Bundesregierung findet institutionellen Rassismus voll okay

Wie Migazin berichtet, verteidigt die Bundesregierung die rassistische Polizei­praxis, nach der Menschen verdachtsunabhängig kontrolliert werden dürfen, die nicht in das gewünschte weißdeutsche „Erscheinungsbild“ passen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen teilt die Bundesregierung mit, dass die Bundespolizei in ihrem Vorgehen lediglich auf „polizeiliche Er­fahrungs­werte“ und „aktuelle Lage­erkenntnisse“ zurückgreife.

Dass es in Deutschland Alltag ist, dass Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft oder Religionszugehörigkeit fortwährend kriminalisiert werden oder im Gegenzug auffällig oft durch das Fahndungsraster fallen (siehe NSU-Mordserie), und welchen Einfluss diese institutionalisierte rassistische Vor­gehens­weise Einfluss auf „polizeiliche Erfahrungswerte“ und „aktuelle Lage­er­kenntnisse“ hat, dazu nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Sie spricht sich selbst vom Vorwurf der menschenrechtsunwürdigen und rassistischen Praxis frei. Auch die Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, nach der Vorsitzende Christine Lüders racial profiling als schwer­wiegend und folgenreich für das gesellschaftliche Zusammenleben und den Kampf gegen Diskriminierung bezeichnet hatte, teilt die Bundesregierung nicht.

Alltäglicher Rassismus in Deutschland. Mit freundlicher Unterstützung von Bundes­regierung, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden wie der Bundes­polizei.

3 Kommentare zu „Bundesregierung findet institutionellen Rassismus voll okay

  1. Nicht nur die Bundesregierung findet Rassismus okay, auch die Koblenzer Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund Anklage zu erheben wenn jemandem gesagt wird „Du bist schwarz und Du kommst hier nicht rein!“ Der kurze Artikel hat mich echt fassungslos gemacht. Ich verstehe wirklich nicht, warum man in solchen Fällen nicht Anklage erheben kann.

    http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Fanmeile-Staatsanwaltschaft-leitet-keine-Ermittlungen-ein-_arid,445952.html

    (Sorry, passt nicht 100 prozentig zum Post-Thema, aber mich hat das echt aufgeregt.)

  2. @Miss Charles:
    Es kann deswegen keine Anklage erhoben werden, weil kein Straftatbestand erfüllt ist, steht auch im Artikel. Passt aber trotzdem zum Thema, denn es ist doch schon sehr interessant, dass es z.B. möglich ist, einen Schadensersatz von Diskothekenbetreibern zu erstreiten, wenn diese aufgrund ethnischer Kriterien am Eingang selektieren, aber gegen Polizeikontrollen aufgrund vermeintlicher Rassenprofile gibt es keine Handhabe.

    „Polizeiliche Erfahrungswerte“ und „aktuelle Lage-Erkenntnisse“ sind übrigens ganz grundsätzlich ein Freifahrtschein für Willkür.

Kommentare sind geschlossen.

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