Zu zögerlich, zu wenig – die Empfehlungen des Ethikrats zu Intersexualität

Für den Umgang mit intersexuellen Kindern hat der Deutsche Ethikrat heute seine Empfehlungen (PDF) veröffentlicht. Darunter sind einige gute Ansätze, die die tagesschau auflistet:

Für die künftige Behandlung empfiehlt das Gremium Kompetenzzentren, Betreuungsstellen sowie Aus- und Weiterbildung für medizinisches Personal. Um Entschädigungsansprüche durchzusetzen wird eine Ombudsperson empfohlen. Zudem sollten die Verjährungsfristen für straf- oder zivilrechtliche Ansprüche ausgedehnt werden. Nach Operationen, die die sexuelle Selbstbestimmung verletzt haben, sollten die Fristen bis zum 18. beziehungsweise dem 21. Lebensjahr ausgesetzt werden.

Auch die Überarbeitung der Geschlechtseinträge in Pass und Personalausweis wird angeregt und die Einführung einer dritten Kategorie neben Mann und Frau vorgeschlagen – sollte sich dies durchsetzen, müssten sich die Betroffenen allerdings mit eingetragenen Lebenspartnerschaften zufrieden geben. Damit beginnen auch die Probleme des Berichts. Intersexualität wird weiter pauschal als Krankheit eingestuft, die es bereits bei Babies zu behandeln gilt, so die Zeit.

Geht es nach dem Ethikrat, wird sich an dieser Definitionshoheit von Medizinern und Erziehungsberechtigten jedoch nichts ändern. Zwar heißt es in der Stellungnahme, über solche Eingriffe sollten die Betroffenen grundsätzlich selbst bestimmen. Operationen beispielsweise an Babys hält das Gremium jedoch für vertretbar, wenn sie „aufgrund unabweisbarer Gründe“ für das Kindeswohl „erforderlich“ seien. Welche Gründe das – neben Gefahren für Leib und Leben – sind, bleibt offen.

Weitestgehend unbeachtet bleiben damit die Forderungen von Betroffenenverbänden. Nicht ganz verwunderlich, denn bereits das Aufgreifen des Themas erfolgte mehr als zögerlich, wie zwischengeschlecht.info moniert:

Auch dass der Deutsche Ethikrat nun heute eine Stellungnahme präsentiert, geschah letztlich erst, nachdem sich Betroffene an das UN-Komitee CEDAW wandten und dieses 2009 die Bundesregierung zum Handeln aufforderte. Eine Kritik, die erst letztes Jahr das UN-Komitee gegen Folter erneut bekräftigte. Auch der UN-Menschenrechtsrat wird sich dieses Jahr zum ersten Mal mit diesem Thema befassen. Laut BMBF-finanzierten Studien werden heute noch 90% aller Betroffenen im Kindesalter oft mehrfach irreversibel kosmetisch genitaloperiert.

Trotz der Ansätze, Zweigeschlechtlichkeit in Frage zu stellen, wird die Praxis der „geschlechtszuweisenden“ Operationen faktisch zementiert. Das werde Aktivist_innen empören, befürchtet die Zeit. Zu Recht, wie bereits die Presse­erklärung (PDF) der Internationalen Vereinigung Intersexueller Menschen zeigt.

5 Kommentare zu „Zu zögerlich, zu wenig – die Empfehlungen des Ethikrats zu Intersexualität

  1. „Damit beginnen auch die Probleme des Berichts. Intersexualität wird weiter pauschal als Krankheit eingestuft“
    ja leider. auch wenn ich keine sog. intersex-aktivistin bin so empört mich auch dies.
    #FAIL@ethikbeirat

    zK/btw, aus aktuellem anlass hat wohl/auch 3sat-nano gestern berichtet. bemerkenswert finde ich den video-beitrag „Inge“ (leider wg. depublizierg. nur noch 6 tage dort) :
    http://www.3sat.de/page/?source=/nano/gesellschaft/160749/index.html

    und gestern bei 3sat-kulturzeit :
    „Die Kinder werden designed, damit sie in diese Gesellschaft passen“, so Lucie Veith. „Ich frage mich, ob diese Gesellschaft das Recht dazu hat.“
    http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/160768/index.html

Kommentare sind geschlossen.

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