Einträge mit dem Tag ‘Mitten in Deutschland’


Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen

17. März 2009 von Barbara

Jede vierte Frau hat mindestens einmal Gewalt in einer Paarbeziehung erlebt, so das Ergebnis der Anfang März vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichten Studie “Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“. Die Ergebnisse basieren auf der Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, die 2004 erstellt wurde und nun noch einmal bzgl. Gewalt in Paarbeziehungen untersucht wurde. Damals gaben über 10.000 in Deutschland lebende Frauen Auskunft, 2143 dieser Fälle wurden nun noch einmal betrachtet.

Konkret:

23 Prozent der Befragten nannten körperliche, und 7 Prozent sexuelle Übergriffe durch einen Partner oder Ex-Partner, wobei es Überschneidungen gab und sexuelle Gewalt häufig in Kombination mit körperlicher Gewalt auftrat. Darüber hinaus war etwa jede fünfte bis siebte Frau, die zum Befragungszeitpunkt in einer Paarbeziehung lebte (13–20 Prozent), in relevantem Maße Formen psychisch-verbaler Gewalt, Kontrolle und Dominanz durch den aktuellen Partner ausgesetzt.

Die Gewalthandlungen werden in der Studie noch klassifiziert, es wird unterschieden von “‘nur’ Drohung” bis zu “darüber hinaus: Waffengewalt”. Die Empfindungen der Frauen werden ebenso klassifiziert, es geht bei “Hatte Angst, in Situation ernsthaft oder lebensgefährlich verletzt zu werden” bis zu “Situation wird als Gewalt eingestuft”. Also wird Frauen leichte/mäßige Gewalt (26 Prozent der Situation), tendenziell schwere Gewalt (45 Prozent der Situationen) oder sehr schwere bis lebensbedrohliche Gewalt (28 Prozent der Situationen) angetan.

Trennung, Alkoholkonsum und vorherige Androhung von Gewalt spielen häufig eine entscheidende Rolle. Und: Die Gewaltsituationen gibt es überall, quer durch alle sozialen und ethnischen sowie Bildungs- und Altersgruppen. Doch im Umgang damit gibt es Unterschiede:

In der Untersuchung zeichnet sich deutlich ab, dass Angebote zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen in der Öffentlichkeitsarbeit bislang einige Bevölkerungsgruppen nicht oder nur sehr unzureichend erreichen. Dazu gehören Frauen mit geringerem Bildungsstand sowie Migrantinnen der mittleren und älteren Altersgruppen, die nicht in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und die über keine oder wenige Sprachkenntnisse verfügen, außerdem generell Frauen, die stärker sozial isoliert und damit besonders vulnerabel für schwere Gewalt und Misshandlung in Paarbeziehungen sind.

Gewalt gegen Frauen in Deutschland ist kein Minderheiten-, Randgruppen- oder Unterschichtenproblem. Es bedarf deshalb einer Unterstützung der Frauen von Gesellschaft, Öffentlichkeit und Politik. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen:

Wir müssen alles tun, um diese Gewalt zu verhindern und abzuwehren. Die Bundesregierung hat mit dem Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mehr als 130 Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Der Aktionsplan II greift in den Bereichen Prävention, Rechtsetzung durch den Bund, Hilfesystem zur Unterstützung und Beratung Gewalt betroffener Frauen, Bundesweite Vernetzung im Hilfesystem, Kooperationen zwischen staatlichen Institutionen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten, Arbeit mit Tätern und Täterinnen, Qualifizierung und Sensibilisierung, Forschung, Europäische und sonstige internationale Zusammenarbeit sowie Unterstützungsmaßnahmen für Frauen im Ausland. Dass diese Maßnahmen alleine nicht ausreichen, versteht sich: Gewalt ist natürlich auch ein gesellschaftliches Problem.


