Salut,
Vor mehr als einem Jahr wurde die Europäische Schutzanordnung auf Initiative von zwölf Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Bulgarien, Spanien, Estland, Frankreich, Italien, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien, Finnland und Schweden) auf die europäische Agenda gesetzt. Ziel war es, Opfern von Gewalt die Mobilität innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern, indem zum Beispiel Schutzanordnungen auch in anderen EU-Ländern anerkannt werden.
Bereits im Dezember 2010 hatte sich das Europaparlament klar für mehr grenzüberschreitenden Opferschutz ausgesprochen: So forderten die Abgeordneten, dass Opfer von Gewalt (hauptsächlich Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden, aber auch Kinder und Männer) eine Europäische Schutzanordnung in einem Mitgliedstaat der EU beantragen und diese dann in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen können (z.B. bei einem Umzug von Deutschland nach Spanien). Dort werden dann die entsprechenden Schutzmaßnahmen – egal, ob zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlicher Art – getroffen. Außerdem sollte die Schutzanordnung viel Flexibilität bei der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bieten, das heißt, dass sowohl Zivil-, Straf- und Verwaltungsbehörden die Schutzanordnung ausstellen können. Das würde die Zusammenarbeit der Behörden erheblich vereinfachen. Außerdem soll auch der/die Täter_in, von dem/der die Gewalt ausgeht, angehört werden.
Jedoch kam es im Rat der EU, also auf Ebene der Mitgliedsstaaten, zu Widerstand gegen die klaren Forderungen des Parlaments. Besonders Österreich, die Tschechische Republik, Deutschland und die Niederlande blockierten lange Zeit eine Einigung im Rat. Doch nun gibt es ein Happy End: Der Rat hat einen Kompromisstext angenommen, der in Verhandlungen mit dem Europaparlament entstanden ist und auch von der Europäischen Kommission akzeptiert wird. Er hat die Forderungen des Parlaments zum großen Teil aufgenommen. Einer erneuten Annahme des Parlaments bei seiner nächsten Straßburg-Sitzung steht nun nichts mehr im Weg. Die Richtlinie zur Europäischen Schutzanordnung muss dann innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Viele Grüße aus Brüssel,
eure Franzsika