Es gibt eine weitere Klage gegen ein Großunternehmen wegen Geschlechterdiskriminierung: Die 35-jährige Barbara Steinhagen war bis vor Kurzem Geschäftsführerin beim Musikkonzern Sony BMG und stand kurz vor einer Beförderung. Doch als sie kurz davor bekannt gab, schwanger zu sein, bekam statt ihr ein Kollege die schon zugesagte(!) Stelle. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt:
Schwangerschaft gilt im Berufsleben als „Karrierekiller“, doch die Gerichte in Deutschland beschäftigt dieser Vorwurf bislang nur selten. Der Beweis einer solchen Ungleichbehandlung gilt oft als schwierig. Die Klage von Barbara Steinhagen könnte daran etwas ändern.
Barbara Streinhagen ist sich ihrer Rolle als Vorreiterin bewusst. Der FAZ sagte sie: „Ich hoffe, dass das Urteil endlich mal ein Zeichen setzt, dass auch Frauen mit Kindern arbeiten wollen – und können.“ Und die Süddeutsche Zeitung zitiert sie heute mit den Worten: „Ich kämpfe nicht nur für mich, sondern für alle Frauen, die sich nicht bevormunden lassen möchten.“

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