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Die ganz billige Tour

19. Dezember 2008 von Susanne
Dieser Text ist Teil 8 von 41 der Serie Meine Meinung

Gestern wurde das erste Urteil im Fall Sule Eisele gesprochen und es ist ein Witz: Dafür, dass die Angestellte wegen ihrer Schwangerschaft von ihrem Arbeitgeber R+V Versicherung degradiert wurde, bekam sie die lächerliche Summe von knapp 11.000 Euro zugesprochen.

Das sind drei Monatsgehälter. Damit hat die Summe nicht mehr als symbolischen Wert. Wehtun wird sie dem Unternehmen ganz gewiss nicht, dabei werden solche Prozesse geführt und so etwas wie (einklagbare) Antidiskriminierungsrichtlinien eigentlich erlassen, damit denjenigen, die ihre Angestellten oder Mitbürger_innen trotzdem diskriminieren, auch eine saftige Rechnung dafür präsentiert wird.

Im Prozess hatten Sule Eiseles Anwälte eine halbe Million gefordert – eine angemessene Summe wie ich finde. Denn, realistisch gesehen ist es doch so: Wer gegen den Arbeitgeber wegen Diskriminierung vor Gericht geht, der findet im Zweifelsfall in der gesamten Branche keinen Job mehr. Und wie gesagt: Die Strafen müssen wehtun, um wirklich etwas zu bewirken. Wegen 11.000 Euro wird keine Unternehmensleitung das eigene Verhalten ändern.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet vom Prozess:

Richter Krampe gestand Eisele zwar zu, dass ihre Versetzung nicht in Ordnung war, doch lehnte er Hunderttausende Euro Entschädigung als übertrieben ab. (…) Er blieb bei den Summen, die in vielen Arbeitsgerichtsverfahren üblich sind: Drei Monatsgehälter; im übrigen kann Eisele laut Urteil auf ihre alte Stelle zurückkehren. Deshalb könne kein Schaden für die kommenden Jahre oder gar Jahrzehnte geltend gemacht werden. Eisele freilich hält eine Rückkehr für nahezu unmöglich, das Verhältnis zur R+V ist offenbar zerrüttet. Der Anwalt des Unternehmens (…) spricht zufrieden davon, dass die 11.000 Euro für seinen Mandanten “natürlich” verschmerzbar seien. Die amerikanische Praxis mit Millionen-Entschädigungen für Diskriminierung von Frauen oder für Mobbingopfer wird es damit in Deutschland vorerst nicht geben. “Dieses Urteil gibt das Zeichen: freie Diskriminierung für freie Arbeitgeber”, klagt Eiseles Anwalt Alenfelder. Für den Versicherungsanwalt Ulrich Volk war die Versetzung eine “ganz normale arbeitsrechtliche Maßnahme”. Einer Frau, die schwanger geworden sei und monatelang aus dem Job aussteige, dürfe eine andere Stelle zugewiesen werden. Im Klartext: Schwangerschaft hin oder her – das ist das Recht des Chefs, wenn der Umsatz in Gefahr ist.

Das Urteil ist wirklich ein Schlag ins Gesicht aller Frauen (und auch Väter, die Vergleichbares erlebt haben), die ihre Hoffnungen auf diesen Präzedenzfall gelegt haben. In Deutschland wird noch nicht so selbstverständlich geklagt wie zum Beispiel in den USA, deswegen war der Schritt Sule Eiseles umso mutiger. Viele Frauen, denen Ähnliches oder Gleiches passiert, wissen zwar, dass sie eigentlich vor Gericht ziehen können, tun es aber meist nicht, weil eben die Rechtspraxis in Deutschland so ist, dass sich vor Gericht nur der jeweilige Arbeitsplatz und drei Monatsgehälter einklagen lassen. Aber wer, bitteschön, möchte an einem Schreibtisch sitzen, der demjenigen gehört, gegen den man geklagt hat?

