Wie Migazin berichtet, verteidigt die Bundesregierung die rassistische Polizeipraxis, nach der Menschen verdachtsunabhängig kontrolliert werden dürfen, die nicht in das gewünschte weißdeutsche „Erscheinungsbild“ passen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen teilt die Bundesregierung mit, dass die Bundespolizei in ihrem Vorgehen lediglich auf „polizeiliche Erfahrungswerte“ und „aktuelle Lageerkenntnisse“ zurückgreife.
Dass es in Deutschland Alltag ist, dass Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft oder Religionszugehörigkeit fortwährend kriminalisiert werden oder im Gegenzug auffällig oft durch das Fahndungsraster fallen (siehe NSU-Mordserie), und welchen Einfluss diese institutionalisierte rassistische Vorgehensweise Einfluss auf „polizeiliche Erfahrungswerte“ und „aktuelle Lageerkenntnisse“ hat, dazu nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Sie spricht sich selbst vom Vorwurf der menschenrechtsunwürdigen und rassistischen Praxis frei. Auch die Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, nach der Vorsitzende Christine Lüders racial profiling als schwerwiegend und folgenreich für das gesellschaftliche Zusammenleben und den Kampf gegen Diskriminierung bezeichnet hatte, teilt die Bundesregierung nicht.
Alltäglicher Rassismus in Deutschland. Mit freundlicher Unterstützung von Bundesregierung, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden wie der Bundespolizei.

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