten.

Trotz allem wurde anscheinend im Gericht, wie auch im Artikel noch einmal ganz genau das Leben des Opfers auseinandergenommen, seine bisherige Lebens­geschichte seziert, über Motive spekuliert. Als ob das in irgendeiner Weise das Unrecht beinflusst hätte. Kein Wort zu den Hintergründen der Täter und ihrer Motivation tatsächlich Unrecht zu begehen. Kein Wort, wie es von ihrer Seite aus zur Tat kam. Wie lange noch, bis es uns endlich egal ist, wie „vergewaltigbar“ ein Mensch ist und wir stattdessen bei denen anfangen, die eine Vergewaltigung verhindern könnten – denen die sie begehen.

33 Kommentare zu „Immer noch schuld an Vergewaltigungen: die Opfer

  1. Eine ganz schlimme Geschichte. Erinnert Ihr Euch noch an den Staatsanwalt (ja?), der im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess äußerte, er würde seiner Tochter im Fall einer Vergewaltigung empfehlen, keine Anzeige zu erstatten? Weil sie spätestens in einem (ohnehin statistisch unwahrscheinlichen) Prozess endgültig traumatisiert würde? Zunächst reagierte ich empört, mittlerweile verstehe ich ihn.

  2. @ Kaltmamsel

    Darüber hatten wir damals auch berichtet. Ich war enttäuscht, weil es bei der Aussage von Karge blieb und nicht erörtert wurde, was mensch tun kann, um die Umstände für Vergewaltigungsopfer zu verbessern.

  3. Die Tatsache, dass Eigentumsdelikte immer noch gründlicher verfolgt und härter bestraft werden, als Delikte gegen die körperliche und seelische Unversehrtheit hat historische Ursachen aus der Zeit der Leibeigenschaft und Sklavenhaltung.

    Damals war der arbeitende Mensch Eigentum des Gutsherrn bzw. Sklavenhalters, mithin eine „Sache“ ohne individuellen strafrechtlichen Schutz. Das Strafrecht hatte daher die Aufgabe, primär Delikte gegen das materielle und lebendige Eigentum dieser Herrschaften zu sanktionieren. Diese „männliche“ Logik hat sich bis in die heutige Zeit erhalten. Ein Schelm, der glaubt, das sei Zufall.

    Das macht außerdem die Unzulänglichkeit von den heutigen Politiker_Innen zweifellos sichtbar. Dass mit Leutheusser-Schnarrenberg eine Frau Bundesministerin der Justiz ist, macht die Sache vollends pervers, zumal sie ja auch eine härtere Bestrafung für Kinderschänder abgelehnt hat.

    Das Mittelalter lässt schön grüßen.

  4. Mich ärgert auch die Zeile: „In der Tat hatte offenbar auch die 17-Jährige sich nicht durchgehend als Opfer gesehen..“
    Das ist nämlich das Resultat eines Diskurses, der die Schuld sexueller Gewalt bei den Opfern verortet, dass sie nämlich sich selbst als zustimmende Beteiligte und damit als Schuldige eines solchen Verbrechens sehen. Was soll das heißen „durchgehend“? Ist die Vergewaltigung als Resultat einer „teilweisen“ Zustimmung anders zu werten?

    Mich macht das so wütend.

    Es grüßt,
    Antje

  5. @ »Paula«

    Ich klatsche nicht Applaus für Gesetze (für die sich NGOs und unabhängige (Frauen-)Verbände im Übrigens schon seit Jahrzehnten einsetzen), nur weil die Bundesregierung nun endlich „nach den Missbrauchsfällen im vergangenen Jahr in hochangesehen Bildungsinstitutionen“ kapiert, dass es Missbrauchsopfer in Deutschland extrem schwer gemacht wird. Und das übrigens nicht nur durch (fehlende) Gesetze, sondern insbesondere auch durch ein victim blaming Diskurs, der gerade aus dieser liberal/konservativen Ecke kommt.

  6. @Paula,

    neben dem, dass ich die Videobotschaft nicht für mehr als Lippenbekenntnisse halte, weil das Problem ja nichts ist, was Merkel jetzt entdeckt hätte und wofür sie gelobt werden müsste, finde ich die Formulierung „sexueller Missbrauch“ in diesem Zusammenhang schwierig.

