Cat ist Juristin und lebt und arbeitet irgendwo am Rhein. Als Berufspendlerin läuft sie dabei täglich zwangsläufig der Bildzeitung über den Weg. Dabei hat sie am Wochenende einen Artikel gefunden.
Darin erklärt die Bild-Redaktion, welche die „30 wichtigsten Urteile für Frauen“ seien. Nicht nur, dass sie dabei Prinzipien des Rechtssystems entweder missverstehen oder (was ich für wahrscheinlicher halte) nicht kennen, nein, sie wählen auch noch diese 30 Urteile anhand des klassischen Frauen-Klischees aus. Dementsprechend drehen sich diese unglaublich wichtigen Urteile hauptsächlich um verpfuschte Frisörbesuche, die Positionierung von Kinderwagen in Hausfluren und der Rolle der Frau als Mutter.
Wenn man schon von der grundsätzlich falschen Annahme ausgehen möchte, dass es Urteile „für Frauen“ gibt, (abgesehen von Urteilen zu … hm … sagen wir Anspruch auf Mutterschaftsgeld …), dann ist dieser Artikel immer noch hahnebüchen.
- Kein Wort davon, dass der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ gilt und trotzdem ein Gender Pay Gap existiert. Offensichtlich hat es „für Frauen“ wichtiger zu sein, den Frisör wegen „verpfuschter Arbeit“ zu verklagen. Dass sie ihn mit 70% dessen, was sie als Mann verdient hätten, bezahlt haben – geschenkt. Lieber hübsch und unterbezahlt, als gleichberechtigt?
- Kein Wort davon, dass man auch als Teilzeitkraft (die ja leider in überwältigender Mehrheit Frauen sind) dieselben Rechte und Pflichten hat, wie als Festangestellte? Kein Wort davon, dass man während Mutterschutz und Elternzeit Rechte hat (auch bei letzterem sind häufiger Frauen betroffen „weil wir auf das hohe Einkommen von ihm nicht verzichten können“)?
- Kein Wort davon, dass im Bewerbungsgespräch Fragen nach Familienstand, -planung, Ehewünschen, Kinderwünschen verboten sind?
- Kein Wort davon, dass man einen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber hat, dass dieser den Kollegen dazu verpflichten kann, seinen Playboybunny-Kalender (oder seine Seite-1-Mädchen-Sammlung) von der Bürowand zu nehmen?
- Kein Wort davon, dass und ggf. wie man sich gegen Dresscodes wehren kann?
Abgesehen von der ätzenden Misogynie haben die Bild-Redakteure neben einigen höchstrichterlichen Urteilen auch Amts- und Landgerichtsurteile zitiert. Was ihren Leserinnen im Zweifel nur leider wenig helfen dürfte. Denn entgegen der Bildunterstellung, hat das, was das Amtsgericht in Pupsberg an der Bö zum Thema Highheelsgeklacker in der Mietwohnung entschieden hat, keinerlei Einfluss darauf, was außerhalb der Beziehung zwischen den am Prozess beteiligten Parteien gilt.
Diesen Allgemeingültigkeitsanspruch, wie die Bild ihn für ihre zitierten Urteile behauptet, haben nur höchstrichterliche Entscheidungen (sprich von Bundesgerichten). Und selbst die sind selten so einfach zusammen zu fassen, dass die oft mehrere Seiten umfassenden Entscheidungen ohne ihren Sinn zu verfälschen in 2 Zeilen zusammengefasst werden könnten.
Und dafür, dass die Redakteure einen Highheel, der in einem Strafrechtsurteil zurecht als „gefährliches Werkzeug“ eingestuft wurde, als „Waffe“ bezeichnen, wäre jede/r Jura-Ersti mit Null Punkten durch die Strafrecht II – Klausur gerauscht.
An diesem Artikel ist so viel falsch, dass man eigentlich gar nicht weiß, wo man anfangen soll…

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