Sule Eisele will in Berufung gehen, ein Kollege und ein Ex-Mitarbeiter der R+V haben mittlerweile ebenfalls auf Diskriminierung geklagt. Vielleicht braucht es noch eine ganze Reihe mehr Sule Eiseles, damit sich die Rechtsprechung verändert. Oder es steht ein Marsch durch die Instanzen an, bis beim Europäischen Gerichtshof ein anderes Urteil gesprochen wird – denn der EuGH lässt andere Entschädigungssummen zu. Wird es aber in Zukunft noch mehr Urteile wie dieses geben, kann man das AGG dagegen nur noch als Witz bezeichnen, der nur aus political correctness in der deutschen Gesetzgebung steht, aber nicht aus wirklichem Gestaltungswillen.


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Quod erat demonstrandum

27. November 2008 von Barbara

Eine Gema-Angestellte hat ihren Arbeitgeber verklagt. Es gibt 85 Prozent Frauen im gesamten Unternehmen, aber keine einzige in einer Führungsposition. Als dann der Posten des Personaldirektors ohne Ausschreibung an einen Mann vergeben wurde, klagte sie – und bekam Recht. Spiegel Online berichtet:

Als ein Indiz für die Diskriminierung ließ die Klägerin ein mathematisches Gutachten anfertigen. Dieses ergab eine Wahrscheinlichkeit von unter einem Prozent für die Annahme, dass bei der Gema aus reinem Zufall alle 16 Direktorenposten mit Männern besetzt sind, während der Frauenanteil im Unternehmen bei rund 85 Prozent liegt. Der Vorsitzende Richter Joachim Klueß sagte, die Klägerin habe damit den statistischen Nachweis erbracht, dass sie offenbar aufgrund einer Diskriminierung nicht befördert wurde. Außerdem seien bei der Gema auch in der zweiten Führungsebene mit Ausnahme einer einzigen Frau nur Männer anzutreffen.

Klägerin und Verklagte wollen gegen das Urteil Revision einlegen – die eine Seite will mehr Geld als “20.000 Euro Schadenersatz plus Verdienstausfall in Höhe von 28.214,66 Euro sowie  die Gehaltsdifferenz”, die andere Seite wohl aus Prinzip.

Der Fall gilt als erstes Anti-Diskriminierungsurteil, bei dem die Wahrscheinlichkeitsrechnung eine große Rolle gespielt hat.


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Aufstand der Frauen

17. November 2008 von Susanne

Ein schneller TV-Tipp für heute Abend: Um 21.45 Uhr sendet die ARD einen “Report München” zum Thema

Zwangsheirat in Deutschland
Aufstand der türkischen Frauen

Zwischen Januar und Oktober 2008 sind in einer großen deutschen Stadt zehn türkischstämmige Frauen zur Polizei gegangen und haben Strafanzeige gegen ihre Ehemänner erstattet. Eine dieser Aussagen liegt report MÜNCHEN exklusiv vor und ermöglicht uns einen Einblick in das deutsche Leben einer türkischen Zwangsehe. Kein Einzelschicksal, sondern Teil einer wachsenden Gruppe von zwangsverheirateten Frauen aus der Türkei in Deutschland. Nun gehen Frauen an die Öffentlichkeit – und klagen ihre Männer an.

Zum gleichen Thema brachte die Süddeutsche Zeitung in der letzten Woche eine sehr lesenswerte Seite 3: “Gefangen im Unaussprechlichen”.


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Applaus für… Berliner Väter

30. Oktober 2008 von Anna
Dieser Text ist Teil 4 von 21 der Serie Applaus für

Wie Der Tagesspiegel berichtet nehmen nirgendwo mehr Väter Elternzeit als in Berlin und zwar die meisten mehr als nur die leider oft üblichen zwei Monate:

„Jedes fünfte Berliner Neugeborene hat einen Vater, der Elterngeld bezieht“, sagt Svenja Pfahl vom sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut Sowitra. Sie arbeitet gerade im Auftrag des Senats am Berliner Familienbericht, der das Thema gründlicher beleuchten soll. Nach ihren Erkenntnissen nehmen sehr oft gut verdienende Akademiker Elternzeit. [...] Dass Berliner Väter bundesweit am häufigsten Auszeiten für ihre Kinder nehmen, bestätigte am Mittwoch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bei der Vorstellung des Berichtes zum Elterngeld. Das liege vor allem an jungen Männern, die in unteren Führungspositionen in den „innovativen Industrien“ der Hauptstadt arbeiten und sich die Auszeit beruflich leisten können.