    Der Begriff wird eigentlich verwendet, wenn es um sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Schutzbefohlene oder Minderjährige geht. Was natürlich ein äußerst wichtiges Thema ist, aber nicht immer in den Kontext von Vergewaltigung passt, bzw. wäre es wünschenswert, wenn nicht alles in einen Topf geschmissen würde.

  7. @Magda: Natürlich ist es leider ein viel zu später, viel zu kleiner und sicherlich auch kaum publizierter Schritt ist, aber es ist immerhin einer. Habe das Video auch nur als Info verlinkt (weil ich nichts anderes dazu gefunden habe), nicht zum Applaus klatschen.

    @Nadine: Ich habe mich auch schon gefragt, ob die unter „sexuellem Missbrauch“ auch „sexuelle Nötigung/Vergewaltigung“ mit einbeziehen und bin (wahrscheinlich zu naiv) davon ausgegangen, dass dem ja wohl hoffentlich so sein wird. Aber du hast Recht, so wirklich geht das überhaupt nicht hervor aus dem Statement.

  8. Eine Oma hat auch Probleme, sich gegen Handtaschenraub abzugrenzen! Dann gehe ich jetzt los und raube Handtaschen. Die wollen es ja so, die Schlampen, so aufreizend mit ihrem Portemaine zu klimpern!

  9. Ich fass es nicht: Weil die junge Frau nicht minutiös die Handlungen der Täter aufführen kann werden diese freigesprochen? Was ist das denn für eine (un)Logik?

    Und selbst wenn nur einer der 6 aktiv gehandelt hat: Die anderen 5 wären immernoch wegen unterlassener Hilfeleistung zu belangen!

  10. Das ist wohl das Problem, dass man die Taten konkret einzelnen Personen nachweisen muss, um diese dann verurteilen zu können. Wenn man nicht hieb- und stichfest zeigen kann, wer vergewaltigt hat, behaupten alle 6 nur zugesehen zu haben.
    Ich meine mal gelesen zu haben, dass wenn zwei Personen auf jemanden schießen, nur der wegen Mord verurteilt werden kann, dessen Kugel die tödliche war. Selbst wenn beide Mordabsichten verfolgt haben.

    Hier wurde allerdings der Versuch nicht sehr ernsthaft unternommen… Man müsste auch die Typen getrennt voneinander verhören, um herauszubekommen, wer von denen sich in Widersprüche verstrickt oder sich sogar als Kronzeuge anbietet.

  11. Und hätte man denn dann nicht zur Not alle 6 der unterlassenen Hilfeleistung anklagen bzw. wegen ihr verurteilen können? Die Typen sind hier schließlich FREIgesprochen worden!

  12. Als ich die Nachricht im Radio gehört habe, ist mir auch spontan schlecht geworden. Ich mein, immerhin lebe ich in Bremen, das gibt einem schon ein mulmiges Gefühl, wenn man weiß, dass diese ekeligen Typen freigesprochen wurden.
    Ansonsten erfüllt mich das ganze einerseits mit einer tiefen Traurigkeit, andererseits sollten sich die Anwälte echt mal was schämen, werde ich jemals in Bremen einen Anwalt in Anspuch nehmen müssen, werd ich diese beiden auf jeden Fall vermeiden.

  13. Eigentlich hat die Dame vor Gericht gar nix gesagt, selbst nicht bei einer richterlichen Vernehmung mit einem Psychologen vom Opferschutz ohne Beisein der Angeklagten. Die Tatvorwürfe stammen alle von der polizeilichen Anzeige und können so im Prozess nicht gewertet werden. Für die Richter bestand also gar keine Möglichkeit jemanden zu verurteilen, weil sich Anzeigestellerin die Trauma-Karte gezogen hat. Ohne Beweise keine Verurteilung. Heißt nicht, dass es keine Vergewaltigung war. Kann aber auch alles ganz anders gewesen sein. Bei der Vorgeschichte der Dame durchaus auch möglich. Übrigens passiert sowas leider zu häufig:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/raetselraten-um-angebliche-vergewaltigung/1688760.html

  14. @Strafrecht: Spekulationen bezüglich eventueller Vorgeschichten sind gerade das, was es Frauen so schwer machen, Vergewaltigungen anzuzeigen. Auch Aussagen wie „Ziehen der Traumakarte“ sind unangebracht. Von einem Link zu einem letzendlich ungelösten Fall auf die Häufigkeit von Falschaussagen zu schließen, ist ebenfalls Spekulation.

