Zwangssterilisationen in China

Mit einer Pressemitteilung schlug Amnesty International vor kurzem Alarm, dass mehrere tausend BewohnerInnen der südchinesischen Stadt Puning von Zwangssterilisationen betroffen seien. Um den Vorgaben der staatlichen Familienpolitik zu entsprechen, hatten die Behörden ihr Vorgehen zwar angekündigt, aber gegen den Willen zahlreicher Betroffener durchgeführt – zum Teil mit häuslichen Inhaftierungen.

In der Pressemitteilung von Amnesty International heißt es dazu:

Laut Berichten in den chinesischen Medien haben die Behörden am 7. April 2010 in der Stadt Puning eine Kampagne zur Sterilisation von Eltern eingeleitet, um die lokalen Quoten der Geburtskontrolle nicht zu gefährden. Nach Angaben der Behörden sei das Ziel der 20-tägigen Kampagne bereits am Abend des 11. April 2010 zur Hälfte umgesetzt worden. Einer der eingesetzten Ärzte gab gegenüber den lokalen Medien an, dass sein Team von 8 Uhr morgens bis 4 Uhr nachts Sterilisationen durchführe. Örtliche Berichterstatter vermuten, dass zumindest einige der Betroffenen der Sterilisation nicht freiwillig zustimmen werden. Nach Ansicht von Amnesty International fallen Sterilisationen, die von offizieller Seite angeordnet werden, unter den Tatbestand der Folter. Zudem wirft die Eile, mit der die Kampagne durchgeführt wird, Fragen hinsichtlich der Sicherheit und möglichen Auswirkungen der Eingriffe auf die Gesundheit der Betroffenen auf.

Seit 2002 gilt in China das Gesetz zur Bevölkerungs- und Familienplanung, nach  dem die staatlichen Vorgaben zur Familienplanung mit Strafen und Belohnungen ebenso umgesetzt werden sollen wie mit Sterilisationen.

Kinder, die unter Verstoß gegen die vorgegeben Geburtsquoten zur Welt kommen, können nicht behördlich gemel­det werden. Ohne entsprechende Dokumente, genannt hukou, wird ihnen der Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zu anderen Sozialleistungen verwehrt. Hinzu kommt, dass die Behörden von Puning angekündigt haben, dass sie Bewerbungen von Familien, die ein Haus bauen wollen, aber mehr als die zulässige Anzahl von Kindern haben, nicht annehmen werden. Dasselbe gilt für ihre Angehörigen.

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