Ich persönlich denke, dass diese Entwicklung nicht nur an den „innovativen Industrien“ liegt, sondern auch an der sozialen Akzeptanz der Vätermonate, die mir in einer Stadt wie Berlin überdurchschnittlich hoch erscheint und mit jedem Elternzeitvater größer wird.

Außerdem, auch das berichtet Der Tagesspiegel, bilden sich immer mehr Infrastruktur und soziale Netzwerke für die Väter heraus, wie zum Beispiel ein wöchentlicher „Väterbrunch“. Es bleibt allerdings fraglich (aber auch zu hoffen!), ob sich diese Entwicklung auch außerhalb der hippen Eltern des Prenzlauer Bergs fortsetzen und verbreiten wird.

Trotzdem:
Weiter so, Berliner Väter!


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Deutsche Frauen

27. Oktober 2008 von Barbara

Ein langer Artikel in der Washington Post stellt die aktuelle Situation von berufstätigen Frauen in Deutschland dar. Von Diskriminierung bei Bewerbungsgesprächen aufgrund von Schwangerschaft über geschlechterspezifisch schlechtere Löhne bis zur Reduktion von Frauen auf die drei berühmten K – Kinder, Küche, Kirche – werden die heißen Themen aufgelistet. Also etwa:

Barbara Steinhagen, 36, said age-old prejudices die hard. A former international marketing manager for a music company in Berlin, Steinhagen said she was promised a promotion that was bruptly given to a man when she announced she was pregnant. Her discrimination complaint, still ending, is the first of its kind to reach the German supreme court.

Aber auch Gegner der berufstätigen Mütter werden zitiert:

Hans Meyer, 72, a retired engineer who used to run a Hamburg toolmaking company with 1,500 employees, said the “silent majority of women want to stay home and have families.”

Zum Artikel gibt es noch ein launiges Video, in dem auch Eva Herman zu sehen ist.

Nichts wirklich inhaltlich Neues für uns, das alles, aber ein ziemlich gutes Gefühl, dass das nun auch in der Washington Post zu lesen ist.


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Zwangsehe per Gesetz verbieten

26. Oktober 2008 von Susanne

In der aktuelle Ausgabe der Zeit fordert die Rechtsanwältin und Autorin Seyran Ates die deutsche Bundesregierung auf, Zwangsheiraten unter Strafe zu stellen. Einen Gesetzesentwurf des Bundesrates gibt es schon seit drei Jahren. Nur, dass seitdem nichts passiert ist.

Natürlich verstoßen Zwangsheiraten auch jetzt schon gegen das Gesetz. Sie können als besonders schwerer Fall von Nötigung geahndet werden, gegebenenfalls kommen Verschleppung, Vergewaltigung und andere Straftatbestände hinzu. Doch das spezifische Unrecht, das Mädchen und Frauen mitten in unserem Land angetan wird, wird durch diesen rechtlichen Umweg nicht ausreichend benannt. Ein eigener Straftatbestand würde ein deutliches Zeichen an Täter und Opfer senden, dass die Bundesrepublik diese Menschenrechtsverletzung nicht toleriert. Es wäre ein Signal an die Öffentlichkeit, an Lehrerinnen, Sozialarbeiter und die Polizei und an gut meinende Publizisten, die immer noch von aufgebauschten Einzelfällen reden.