    Dahinter steht das Bild, dass eine Frau nur dann wirklich vergewaltigt wurde, wenn sie ansonsten keinen Sex hatte, mit dem Täter auch nie eine Beziehung in irgendeiner Weise und sich während der Tat so sehr gewehrt hat, dass sie am Ende fast zu Tode geprügelt wurde, sich aber trotzdem zur Polizei schleppt, die peinliche Befragung gelassen übersteht und bis zum Prozessende klar ist, dass sie trotzdem später noch Kinder bekommen kann und will (natürlich nur mit ihrem Ehemann).

    Und mit jedem Detail das nicht „stimmt“ wird es für Opfer schwieriger, dass ihnen geglaubt wird, dass unverzüglich ermittelt wird, dass Beweise sichergestellt und ausgewertet werden.

  15. „Heißt nicht, dass es keine Vergewaltigung war. Kann aber auch alles ganz anders gewesen sein. Bei der Vorgeschichte der Dame durchaus auch möglich.“

    Welche Vorgeschichte? Dass sie schon mal Sex hatte?

  16. @ Strafrecht: Es gab eine Spurensicherung am Tatort und es gibt ein medizinisches Gutachten, das zwei Tage nach der Tat angefertigt wurde. Bei der Brutalität, mit der vorgegangen wurde, ist davon auszugehen, dass da durchaus noch Spuren feststellbar waren. Die Polizei ist der Meinung, dass eine Straftat stattgefunden hat; der Richter ist der Meinung, dass die Frau Schreckliches erlebt hat. Der einzige Grund, weshalb die Vergewaltiger nicht verurteilt wurden ist der, dass die Frau nicht in der Lage war vor Gericht auszusagen. Bei den ekelhaften Unterstellungen der Verteidigung, die Du Dir hier so nonchalant aneignest, könnte ich das sogar dann verstehen, wenn keine Traumatisierung vorläge. Echt widerlich. Es fehlt eigentlich nur noch, dass Du forderst, die Frau wegen Falschbeschuldigung anzuklagen.

    Frage am Rande: Wo kommt eigentlich diese Mode her, Frauen abschätzig als „Dame“ zu bezeichnen? Erlebe ich in letzter Zeit häufiger – besonders natürlich bei einem bestimmten Kommentator_innen-Typus. Fragen über Fragen.

  17. es wird ja nun bald mal wieder zeit für öffentliche aktionen! statt brot und rosen sind adäquatere mittel gefragt! vernetzen, öffentlich machjen und wieder politisch offensiv agieren!
    das wünsche ich mir, auch zur walpurgisnacht und dann an 365 tagen an denen rechte der frauen behandelt werden wie die im grundgesetzt verankerten menschen rechte!

  18. @ lisa, öffentliche aktionen gegen was?

    soll druck auf die gerichte ausgeübt werden?

    Unschuldig, bis die schuld bewiesen wurde ist nun mal ein grundpfeiler unseres rechtsstaates.

    Was soll den stattdessen gelten?

  19. Was ich nicht ganz verstehe: Was genau ist eigentlich das Problem bei der Verurteilung? Wird denn daran gezweifelt, dass die Männer mit ihr Sex hatten? Gab es zu wenige Indizien? Warum wurde die Aussage des Opfers eigentlich gebraucht? (Im Falle eines Mordes kann das Opfer ja auch nicht mehr aussagen und dennoch werden Täter anhand anderer Beweise verurteilt.) Also wenn sich alle einig sind, dass das Opfer vergewaltigt wurde, und wenn klar ist, dass es die angeklagten Männer mit ihr Sex hatten, warum kann man sie nicht verurteilen?!? Sicher gibt es Frauen, die Gang-Bang total geil finden – aber die sind in der Regel nicht traumatisiert davon. Der Zustand des Opfers ist doch eigentlich DER Beweis dafür, dass es nicht von ihr gewollt war. Und auf die Empathiefähigkeit der Täter abzustellen („sie hätten es nicht merken/wissen können“) ist meines Erachtens auch Bullshit. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Ist das Urteil eigentlich rechtskräftig oder geht die Staatsanwaltschaft noch mal in Berufung? (Geht das in diesem Fall?)

