Ende März hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Beschwerden zweier Männer aus Deutschland (application no 45071/09 und application no. 23338/09) abgewiesen, die ihre Anerkennung als biologische Väter anstelle der Ehemänner der beiden Mütter juristisch durchsetzen wollten. Zuvor waren die beiden – der eine weiß sicher, dass er der Erzeuger einer Tochter ist, der andere ahnt und es und will deshalb einen Vaterschaftstest durchführen – mit ihrem Anliegen bereits vor deutschen Familiengerichten gescheitert. Denn noch immer gilt im deutschen Recht: Bringt eine verheiratete Frau ein Kind zur Welt, so ist juristisch gesehen ihr Ehemann der Vater – selbst wenn das Ehepaar schon lange getrennt lebt und alle Beteiligten wissen, dass das Kind von einem anderen Mann, dem biologischen Vater, gezeugt wurde.
Das Urteil der Straßburger RichterInnen bestätigt nun die bisherige deutsche Rechtsprechung: Es postuliert einen Schutz für die – zumindest vor dem Gesetz – weiterhin bestehende Familie aus miteinander verheirateten Eltern und Kindern. Als Grund führen die RichteR stets das Kindeswohl an, da in der Regel zu dem rechtlichen Vater, mit dem das Kind zusammengelebt hat oder sogar noch zusammenlebt, eine enge Bindung bestehe. Gleichwohl könnte dem tatsächlichen Vater ein gewisses Umgangsrecht zustehen. Dies müsse jedoch einzelfallbezogen geregelt werden.
Damit wir uns gleich richtig verstehen: Dass eine Rechtssprechung noch immer gilt, die schon seit Jahrhunderten den Ehemann zum absoluten Oberhaupt der Familie erklärt, der qua Ehering in letzter Konsequenz noch immer über die Kinder seiner Ehefrau bestimmen kann, ist schon absurd! Und um zu wissen, wie viel Leid ein solch einseitiger Begriff von Vaterschaft über die Beteiligten – und zwar ALLE Beteiligten! – bringen kann, reicht es, einmal Tolstois „Anna Karenina“ zu lesen (oder von mir aus eine der diversen Verfilmungen zu sehen).
Jetzt könnte der Text eigentlich schon fertig sein, oder? Aber jetzt kommt ihr ihr ins Spiel, liebe Eltern (hier lesen doch auch Männer respektive Väter, oder?). Ich gebe gerne zu: Ich bin froh, kein Familienrichterin zu sein, die über „Einzelfälle“ und das „Kindeswohl“ urteilen muss.
Keine Frage: Es lassen sich unzählige Konstellationen denken, in denen es weder für das Kind noch für die Mutter noch für irgendeinen andereN BeteiligteN von Vorteil wäre, wenn ein biologische Vater, eventuell nach jahrelangem Leugnen seiner Vaterschaft, sich plötzlich in das Leben einer für die Mitglieder funktionierenden Familie drängen würde.
Aber wenn der Kindsvater tatsächlich eine Beziehung zu seiner Tochter oder seinem Sohn aufbauen möchte? Wenn aus welchen – doch privaten! – Gründen auch immer ein Kind außerhalb einer Ehe entstanden ist, die aber weiterhin existiert, und wo alle Erwachsenen davon auch wissen: Dann verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht so richtig, warum es so viele erwachsene Männer und Frauen nicht irgendwann schaffen, die eigenen Verletzungen so weit beiseite zu stellen, wie es für das Kind am besten ist: Sprich: Wenn der leibliche Vater sich wirklich aktiv in das Leben seines Kind einbringen und eine Beziehung mit ihm aufbauen möchte – sollte das dann nicht machbar sein? Und zwar möglichst, ohne zuvor jahrelang vor Gericht zu streiten und sich – und vor allem dem Kind – noch tiefere Narben zuzufügen?
Liest man in gängigen Foren oder Kommentaren nach (zum Beispiel im Gästebuch des WDR zu diesem Thema, dem Forum Vatersein.de oder dem Blog „Kuckucksvater“), sieht es leider oft nicht so aus: Da sehen sich die dort postenden Väter offenbar vor allem als Leidende, denen die Mutter das gemeinsame Kind vorenthalte. Diese Mütter, so jammern die Männer lautstark, betrachteten das Kind vor allem als ihr Eigentum, über das sie nach Belieben verfügen und es als Druckmittel einsetzen können. Sie beklagen sich, gerade mal dazu gebraucht worden zu sein, um das Kind zu zeugen und später dafür zu zahlen. Ein Vorwurf, den übrigens auch Ralf Bönt in seinem – gelinde gesagt zwiespältigen – Manifest „Das entehrte Geschlecht: Ein notwendiges Manifest für den Mann“ weidlich ausbreitet.
So berechtigt der Zorn und der Schmerz einiger dieser Väter sogar sein mag – es ist eine ganz schön passiv-aggressive (und damit ziemlich bequeme) Haltung, sich von der Zeugung des Kindes bis hin Abbruch des Kontaktes zum eigenen Nachwuchs ausschließlich als Opfer zu sehen, oder?
Außerdem haben viele alleinerziehende Mütter bekanntermaßen nicht weniger Grund, wütend zu sein: auf Kindsväter, die sich noch während der Schwangerschaft oder kurz danach aus dem Staub machen – häufig mit dem Hinweis, das Kind eh‘ nicht gewollt zu haben. Auf Ex-Männer oder -Partner, die sich mit den perfidesten Mitteln vor Unterhaltszahlungen drücken.
Warum heißt es denn noch immer nach einer zerbrochenen Beziehung: „Die Kinder bleiben bei der Mutter“? Ein ungeschriebenes Gesetz, gegen das sich offenbar weder Mütter noch Väter wehren können – selbst wenn sie es denn wollten. Wie viele der Männer, die so öffentlichkeitswirksam um den Verlust des Zusammenlebens mit ihrem Kind trauern, haben sich denn wohl nach der Trennung aktiv dafür eingesetzt, dass das Kind künftig bei ihnen lebt? Dass sie ihm morgens die Butterbrote schmieren, nicht ins Büro fahren, wenn das Kleine krank ist, und am Wochenende nur dann ausgehen, wenn der Nachwuchs bei der Mutter zu Besuch ist?
Die Zahlen sind zwar schon etwas älter, doch 2008 errechnete die Frauenzeitschrift Brigitte, dass in Deutschland von den damals 2,2 Millionen Alleinerziehenden 95 Prozent Mütter seien. Viele davon würden in Armut leben, die Hälfte der Kinder hätte ein Jahr nach der Trennung keinerlei Kontakt mehr zum Vater. Die Frage nach den Gründen für eine solche Entwicklung konnte auch das Dossier (hier die Online-Fassung) nicht eindeutig beantworten. Doch auch wenn es bereits ein paar Jährchen auf dem Buckel hat – weder an den Zahlenverhältnissen, noch an diesem geradezu zwangsläufig anmutenden Verlauf der Beziehung zwischen Vater und Kind nach der Trennung der Eltern dürfte sich viel geändert haben.
Nennt mich naiv, aber sollten wir das nicht mittlerweile ein wenig besser können? Ohne all diese so überholten und klischeehaften Rollen, in die doch sicher keineR von uns jemals rutschen wollte? Ohne Polemik, ohne all die persönlichen Eitelkeiten und Befindlichkeiten, die für alles sorgen – aber nicht fürs Kindeswohl? Sollten wir nicht moderner sein als unser in dieser Frage noch immer so archaisch-patriarchalisches Familienrecht?

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