Die Botschaft lautet: Zwangsheirat ist kein Brauch, den die deutsche Gesellschaft als kulturelle Eigenart oder tolerierbares Fehlverhalten von Zuwanderern bestaunen sollte. Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung, die Mädchen und Frauen im Namen von Tradition und Kultur angetan wird. Dieses Unrecht darf das Gesetz nicht nur en passant abhandeln.

Ates sieht das Problem im Justizministerium, in dem anscheinend niemand das Thema auf die Tagesordnung bringen will.

Wer Seyran Ates’ Aufruf unterstützen möchte, kann sich hier direkt an die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wenden.


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Verantwortung für Mensch und Mensch

29. September 2008 von Barbara

Unlängst berichtete die Zeit über Mitarbeiterinnen der niedersächsischen Wurstwarenfabrik, die über Schwangerschaftstests bei der Bewerbung zu Abtreibung gezwungen wurden.

Die Betriebsärztin Christina von Auenmüller hat Bewerberinnen zu Schwangerschaftstests aufgefordert – das bestätigt selbst das Unternehmen. Um Frauen zu schützen, behauptet die Firma. Um Frauen einzuschüchtern, vermuten die Expertinnen aus den Schwangerenberatungsstellen von pro familia und donum vitae. Wegen der Tests bei Kemper hätten Frauen gekündigt oder sogar abgetrieben, heißt es in mehreren Briefen und Vermerken, die der Zeit vorliegen.

Die Frage nach einer Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch ist heikel. Denn obwohl es laut Gleichstellungsgesetz nicht erlaubt ist, danach zu fragen, gibt es natürlich Gründe, auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Zum Beispiel der Umgang mit giftigen Substanzen, die einer Schwangeren schaden können. Ähnlich argumentiert auch Kempers Betriebsärztin:

»Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeiterinnen erst im fünften oder sechsten Monat feststellen, dass sie schwanger sind«, sagt die Betriebsärztin. »Wir wollten verhindern, dass solche Frauen in unseren gekühlten Räumen arbeiten und sich selbst und ihren Nachwuchs gefährden.«

Die Bedrängnis, in die Bewerberinnen durch diese dubiosen Abtreibungstests geraten sind, kommt leider häufig vor. Ein Kind gilt in der Berufswelt nach wie vor als Handicap – lieber verschweigen und mehr noch, denn als Mutter stigmatisiert werden, denken viele. Vielleicht ist es aber gerade ein Denkfehler, die Tatsache zu verschweigen, dass Frauen Kinder haben (können). Ein Punkt, den die Journalistin Tissy Bruhns unlängst in einer Diskussion anbrachte: In der älteren Generation der Feministinnen wurden Kinder nicht erwähnt. “Sag bloß nicht, dass du Kinder hast oder willst”, riet man einander damals. Wollen wir heute eine strukturelle gesellschaftliche Änderung erreichen, dürfen Kinder (ob bereits existent oder nur theoretisch) kein Benachteiligungsgrund sein. Qua Gesetz sind sie das auch nicht mehr – demnach können sie künftig auch erwähnt werden. Oder sollten das auch. Was meint ihr?


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Bitte, bitte, bitte – aber nur, wenn ihr wollt

24. September 2008 von Susanne

Und wieder eine Initiative aus dem Ministerium von Ursula von der Leyen: diesmal für mehr Frauen in der Kommunalpolitik. Denn “2006 wurden lediglich 33 von 218 größeren Städten von einer Oberbürgermeisterin regiert. Das entspricht einem Anteil von 15 Prozent”, so die Ministerin zum Start der bundesweiten Kampagne “Frauen Macht Kommune”. Auch das, was von der Leyen sonst so sagte, klingt eigentlich nicht schlecht:

“Auch in den meist ehrenamtlich arbeitenden Stadträten und Kreistagen sitzen deutlich weniger Frauen als im deutschen Bundestag. Die kommunale Ebene ist aber die Wurzel der Demokratie. Männer und Frauen sollten daher die Zukunft gemeinsam gestalten, das ist für mich eine Grundvoraussetzung guten Regierens. Ich möchte daher Frauen ermutigen: Mischen Sie sich ein! Und zwar vor Ort und ganz konkret: Wagen Sie den Schritt in die Kommunalpolitik.”