  20. @Sabrina
    Bei einem Mord gibt es eine Leiche, bei der Fremdverschulden festgestellt wurde. Bei einer Vergewaltigung ist typischerweise die Aussage des mutmaßlichen Opfers Grundlage der Anklage. Ohne die belastende Aussage des mutmaßlichen Opfers vor Gericht kann das Gericht nicht zu Lasten Beschuldigter urteilen. – so sie nicht den Tatvorwurf gegen sich bereits eingeräumt haben.

    Auch wenn Geschlechtsverkehr nachweislich stattgefunden hat, so ist es nicht an einem Beschuldigten, die Freiwilligkeit dessen nachzuweisen, also seine Unschuld, sondern ihm ist nachzuweisen, diesen erzwungen zu haben, also seine Schuld. Eine Vergewaltigung steht auch nicht zu Beginn eines Strafverfahrens fest, sondern die Feststellung einer solchen ist der Gegenstand des Verfahrens. Eine Abkehr von diesen Grundsätzen hätte schwerste Verwerfungen zur Folge, u.a. könnte Deutschland sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verabschieden.

    Ein Trauma taugt als Beweismittel nicht. Denn die Beweisführung hiermit wäre ein klassischer Zirkelschluss: Man nimmt den Tatvorwurf als bewiesen an, er soll Ursache eines Traumas sein und das Trauma beweist dann den Tatvorwurf. Falls ein Gericht sich je in einer solchen Argumentation verfangen sollte, dürfte spätestens in der Revision eine Aufhebung erfolgen.

    Die Staatsanwaltschaft soll selbst Freispruch beantragt haben, da auch ihr ohne Aussage des mutmaßlichen Opfers der Prozessstoff fehlt. Rechtsmittel wäre die Revision gewesen. Faustformel: Bei Strafverfahren beginnend beim Landgericht ist nur die Revision, bei Strafverfahren beginnend beim Amtsgericht sind Berufung und (Sprung-)Revison möglich.

  21. Danke das ihr mich auf diesen Richterspruch aufmerksam gemacht habt. Ein Beschwerde Brief an die deutsche Justiz ist schon auf den Weg.

  22. Liebe Kemp, an wen hast Du Deinen Beschwerdebrief geschrieben? Ich wüsste ja nicht, ob an die Polizei Bremens, die Staatsanwaltschaft Bremens, das Landgericht Bremen, das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen, der Bundesgerichtshof, der Bremer Justizsenator, die Bundesjustizministerin oder wen anderes. Ich hätte jetzt an alle einen Brief geschrieben, das wäre aber bestimmt falsch oder?

  23. Wenn auch etwas spät: Gibt es denn wenigstens die Namen der Vergewaltiger oder wurden diese durch einen nicht-öffentlichen Prozess geschützt?

    Ich denke, es kann durchaus sinnvoll sein, in einer Stadtszenerie dort, wo die Vergewaltiger … äh ich meinte natürlich…fälschlicherweise Verdächtigten sich herum treiben, mit einzelnen Ansprachen z.B. den Gastronomen gegenüber, in deren Laden sich die Täter öfter aufhalten, auf die Gefahr hinzuweisen, die den dort ebenfalls verkehrenden Frauen droht.

    Ein bischen Beschädigung des guten Rufs der Täter ist das Mindeste, was man tun sollte, um Wiederholungen zumindest zu erschweren.

    Ob die Familien der Täter von den Vorfällen weiß, auch die Familie der Ehefrau, vielleicht der Zukünftigen? Ich denke nicht.

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