[CW: Thematisierung von sexualisierter Gewalt, ausgeschrieben V*rg*w*lt*g*ng – auch in vielen der verlinkten Texte]
Es ist mal wieder Zeit: Ein „Pille danach“-Artikel bei der Mädchenmannschaft. Zuletzt hatte Helga im April des letzten Jahres zu dem Thema gebloggt, als die Aufhebung der Rezeptpflicht gescheitert war. Wie immer ging es um die Einschränkung der Entscheidungsfreiheit und um einige andere Faktoren, die nicht das Wohl der betroffenen Personen betreffen. So schloss sie:
Tatsächlich sei Geld der Faktor für Ärzt_innen, die Rezeptpflicht beizubehalten, heißt es von der Beratungsorganisation pro familia. Sie fürchteten den Verlust von Patientinnen und finanzielle Einbußen. Ansonsten ist das Gerangel um die Freigabe der Pille danach vor allem ein Machtspiel – ausgetragen auf dem Rücken der Betroffenen.
Wie das dann aussieht, hat sich wieder einmal in der letzten Wochen gezeigt. In Köln wurde ein Fall bekannt, in dem eine Frau von einem Krankenhaus abgewiesen wurde als ihre Behandlung auch die Beratung (und Verschreibung) zur „Pille danach“ beinhaltet hätte. Der Kölner Stadtanzeiger stellte in einem der ersten Artikel fest:
Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung wurden, werden nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ in einigen katholischen Krankenhäusern des Erzbistums Köln nicht mehr behandelt.
Das dies kein Einzefall ist, zeigt sich allein daran, dass nun mehr ähnlich lautende Berichte zu Tage kommen. Und es deckt sich mit dem Wissen vieler Frauen, denen klar ist, dass sie an einigen Orten gar keine Chance haben Notfallverhütung zu erhalten. Aber auch in anderen Praxen geht die Verschreibung oftmals einher mit Untersuchungen und Vorwürfen. Die „Pille danach“ zu erhalten – in Deutschland häufig ein Spießroutenlauf.
Parallel dazu eröffnete die Online-Praxis DrEd die Pforte (selbst der Spiegel berichtete), wo Menschen aus Deutschland Rezepte für die „Pille danach“ online erhalten können. Ohne den Besuch eine_s_r Arztes_Ärztin. Möglich machen das Gesetze, nach denen der_die Arzt_Ärztin in Europa frei gewählt werden darf. Einerseits kann dies für viele Betroffene hilfreich sein, erspart es doch in einer konkreten Situation die mögliche Moralpredigt im Untersuchungsraum, oder überhaupt das Aufsuchen einer Praxis.
Aber: Die Kosten steigen gleich auf das doppelte an. Am Wochenende hat auch diese Online-Praxis geschlossen – und da es gerade bei der „Pille danach“ um die Schnelligkeit der Einnahme geht, ist ein möglicher Vorteil gleich wieder weg. Und natürlich bringt das auch nichts für Betroffene sexualiserter Gewalt, falls sie in ein Krankenhaus zur Behandlung wollen und dann abgewiesen werden.
Denn auch wenn nun wieder einmal über die „Pille danach“ diskutiert wird, werden doch die Grundprämissen viel zu wenig in Frage gestellt. Viele Leute empören sich (ja auch vollkommen zu recht), wenn es um sexualisierte Gewalt geht. Falls dann aber vorgeschlagen wird überhaupt die „Pille danach“ rezeptfrei zugänglich zu machen, ändert sich direkt das Diskussionsklima.
Die Argumentationen gegen die Rezeptfreiheit können da auch schon einmal konträr verlaufen. So hatte das ärtzeblatt die Rezeptpflicht damit begründet, dass abgeklärt werden müsse, ob der „ungeschützte Geschlechtsverkehr mit Einwilligung der Frau stattgefunden habe oder ob es Anzeichen für eine Gewaltproblematik gebe“. Der katholischen Kirche ist das eher egal – das potentiell „werdene Leben“ ist das einzige was zählt.
Gemein aber ist den Argumentationen, dass Menschen, die schwanger werden könnten, nicht Entscheidungsmacht über ihren Körper gegeben wird. Es wird über Körper bestimmt. Sie sollen reglementiert werden. Da wird zum Beispiel immer wieder die scheinbar unbändige Angst geäußert, Frauen würden bei einem einfacheren Zugang das Präparat „leichtfertig“ nutzen. Eine Studie kam allerdings nur zu einer Aussage, was den Unterschied zwischen dem Verhalten von Frauen, die Tabletten ausgehändigt bekamen, und Frauen, die sie auf Rezept holen mussten, angeht: Jene, die die Tabletten bereits hatten, nahmen sie im Fall der Fälle zeitnaher ein. Aber selbst wenn es anders wäre: Warum über das Verhalten anderer Menschen richten, wenn es doch keiner anderen Person schaden kann?
Und selbst, wenn wir über die Rezeptfreiheit diskutieren, fallen häufig Fakten unter den Tisch. So gucken wir beispielsweise neidvoll in viele andere europäische Staaten, in denen die „Pille danach“ rezeptfrei erhältlich ist, aber übersehen, dass es sich dabei auch ausschließlich um Präparate handelt, die helfen, wenn der Eisprung noch nicht stattgefunden hat. Präparate mit anderer Wirkung, die wahrscheinlich auch wirken, wenn der Eisprung bereits stattfand und die dann eine Einnistung verhindern könnten, sind auch in diesen Ländern nur auf Rezept zu erhalten.
Es braucht also (mal wieder) eine großangelegte Kampagne zu reproduktiven Rechten, denn letzten Endes hängen all die in diesem Rahmen debatierten Probleme zusammen. Wir müssen uns fragen, wer_welche entscheidet über Zugänge zu Verhütung (und in dem Rahmen auch Notfallverhütung)? Wer_welche hat überhaupt Zugang? Welche Personen werden bei diesen Diskussionen häufg übersehen (zum Beispiel Trans*-Personen, denn nicht nur Cis-Frauen können schwanger werden)? Über wessen Sexualität wird in diesen Debatten ständig gerichtet?
Weitere Lesetipps:
- Bei der ZEIT erläutert Dorothee Kleinschmidt von pro familia, warum sie gegen die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ ist.
- Zwei Erlebnisberichte zur „Pille danach“, ein erster beim mädchenblog und als Replik darauf auf things that hurt.
- Helga widmet sich auf drop that thought den aktuellen Vorfällen und fordert ebenfalls: „die Pille danach muss rezeptfrei werden„.
- accalmie schrieb vor einigen Monaten hier bei der Mädchenmannschaft über den dauernden Kampf um Reproduktionsrechte.
Edit: Die Ablehnung der Frau in Köln hat offensichtlich eine Vorgeschichte: So schickten Abtreibungsgegner_innen Frauen in Kliniken und ließen Ärtze_Ärtzinnen denunzieren, die die „Pille danach“ verschrieben. Das berichten unter anderem die Potsdamer Neusten Nachrichten. Auch daran zeigt sich deutlich die Verbindung der unterschiedlichen Teilgebiete, die zum Bereich reproduktive Rechte gehören.

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