Wie immer ist auch diese Aktion sehr löblich. Aber was ich mich bei diesen Appellen an die Wirtschaft, die Politik, die Frauen – die mittlerweile fast wöchentlich aus dem Familienministerium purzeln – so langsam frage: Wer glaubt denn wirklich, dass sich so irgendwas ändern wird? Zahlreiche Appelle und freiwillige Selbstverpflichtungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten haben doch rein gar nichts am Machtgefüge in unserem Land geändert.

Wann kommt die Regierung denn endlich mal auf die Idee, ein paar Quoten einzuführen? Dann kriegten sie auch ihre weiblichen Fachkräfte in den Führungsetagen, ihre Kommunalpolitikerinnen und sicher auch ein paar vorzeigbare Väter mehr, die sich das Zuhausebleiben bei den Kindern leisten können, weil Mutti einen Konzern leitet. Aber immer nur bitte-bitte-sagen bringt meiner Meinung nach überhaupt nichts.


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Hatun & Can

11. September 2008 von Barbara

Vor drei Jahren gründete Andreas Becker in Berlin den gemeinnützigen Frauen-Nothilfeverein „Hatun & Can“. Der Verein heißt nach der 2005 ermordeten Hatun Sürücü und ihrem Sohn Can und hat sich zum Ziel gesetzt, Frauen in Krisensituationen zu helfen. Die Hilfe gilt besonders Mädchen, die zwangsverheiratet werden sollen, und Frauen, die misshandelt wurden. Sie sollen auf schnellem und unbürokratischem Weg die Möglichkeit einer neuen Existenz in Sicherheit bekommen. Im Interview spricht Becker, 1. Vorsitzender und Vereinsgründer von Hatun & Can e.V., über die aktuelle Situation und über die tägliche Arbeit des Vereins.

Andreas Becker sagt: Wir haben nach wie vor fünf bis zehn Anfragen pro Tag, in denen Frauen und Mädchen bundesweit um Hilfe bitten. Wir haben das mal für das Jahr 2008 zusammengezählt, insgesamt kamen da schon um die 1.200 Anfragen, nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus anderen Ländern.

Wer meldet sich bei Ihnen?
Unterschiedlich; teilweise die betroffenen Frauen und Mädchen selbst, teilweise auch Leute, die davon erfahren haben. Kürzlich etwa meldete sich eine Ärztin aus München, die von einem jungen Mädchen sprach, die zwangsverheiratet werden sollte. Die Ärztin hatte zwei Schusswunden in den Beinen des Mädchens behandelt und bat um Hilfe. Über einen Bekannten konnte das Mädchen gerettet werden.

Wie kann man sich eine „Rettung“ vorstellen?
Wir nehmen Kontakt mit dem Mädchen oder der Frau auf; prüfen Aufenthaltsstatus und Alter – ist sie unter 18, arbeiten wir mit dem Jugendamt zusammen – und versuchen, sie zuerst in eine Schutzwohnung und dann an einen Ort, der 250 bis 300 km entfernt von ihrem Heimatort liegt, zu bringen.

Was, wenn es schnell gehen muss – wie ist die Zusammenarbeit mit der Polizei?
In Berlin sehr gut. Vor kurzem wurden zwei 18-Jährige, die vor ihrer Zwangsverheiratung vergewaltigt wurden, am Flughafen von der Kriminalpolizei aus den Fängen eines Mannes gerettet. Der Mann kam in U-Haft; die jungen Frauen haben wir sofort in ein anderes Bundesland gebracht.

Der Verein finanziert sich über Spenden. Wer finanzielle Hilfe leisten möchte, kann das hier machen:
Hatun und Can e.V.
Berliner Sparkasse
BLZ: 100 500 00
Konto: 660 303 7333


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